17.01.2025
EINREICHUNGEN MÖGLICH

aws-Spin-off-Initiative – Einreichungen noch bis März 2025 möglich

Die Initiative soll akademische Ausgründungen fördern und damit den Innovationsstandort stärken. Die Einreichungen zu "Modul 2" sind noch bis März 2025 möglich.
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Geistiges Eigentum ist dieses Jahr das zentrale Thema bei der Spin-off Austria Konferenz | (c) Stock.Adobe/Gorodenkoff
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Sie ist eine von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelte Initiative mit dem Ziel, „ein starkes nachhaltiges Ökosystem für akademische Ausgründungen zu etablieren.“ Die aws-Spin-off-Initiative startete im Sommer 2024 und unterstützt Hochschulen bei der Schaffung von „professionellen Ausgründungsstrukturen.“ Außerdem wird akademischen Spin-offs beim Zugang zu privatem Risikokapital unter die Arme gegriffen.

8,5 Millionen Euro für das Gesamtpaket

Konkret wird dafür ein Gesamtbudget von 8,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – finanziert aus den Mitteln des Fonds Zukunft Österreich. Dass Bedarf besteht, zeigen mehrere Erhebungen. Eine davon ist der Austrian Startup Monitor (ASM). Ihm zufolge entstammen rund 23 Prozent der heimischen Startups akademischen Spin-offs. Das sind 90 Ausgründungen jährlich.

„Durch die Kombination aus strukturellen Förderungen und der Mobilisierung von privatem Risikokapital schaffen wir die Grundlage für einen nachhaltigen Innovationskreislauf und sichern damit die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich“, sagt Martin Kocher, aktueller Wirtschaftsminister. Er meint weiter:

„Mit der aws-Spin-off-Initiative fördern wir aktiv die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und privaten Investorinnen und Investoren, um diese wichtige Säule der österreichischen Wirtschaft weiter auszubauen. Das stärkt Österreichs Wettbewerbsfähigkeit und den heimischen Innovationsstandort.“

Vernetzung im akademischen Ökosystem fördern

Die Initiative gliedert sich in zwei Module. Das Modul 1 zielt darauf ab, professionelle Strukturen für „private Investorinnen und Investoren anzubieten, um erfolgreiche und risikokapitalfähige Spin-offs zu generieren“.

Für dieses Modul konnte bereits eine Fördersumme von einer Million Euro ausgeschöpft werden. Konkret unterstützt wurden damit „sechs eingereichte Projekte“, heißt es, die sich mit den Themen Life Science, Quantentechnologie und Künstliche Intelligenz beschäftigen.

Ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Vergabe dieser Förderung sei ein „offenes Konzept gegenüber anderen österreichischen Hochschulen“. Damit wolle man eine breite Zusammenarbeit ermöglichen und die Vernetzung innerhalb des akademischen Ökosystems fördern, heißt es in einer Pressemeldung.

Bewerbungsphase für Modul 2 offen

Die nächste Phase der aws-Spin-off-Initiative sei nun das Modul 2. Dieses fokussiert sich auf die Bereitstellung von bis zu sieben Millionen Euro an privatem Risikokapital in Form von Beteiligungen an Spin-off-Fonds. Das Ziel ist die weitere Verbesserung von Finanzierungsmöglichkeiten für innovative akademische Gründungen, heißt es zu dem Thema in einer Pressemeldung.

Einreichungen von Projekten sind seit September 2024 möglich. Das Portal ist noch bis zum 14. März 2025 geöffnet.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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