10.06.2024
MILLIONENAUFTRAG

Axis: Einer der weltweit führenden Flugsimulator-Hersteller kommt aus der Steiermark

Axis aus dem steirischen Lebring wickelte zuletzt einen 10 Millionen Euro-Auftrag ab. Dabei wurde ein neues Angebot erprobt, das dem Unternehmen eine weitere USP verschaffen soll.
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Axis-Geschäftsleiter Christian Theuermann im aktuell ausgelieferten Simulator | (c) Axis
Axis-Geschäftsleiter Christian Theuermann im aktuell ausgelieferten Simulator | (c) Axis

Nur fünf Hersteller weltweit bauen sogenannte Level-D-Flugsimulatoren – die höchste Qualifikationsstufe, die extrem realistische Bedingungen simuliert. Das bedeutet: vollständige Bewegungssimulation, hochdetaillierte visuelle Darstellung und exakte Nachbildung der Flugzeugsysteme. Einer dieser Hersteller ist das 2004 gegründete Unternehmen Axis aus Lebring in der Steiermark. Sein Alleinstellungsmerkmal am Weltmarkt: Es ist das einzige dieser Unternehmen, dessen Produkte sowohl durch die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA als auch durch die europäische EASA zugelassen sind.

10 Mio. Euro Auftragsvolumen für Forschungsflugzeug-Simulator

Aktuell habe man ein Auftragshoch, heißt es von Axis in einer Aussendung. Zuletzt lieferte das Unternehmen, das rund 100 Mitarbeiter:innen hat, erstmals einen Simulator eines Forschungsflugzeugs aus. Käufer war INCAS, die in der EU führende Forschungseinrichtung für Luft- und Raumfahrt. Das Auftragsvolumen: zehn Millionen Euro – das ist um einige Millionen mehr, als ein Flugzeug des Typs „Beechcraft King Air“, das simuliert wird, in der Basisversion kosten.

Mit dem Flugzeug werden Forschungen im Bereich Strömungsmechanik, angewandte Aerodynamik und Flugphysik durchgeführt. Das soll nun mit dem Simulator von Axis realitätsgetreu simuliert werden können. „Wir können eine perfekte Nachbildung der realen Flugbedingungen bieten, sodass die Piloten jede Phase des Fluges wiederholt trainieren können. Es ist eine komplexe Aufgabe, weil jeder Aspekt des Flugzeugs, von der Steuerung bis hin zu den Reaktionen auf verschiedene Wetterbedingungen, exakt simuliert werden muss, um realitätsnahe Trainings zu ermöglichen“, erklärt Christian Theuermann, Geschäftsleiter von Axis.

Axis musste Daten selbst sammeln

Eine besondere Herausforderung bei diesem Auftrag hat bei Axis zu einem neuen Konzept geführt. Denn im Gegensatz zu anderen Herstellern stellt King Air keine Daten zum Verhalten der Flugzeuge zur Verfügung. Man sei daher „einen am Weltmarkt einzigartigen Weg gegangen“, heißt es von Axis. Dazu wurde ein entsprechendes Flugzeug mit Sensorik und Messinstrumenten ausgestattet, um die Daten in Testflügen selbst zu generieren. Das passierte in Florida.

In Zukunft wolle man dieses neue Service „Flugtestkampagnen“ weiter forcieren, heißt es vom Unternehmen. „Wir können dadurch Simulatoren für Flugzeuge zu entwickeln, auf deren Flugdaten bis dato nicht zugegriffen werden konnte. Das eröffnet einen gänzlich neuen Markt“, sagt Commercial Director Michaela Froelich. Bislang hätten Kooperationen von Flugzeugherstellern und Simulator-Produzenten vorgeherrscht, die nur schwer durchbrochen werden konnten. Die neue Vorgehensweise habe auch Auswirkungen auf den Auftragsbestand. „Die Projekt-Pipeline ist gut gefüllt. Die Auslastung für die nächsten 24 Monate ist jedenfalls gewährleistet“, so Froelich. Aktuell sind bei Axis einige Jobs ausgeschrieben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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