05.05.2020

Back Market: 110 Millionen Euro Investment und Marktstart in Österreich

Das französische Startup Back Market setzt auf Refurbished-Produkte, sammelt ein Investment ein und startet jetzt in Österreich.
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Back Market Gründer Quentin Le Brouster, Thibaud Hug de Larauze und Vianney Vaute
Die Back Market Gründer Quentin Le Brouster, Thibaud Hug de Larauze und Vianney Vaute. Credit: Julie Glassberg

Back Market, eine Online-Plattform für gebrauchte und wiederaufbereitete („refurbished“) Elektro- und Elektroprodukte, hat in einer Series-C-Finanzierungsrunde 110 Millionen Euro eingesammelt. Die Investoren sind Goldman Sachs, Aglaé Ventures (der Venture-Arm der Groupe Arnault) und Eurazeo Growth. Das frische Kapital will das französische Fairtech-Startup dazu nutzen, um seine Marktposition in der DACH-Region zu festigen – dazu gehört auch ein Marktstart von Back Market in Österreich. Zuvor hatte Back Market bereits zwei Finanzierungsrunden von insgesamt 48 Millionen Euro durch Aglaé Ventures, Eurazeo Growth und Daphni erfolgreich abgeschlossen.

Back Market startet in Österreich

Das Startup ist vor mehr als fünf Jahren in Frankreich als erster Online-Marktplatz gestartet, der sich ausschließlich auf gebrauchte und wiederaufbereitete Elektro- und Elektronikgeräte („refurbished“) konzentriert. Inzwischen ist der grüne Tech-Pionier mit seinem innovativen Geschäftsmodell in acht Ländern verfügbar (Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich, Belgien und Vereinigte Staaten).

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Seit kurzem ist Back Market auch auf dem österreichischen Markt aktiv. Geplant ist für dieses Jahr die Eröffnung eines Büros in Berlin, um die Expansion auf dem DACH-Markt von dort aus zu beschleunigen. Investiert wird verstärkt in die Bereiche Business Development, Marketing und neue Talente. 

„Die Finanzierung ist ein definitives Signal der Reife, nicht nur für Back Market, sondern auch für die rasant wachsende Refurbished-Branche“, sagt Thibaud Hug de Larauze, CEO und Mitgründer von Back Market: „Wir haben eine globale Marke geschaffen und einen Namen etabliert, der nicht nur ein Synonym für ‚refurbished‘, sondern auch für ‚Qualität‘ ist. Jetzt gilt es, dieses Gleichnis noch stärker in der DACH-Region zu verankern. Wir freuen uns, nun auch in Österreich das Bewusstsein der Verbraucher zu schärfen und ihren Blick auf wiederaufbereitete Elektronikgeräte nachhaltig positiv zu beeinflussen.“

Back Market: Elektroschrott und CO2 weltweit reduzieren 

„Die Investoren haben den aktuell stattfindenden Wandel zum ‚ethischen Konsum‘ und die einzigartige Position von Back Market auf dem Markt erkannt“, sagt Hug de Larauze weiter: „Unsere Mission ist es, einen grundlegenden Mentalitätswandel unter den Verbrauchern zu erreichen und dem Trend zum ständigen Neukauf von Elektronikprodukten entgegenzuwirken.“

Dafür bietet der Fairtech-Startup Rabatte von 30 bis 70 Prozent gegenüber dem Neupreis und schafft gleichzeitig ein einfach zu handhabendes Mittel zur Bekämpfung der sich entfaltenden „E-Waste“-Krise. Weltweit wurden 2016 über 44 Millionen Tonnen Elektronikschrott produziert, mit einer jährlichen Wachstumsrate von 3–4 Prozent. Diese Zahl wird bis zum nächsten Jahr voraussichtlich auf 52,2 Millionen Tonnen anwachsen.

Back Market investiert in Qualitätskontrolle

Ein weiterer großer Teil der Investitionssumme soll in die Qualitätskontrolle fließen: Mithilfe der zusätzlichen finanziellen Mittel will Back Market die Teamgröße in diesem Segment verdreifachen. Zudem möchte das Startup mit einer Machine-Learning-Unit den eigenen Algorithmus verbessern, neue Dienstleistungen rund um Logistik und Reparatur einführen sowie das eigene Know-how in Bezug auf die Wiederaufbereitung (Beschaffung von Geräten, Ersatzteilen, Testprotokollen, F&E etc.) zum Nutzen seiner Verkäufer erweitern.

Bereits jetzt arbeitet Back Market mit über 1.000 zertifizierten Partnerwerkstätten zusammen, die die gebrauchten Geräte überprüfen und wiederaufbereiten, bevor sie in den Wiederverkauf gehen. Als Vertrauensbeweis in die Qualitätskontrolle stattet Back Market in Deutschland und Österreich alle Produkte mit einer 36-monatigen Garantie aus. Den Verbrauchern eröffnet sich dadurch eine sichere und attraktive Alternative zum Neukauf. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Back Market: 110 Millionen Euro Investment und Marktstart in Österreich

  • Back Market, eine Online-Plattform für gebrauchte und wiederaufbereitete („refurbished“) Elektro- und Elektroprodukte, hat in einer Series-C-Finanzierungsrunde 110 Millionen Euro eingesammelt.
  • Die Investoren sind Goldman Sachs, Aglaé Ventures (der Venture-Arm der Groupe Arnault) und Eurazeo Growth.
  • Das frische Kapital will das französische Fairtech-Startup dazu nutzen, um seine Marktposition in der DACH-Region zu festigen – dazu gehört auch ein Marktstart von Back Market in Österreich.
  • Zuvor hatte Back Market bereits zwei Finanzierungsrunden von insgesamt 48 Millionen Euro durch Aglaé Ventures, Eurazeo Growth und Daphni erfolgreich abgeschlossen.

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  • Die Investoren sind Goldman Sachs, Aglaé Ventures (der Venture-Arm der Groupe Arnault) und Eurazeo Growth.
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  • Back Market, eine Online-Plattform für gebrauchte und wiederaufbereitete („refurbished“) Elektro- und Elektroprodukte, hat in einer Series-C-Finanzierungsrunde 110 Millionen Euro eingesammelt.
  • Die Investoren sind Goldman Sachs, Aglaé Ventures (der Venture-Arm der Groupe Arnault) und Eurazeo Growth.
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Back Market: 110 Millionen Euro Investment und Marktstart in Österreich

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Back Market: 110 Millionen Euro Investment und Marktstart in Österreich

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