12.04.2024
STARTUP-POLITIK

SPÖ-Babler: 20 Mrd. Euro-„Transformationsfonds“ soll sich auch an Startups beteiligen

SPÖ-Chef Andreas Babler erläuterte in der ZIB2 einen Plan zum Umbau der ÖBAG in eine "aktive staatliche Beteiligungs- und Energieholding".
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Andreas Babler | (c) SPÖ/David Višnjić
Andreas Babler | (c) SPÖ/David Višnjić

Der Wahlkampf im „Superwahljahr“ 2024 nimmt immer mehr an Fahrt auf. Bereits vor zwei Wochen kündigte die SPÖ Pläne für einen „Transformationsfonds“ im Wahlprogramm an. Nun präzisierte SPÖ-Chef Andreas Babler in einem ZIB2-Interview den Vorschlag. Demnach sollen innerhalb von zehn Jahren 20 Milliarden Euro in die Transformation von Industrie und Wirtschaft im Lichte des Klimawandels gesteckt werden. Dazu soll die ÖBAG zu einer „aktiven staatlichen Beteiligungs- und Energieholding“ umgebaut werden, die sich an Unternehmen beteiligt – auch an Startups.

Finanzieren soll sich das Modell laut Babler selbst über Unternehmenserlöse staatlicher und teilstaatlicher Unternehmen. Die 20 Milliarden Euro auf zehn Jahre seien „ein Kraftakt, aber eine Notwendigkeit“ und „eine kalkulierbare Summe“, meint der SPÖ-Chef.

„Deutsches Modell“ als Vorbild für Startup-Beteiligungen

An Startups soll sich der Fond laut Babler „mit 25 Prozent beteiligen“ [ Anm.: gemeint dürften wohl bis zu 25 Prozent sein]. „Wir wollen nicht unternehmerisch tätig sein, aber diese Anschubfinanzierung geben und mit den Erlösen aus erfolgreichen Marktreife-Einführungen wieder neue grüne Projekte finanzieren“, so der SPÖ-Spitzenkandidat. Vorbild sei das „deutsche Modell“, wo es derartige Beteiligungen bereits gebe. Diese stünden im Gegensatz zum aktuellen Fördermodell in Österreich, das „über Zinsen, Zuschüsse und verpuffte Investitionsförderungen“ laufe.

Babler erhofft sich „Ausschüttungen“ bei vier von zehn Startups

Doch bei Startup-Investments könne das Steuergeld ebenfalls „verpuffen“, merkt ORF-Journalistin Margit Laufer an. „Das Risiko ist minimiert, so wie es in Deutschland auch mitgedacht wurde. Es gibt marktreife Startups, die Erfolg haben und Gewinne machen und es wird einige geben, die das nicht durchsetzen können“, meint darauf Babler. Mit zinslosen Zuschüssen sei das staatliche Geld bei zehn von zehn Startups weg. Mit dem vorgeschlagenen Modell könne es beispielsweise bei vier von zehn Startups Ausschüttungen geben. Der SPÖ-Chef nennt ein Beispiel, das nicht dem Startup-Bereich entstammt: „In der Coronakrise haben wir 150 Millionen Euro an die AUA als Zuschüsse gegeben. Die sind verpufft. Deutschland hat sich an der Lufthansa beteiligt und 750 Millionen Euro Gewinn gemacht.“

Anmerkung der Redaktion: Das staatliche Fördersystem für Startups in Österreich ist sehr differenziert. Die von Andreas Babler angeführten nicht-rückzahlbaren Zuschüsse machen nur einen kleinen Teil des Volumens aus. Viele Förderungen laufen über geförderte Kredite bzw. Kreditgarantien. Mit dem aws Gründerfonds gibt es auch eine Startup-Beteiligungsgesellschaft mehrheitlich in Staatsbesitz. Zudem betreiben mehrere Bundesländer eigene Risikokapitalgesellschaften.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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