07.05.2021

ViennaUP’21: Warum Startup-GründerInnen die“B2B Software Days“ besuchen sollten

Die B2B Software Days sind die wichtigste internationale Networking Konferenz im Bereich Software & IT in Österreich. Sie finden im Rahmen der ViennaUP'21 vom 10. Mai bis zum 12. Mai über die Matchmaking-Plattform b2match statt.
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B2B Software Days
B2B Software Days finden dieses Jahr vollständig im digitalen Raum statt | (c) B2B Software Days
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Ein Blick auf die aktuellen Anmeldezahlen zeigt, warum die B2B Software Days die wichtigste internationale Networking Konferenz im Bereich Software & IT in Österreich sind. Für das dreitätige Online-Event, das vom 10. Mai bis 12. Mai im Rahmen der ViennaUP’21 stattfinden wird, haben sich bereits über 2000 Personen aus über 70 Ländern angemeldet – darunter auch zahlreiche internationale InvestorInnen. Und der internationale Charakter des Events wird dieses Jahr, um eine zusätzliche Komponente ergänzt: Erstmalig gibt es mit Schweden ein Partnerland für die B2B Software Days.

„Window of opportunity“ für Startup-GründerInnen

Bevor wir auf die unterschiedliche Programmformate des Events eingehen, eine kleine aber nicht unerhebliche Randnotiz vorweg: Die B2B Software Days finden nur alle zwei Jahre statt und die Teilnahme ist kostenlos. Für die heimische Startup-Community handelt es sich somit um das perfekte „Window of opportunity“, um sich international zu vernetzen, Kontakte zu knüpfen und Know-how in unterschiedlichsten Bereichen zu sammeln.

Die Veranstaltung umfasst eine Vielzahl an unterschiedlichen Formaten. So wird es Keynotes, Workshops, B2B-Meetings, Pitching Battles und vieles mehr geben. Neben Matchmaking im Bereich Software-Development decken die B2B Software Days thematisch unter anderem die Themen 5G, Cybersecurity, AI & Ethics, Data Visualisation, Software Patenting, UX, SaaS Export und weitere inhaltliche Themenbereiche ab.

Zudem werden auch nützliche Tipps & Tricks vermittelt, die den Alltag für Startup-GründerInnen erleichtern: So wird es beispielsweise einen eigenen Workshop von LinkedIn geben, in dem die TeilnehmerInnen praxisnahe lernen, wie sie ihre Online-Präsenz auf der Plattform weiterausbauen können.

+++ Jetzt kostenlos anmelden | Inputs, Learnings und Praxiswissen sammeln +++

Die Macht des Matchmaking

Über die Plattform b2match wird es zudem die Möglichkeit geben, Kooperationsgespräche zu vereinbaren. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung lassen sich über die Plattform Profile erstellen. Neben anderen Startups sind dort auch internationale Corporates und KMU zu finden.

Die internationale Bühne ist eine perfekte Gelegenheit, um nicht nur Partnerschaften im Bereich „Software-Development“ einzugehen, sondern auch über einen virtuellen Marktplatz die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren.

Und nicht nur das: Über die Plattform können GründerInnen, die sich aktuell im Fundraising befinden, auch nach Finanzierungspartnern Ausschau halten. Laut den Veranstaltern haben über 50 internationale InvestorInnen die Teilnahme an der Konferenz zugesagt.

Wie das Matchmaking in der Praxis ablaufen wird und ihr die Plattform optimal für euch nutzen könnt, lest ihr hier.

Drei Gründe, warum ihr Matchmaking betreiben solltet

1.) Kooperationspartner im Bereich Software-Development finden
2.) Die eigenen Vertriebsnetzwerke ausbauen
3.) Finanzierungspartner finden

Schweden: Warum nicht von den Besten lernen

Innovation ist seit Jahrhunderten ein Eckpfeiler der schwedischen Unternehmenskultur. Im EU-weiten Vergleich belegt Schweden den ersten Platz im Innovations-Ranking. Um nur ein paar globale Player zu nennen: Ericsson, Volvo, Astra Zeneca und Saab sind nicht nur skandinavische, sondern auch globale Aushängeschilder. Und nicht zu vergessen: Spotify und Klarna als Unicorns des Nordens.

Um von den Besten der Besten zu lernen, widmen sich die B2B Software Days am 11. Mai einen ganzen Tag lang diesem außergewöhnlichen Partnerland. Neben Keynotes von Ikea, Ericsson & Co wird auch der schwedische Digitalisierungsminister Anders Ygeman vor Ort sein. Darüber hinaus werden auf dem virtuellen Marktplatz schwedische Spitzenprodukte aus der Softwarebranche vorgestellt.

Die 6. Internationalen B2B-Softwaretage werden von der FFG, Wirtschaftsagentur Wien, WKO und der TU Wien in Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network und der go-international Initiative organisiert.


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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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