16.04.2026
NEUER B2B-CHEF

B2B-Geschäft: Neoh will bis 2028 Hälfte des Umsatzes mit Zuckerersatz Zero+ machen

Das Wiener Scaleup Neoh will sein B2B-Geschäft in den kommenden Jahren stark ausbauen. Dazu holte man nun auch den im Lebensmittelbereich erfahrerenen Manager Stefan Kotynek als Senior Vice President B2B an Bord.
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Neoh-Co-Founder und CEO Manuel Zeller (l.) und Stefan Kotynek, Senior Vice President B2B | (c) Neoh / Thomas Hofmann-Primavesi
Neoh-Co-Founder und CEO Manuel Zeller (l.) und Stefan Kotynek, Senior Vice President B2B | (c) Neoh / Thomas Hofmann-Primavesi

Mit Süßigkeiten, die auf dem selbstentwickelten, kalorienarmen Zuckerersatzstoff Zero+ basieren, hat das Wiener Scaleup Neoh mittlerweile eine große Fangemeinde, die auch über die Grenzen Österreichs hinausgeht. Die B2C-Produktpalette wird laufend erweitert, seit zwei Jahren kann man auch den Zuckerersatzstoff direkt kaufen, um ihn etwa zum Backen zu verwenden (brutkasten berichtete damals).

Billa mit Eigenmarke als erster B2B-Referenzkunde

Zero+ sei auch ausschlaggebend für ein achtstelliges Investment im Februar gewesen, hieß es zuletzt vom Scaleup. Noch mehr Potenzial als im B2C-Vertrieb des Ersatzstoffs sieht Neoh dabei im Verkauf an Lebensmittelunternehmen. Mit der Supermarktkette Billa, die den Ersatzstoff in Eigenmarke-Produkten nutzt, wurde Ende vergangenen Jahres ein erster großer Kunde in dieser B2B-Sparte präsentiert. Nun wurde sie als „Geschäftsbereich Zero+“ neu strukturiert.

Acht aktive B2B-Kunden „von kleineren Unternehmen bis hin zu großen internationalen Playern“

„Inzwischen arbeiten wir mit acht aktiven B2B-Kunden und haben rund 70 Proof of Concepts umgesetzt. Diese reichen von kleineren Unternehmen bis hin zu großen internationalen Playern, über verschiedene Kategorien hinweg“, sagt Neoh-Co-Founder und CEO Manuel Zeller heute auf brutkasten-Anfrage. Ziel sei es, möglichst viele dieser Entwicklungen bis Ende 2027 in den Markt zu bringen.

„Für 2028 planen wir, rund 50 Prozent unseres Umsatzes mit Zero+ zu erzielen“

Aktuell mache das B2B-Geschäft bereits rund 15 Prozent des Gesamtumsatzes aus, „mit klar steigender Tendenz“, so Zeller. Man sehe momentan eine sehr starke Nachfrage aus der Industrie nach funktionierenden Alternativen – „insbesondere, weil wir geschmacklich überzeugen können. Entsprechend führen wir laufend neue Gespräche, und das Interesse wächst kontinuierlich.“ Ziel sei es entsprechend, den B2B-Bereich auch international zu skalieren. „Für 2028 planen wir, rund 50 Prozent unseres Umsatzes mit Zero+ zu erzielen. Dieses Wachstum kann sich jedoch auch schneller entwickeln, insbesondere wenn größere Partner in die breite Umsetzung gehen – das ist naturgemäß schwer exakt planbar“, sagt der Gründer.

Stefan Kotynek wird Senior Vice President B2B

Für den nötigen Boost soll auch eine Neubesetzung sorgen. Stefan Kotynek wurde nun als Senior Vice President B2B präsentiert. Er hat mehrere Management-Positionen im Lebensmittelbereich in der Vita, darunter zuletzt als Vertriebsleiter bei der auf Backzutaten spezialisierten STAMAG Stadlauer Malzfabrik. Er sioll seine Erfahrung im internationalen Vertrieb bzw. der Skalierung von Betriebsstrukturen und „seine umfassende Expertise in der Backzutaten- und Aromenindustrie“ bei Neoh einbringen. „In seiner neuen Rolle wird er insbesondere den Ausbau des B2B-Geschäfts, die Erschließung neuer Märkte sowie die Entwicklung strategischer Partnerschaften vorantreiben. Der neu geschaffene Bereich Zero+ wird dabei als eigenständige Plattform für Wachstum und Kooperationen positioniert“, heißt es vom Scaleup.

„Neoh steht für innovative Ansätze in einem dynamischen Marktumfeld. Besonders spannend ist für mich die Möglichkeit, den neu strukturierten Zero+-Bereich aktiv mitzugestalten und die steigende Nachfrage in skalierbare Geschäftsmodelle zu übersetzen. Ich freue mich darauf, meine Erfahrung einzubringen und das Wachstum im B2B-Bereich nachhaltig voranzutreiben“, kommentiert Kotynek.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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