13.11.2024
INNOVATION

Back to the roots: weXelerate startet mit Venturecake neuen Accelerator

Um Innovations-Potential in Österreich und darüber hinaus gezielt zu fördern, startet weXelerate mit Venturecake einen neuen, langfristig angelegten Accelerator. Als Partner sind u.a. Speedinvest und Elevator Ventures an Bord. Das Programm soll Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg zum internationalen Erfolg unterstützten.
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Venturecake, neuer Accelerator, weXelerate
(c) weXelerate - (vlnr) Hubert Wackerle (CEO IT-Services der Sozialversicherungs GmbH), Marco Masia (Head of Entrepreneurship, University of Vienna), Max Schausberger (Managing Director Elevator Ventures), Sabine Walch (Payment Pioneer P19), Patricia Domenti (Speedinvest Portfolio Controlling Manager), Domagoj Dolinsek (Founder PlanRadar), Philipp Draxler (Startup-Investor) and Awi Lifshitz (CEO weXelerate).

Es war 2017. Das weXelerate in Wien begann seine Reise als Startup-Hub, um Startups und Konzerne zusammenzubringen. Sechs Batches später wurde 2020 das Geschäftsmodell neu konzipiert, der Fokus stark auf Corporates gelegt und das Startup-Accelerator-Programm abgedreht. Nun vier Jahre später, wird mit Venturecake aber ein neuer Accelerator ins Leben gerufen.

„Startups leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Volkswirtschaft und schaffen Arbeitsplätze, Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit. Wir brauchen mehr Erfolge in Serie, um den Standort Österreich und Europa nachhaltig zu stärken. Genau dafür bauen wir mit Venturecake einen leistungsfähigen Accelerator auf“, erklärt Awi Lifshitz, CEO von weXelerate.

Venturecake: Kooperationen im Fokus

Venturecake verfolgt ein Modell, das auf Zusammenarbeit und gemeinsamen Erfolg setzt. „Startups profitieren nicht nur von on-demand Mentoring, Co-Working Ressourcen und Netzwerk, sondern auch vom potentiellen Erfolg des gesamten Batch – ein Ansatz, der das Teilen von Erfahrungen und Erfolg fördert“, erklärt Philipp Draxler, Investor und Mit-Gründer von Venturecake.

Dabei setzt der Accelerator auf ein Ökosystem, das Hochschulen, Unternehmen und Investoren miteinander verbindet:

  • Universitäten: Venturecake arbeitet mit führenden Universitäten und Fachhochschulen zusammen, wie etwa dem Entrepreneurship Hub der Universität Wien und der WU Wien, um vielversprechende Startups auf die nächste Stufe zu bringen.
  • Investoren: In diesem Bereich kooperiert der Venturecake mit Investoren wie Speedinvest, Elevator Ventures, Push Ventures und i5invest.
  • Corporate Ecosystem: Hierbei geht es um Zugang zu über 80 Unternehmen im weXelerate- Netzwerk, darunter Branchenakteure wie OMV, Infineon, IT-SV, Blum, Uniqa, ORF, Caritas oder u.a. Greiner. Diese Partner seien entscheidend für Startups, um Ihre Produkte und Dienstleistungen am Markt zu validieren und erproben, sowie neue Kunden zu gewinnen.

Bewerbung gestartet

„Langfristig hat Venturecake die Vision, ein zentraler Baustein zur Sicherung der Innovationskraft des Standorts Österreich und Europas zu werden. Damit soll ein positives Umfeld geschaffen werden, das Innovation ermöglicht und die wirtschaftliche Zukunft nachhaltig stärkt“, heißt es per Aussendung.

Die Bewerbungsphase für den ersten Batch startet ab sofort, der Programmbeginn ist für März 2025 geplant. Interessierte Startups können sich über die Website informieren und bewerben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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