24.05.2021

Back Market Gründer über das 276 Millionen Euro Investment und die Expansionspläne für Österreich

Das französische Scaleup Back Market, das einen Marktplatz für generalüberholte Produkte betreibt, konnte sich von internationalen Investoren ein 276 Millionen Euro Investment sichern. Im Interview mit Brutkasten Earth gibt Co-Founder und CEO Thibaud Hug de Larauze einen exklusiven Einblick in die internationale Skalierungsstrategie und spricht über seine Expansionspläne für den österreichischen Markt.
/artikel/back-market-interview-thibaud-hug-de-larauze
Back Market
Im Jahr 2014 gründeten Quentin Le Brouster, Thibaud Hug de Larauze, Vianney Vaute, das Unternehmen in Paris v.l.n.r.) | (c) Julie Glassberg

Anfang letzter Woche sorgte das 276 Millionen Euro schwere Investment für das französische Scaleup Back Market, das einen Marktplatz für generalüberholte Elektronik-Produkte betreibt, für internationale Schlagzeilen. Die Series-D-Investitionsrunde wurde von der global agierenden Growth-Equity-Gesellschaft General Atlantic und eine Reihe namhafter VC-Investoren angeführt und soll nun den Weg für die globale Skalierung ebnen. Neben zahlreichen europäischen Ländern ist Back Market mittlerweile in Nordamerika und Asien aktiv.

Im Interview mit Brutkasten Earth gibt Back Market Co-Founder und CEO Thibaud Hug de Larauze einen exklusiven Einblick, wie er gemeinsam mit seinem Team, das mittlerweile rund 480 Mitarbeiter umfasst, die globale Skalierung weiter forcieren möchte. Zudem spricht Hug de Larauze, der das Startup 2014 mit zwei weiteren Mitstreitern gründete, über seine Expansionspläne für Österreich und warum sich der österreichische Markt für generalüberholte Produkte gegenüber anderen Märkten unterscheidet.


Welche konkreten Wachstumsziele habt ihr an das 276 Millionen Euro schwere Investment geknüpft?

Unser Team ist bereits von gut 200 Mitarbeitern Anfang 2020 auf heute rund 480 Mitarbeiter gewachsen. Was die Anzahl der Kunden angeht, konnten wir gerade die 5-Millionen-Marke knacken. Künftig wollen wir dieses Wachstum in Europa und weiteren Ländern fortsetzen. Back Market ist in diesem Jahr bereits in Finnland, Portugal, Irland und Japan gestartet und damit nun in insgesamt 13 Ländern aktiv. In Kürze werden wir auch in Griechenland, Schweden, der Slowakei und Kanada auf dem Markt sein.

Wie sieht aktuell die Kostenstruktur von Back Market aus – könnt ihr euch schon aus dem Cashflow finanzieren? 

Was wir sagen können ist, dass der Markt für Neugeräte ein 1,5 Billionen Dollar schwerer Markt ist. Entsprechend braucht es sehr viel Skalierung, um mit diesem Markt auf Augenhöhe gehen zu können. Für die Skalierung und Schnelligkeit müssen wir viel investieren und neue Mitarbeiter einstellen. Dafür brauchen wir Bargeld, so dass wir automatisch alles, was wir verdienen, wieder investieren, um unser Unternehmen weiterzuentwicklen und globaler zu werden. 

Wofür wollt ihr das frische Kapital einsetzen und wie viel wird davon in Marketing-Aktivitäten fließen?

Mit dem frischen Kapital werden wir vor allem in drei Bereiche investieren: die Qualität und Kundenzufriedenheit, die Händlerservices und unsere „Winner takes it all“-Strategie. Hier planen wir ein noch schnelleres Tempo für die aktuellen Länder sowie die weltweite Expansion. Wie viel davon in Marketing-Aktivitäten fließt, kommunizieren wir nicht. 

Was sich aber herauskristallisiert, ist, dass sich 40 Prozent unserer Kunden eher in einer finanziell schwächeren Situation befinden und entweder Studierende sind, gerade keine Arbeit haben oder in Teilzeit arbeiten.

Stichwort Marketing: Welche Strategie verfolgt ihr im Marketing-Bereich und wie wollt ihr die Plattform bzw. Marke bekannter machen?

Als Marke steht Back Market dafür, es für jeden cool und einfach zu machen, generalüberholte Elektronikgeräte zu kaufen. Unsere Mission ist es, erneuerte Elektronik zu einer attraktiven Alternative zu Neugeräten zu machen, um die Umweltbelastung durch Technik zu verringern und eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft zu erschaffen. Um das zu erreichen, müssen wir die Denkweise rund um den Kauf „nicht neuer“ Elektronikgeräte grundlegend ändern.

Wie sieht der typische Back Market Kunde aus und wie hoch ist der Anteil an “Recurring-Customers”? 

Den typischen Kunden gibt es nicht. Tatsächlich sind bei uns sehr unterschiedliche Kundentypen mit dabei. Was sich aber herauskristallisiert, ist, dass sich 40 Prozent unserer Kunden eher in einer finanziell schwächeren Situation befinden und entweder Studierende sind, gerade keine Arbeit haben oder in Teilzeit arbeiten. Die meisten unserer Kunden kommen erstmals zu Back Market, um ein Smartphone zu kaufen, weil sie es bei uns 30 bis 70 Prozent günstiger finden als zum Neupreis. Dann kommen sie zurück, um Computer oder Haushaltsgeräte zu kaufen.

Was sind aktuell die Hauptmotive eurer Kunden – wollen sie primär preiswerte Elektronikprodukte kaufen oder steht auch der Umweltgedanke im Vordergrund? 

Anfangs waren die ökologischen Beweggründe in allen Ländern, in denen wir gestartet sind,  sehr, sehr gering und der Preis stand an erster Stelle. Mittlerweile sehen wir aber, wie sich die Mentalität verändert. Wir hatten unsere Kunden zu Beginn gefragt, warum sie Refurbished- Geräte kaufen: Während es zunächst drei Prozent aus einem ökologischem Antrieb heraus taten, sind es jetzt schon 20 Prozent.  

Für uns ist es in Österreich schwieriger, Fuß zu fassen als in Deutschland, da es bereits einen etablierten Marktplatz für Refurbished gibt.

Wie grenzt Back Market sich von anderen Plattformen für generalüberholte Produkte am Markt ab? 

Mit Back Market waren wir bereits ein früher Pionier in einem wachsenden Sektor der Elektronik – professionell wiederaufbereitete Elektronikgeräte. Im Gegensatz zu anderen Marktplätzen bietet Back Market Konsumenten dabei mehr als nur die Möglichkeit, Elektronik günstiger zu kaufen. Wir wollen sie zugleich über die Kreislaufwirtschaft aufklären und ihnen zeigen, dass sie auch beim Kauf gebrauchter Elektronik keine Abstriche machen und hier nicht länger Qualität gegen Preis eintauschen müssen.

Eine weitere Besonderheit ist, dass wir stark auf Technologie setzen, um unser Angebot zu optimieren und den Kauf von erneuerten Produkten genauso einfach und angenehm zu gestalten wie den neuer Produkte. Unsere sepzielle Buybox-Funktion ist ein gutes Beispiel dafür. Im Gegensatz zu den meisten anderen Marktplätzen zeigen wir unseren Kunden nicht den gesamten Katalog auf einmal an. Stattdessen verwenden wir einen Algorithmus, der sicherstellt, dass wir für jede beliebige Produkt-ID oder SKU (Modell, Sorte, Lagerung, Farbe) nur das beste Produkt aus allen Optionen anzeigen, die von den Refurbishern, die auf unserer Website verkaufen, angeboten werden. Das „beste“ Produkt ist eine Entscheidung, die viele verschiedene Faktoren berücksichtigt, die sowohl mit der Qualität als auch mit dem Preis zu tun haben, einschließlich der Historie zur Qualität und Kundendienstleistung des jeweiligen Händlers.

Seht ihr euch aus Unternehmensperspektive als Konkurrenz zu Plattformen wie Ebay oder lokalen Marktplätzen und Anzeigenportalen? Wie sehen das die Kunden?

Nein. Wir sind kein einfacher E-Commerce Marktplatz. Wir sind ein Kreislauf-Marktplatz und widmen uns voll und ganz dem übergeordneten Ziel der Nachhaltigkeit. Wir sprechen eine Käufergruppe an, die anders denken will und damit ein Zeichen setzen will. Es geht darum, überlegter zu konsumieren. Unsere Kunden identifizieren sich mit unseren Werten und stimmen uns dabei zu, mit dem Status Quo der Elektronikindustrie brechen zu wollen.

Die Mehrheit sind sicherlich keine Impulskäufer.

Welches Wachstum habt ihr euch für den österreichischen Markt vorgenommen? 

Österreich ist ein unglaublich spannender Markt. Die Konsumenten orientieren sich an ähnlichen Werten wie die deutschen Konsumenten, Nachhaltigkeit hat dabei einen hohen Stellenwert. Für uns ist es in Österreich schwieriger, Fuß zu fassen als in Deutschland, da es bereits einen etablierten Marktplatz für Refurbished gibt. Unser Angebot ist allerdings wesentlich breiter, preislich attraktiver und mit einer längeren Garantie. Deswegen hoffen wir, dass wir auch die österreichische Kundschaft von unserem Modell überzeugen können. 

Inwiefern unterscheidet sich der österreichische Markt für generalüberholte Produkte von anderen Märkten? (eventuell spezifische Herausforderungen)

Wie auch in Deutschland kennen viele Konsumenten in Österreich den genauen Unterschied zwischen „gebraucht“ und „refurbished“ noch gar nicht und verhalten sich vorsichtig gegenüber dem, was ihnen neu ist. Die Mehrheit sind also sicherlich keine Impulskäufer, was auch sehr gut ist. Vertrauen gewinnt man nur, wenn man liefert und nicht nur herumredet. We are up to the challenge!

Mittlerweile gibt es am Markt auch Anbieter, die Elektronikprodukte zum Mieten anbieten. Wäre dieses Geschäftsfeld auch für Back Market interessant? 

Nein, wir konzentrieren uns auf unsere Mission: Hochwertige Technologie zugänglicher zu machen, indem wir den Kauf generalüberholter Geräte sicherer, einfacher und attraktiver für die Allgemeinheit machen.


Factbox zum Thema Elektronik-Schrott

Der durchschnittliche Europäer behält sein Smartphone nicht einmal zwei Jahre, obwohl es oftmals ohne Probleme fünf Jahre halten könnte. Ganze 80 Prozent der CO2-Emissionen, die während des gesamten Lebenszyklus eines Smartphones ausgestoßen werden, entstehen bei der Produktion. Und: Die weltweite Menge des Elektroschrotts erreichte im Jahr 2019 ein Rekordaufkommen von 53,6 Millionen Tonnen und wird den Vorhersagen der Vereinten Nationen zufolge bis zum Jahr 2030 rund 74 Millionen Tonnen erreichen.
Deine ungelesenen Artikel:
09.10.2026

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
/artikel/x-faktor-warum-liquidation-preference-bei-einem-millionen-exit-zum-albtraum-werden-kann
09.10.2026

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
/artikel/x-faktor-warum-liquidation-preference-bei-einem-millionen-exit-zum-albtraum-werden-kann
Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Back Market Gründer über das 276 Millionen Euro Investment und die Expansionspläne für Österreich

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Back Market Gründer über das 276 Millionen Euro Investment und die Expansionspläne für Österreich

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Back Market Gründer über das 276 Millionen Euro Investment und die Expansionspläne für Österreich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Back Market Gründer über das 276 Millionen Euro Investment und die Expansionspläne für Österreich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Back Market Gründer über das 276 Millionen Euro Investment und die Expansionspläne für Österreich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Back Market Gründer über das 276 Millionen Euro Investment und die Expansionspläne für Österreich

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Back Market Gründer über das 276 Millionen Euro Investment und die Expansionspläne für Österreich

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Back Market Gründer über das 276 Millionen Euro Investment und die Expansionspläne für Österreich

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Back Market Gründer über das 276 Millionen Euro Investment und die Expansionspläne für Österreich