21.03.2022

Austria Wirtschaftsservice steigerte durch Coronakrise Förderzusagen um das 50-Fache

Am Montag präsentierte die Austria Wirtschaftsservice (aws) ihre Leistungsbilanz für 2021. Auch spezifische Zahlen für Startups und eine neue Förderung für KMU & Cybersecurity wurden vorgestellt.
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(c) aws/APA-Fotoservice/Juhasz

Im vergangenen Jahr hat die Austria Wirtschaftsservice (aws) mehr als 255.000 Förderzusagen und eine Finanzierungsleistung von rund 7,9 Milliarden Euro abgewickelt. Diesen neuen Rekordwert präsentierte die Förderbank des Bundes gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Montag im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz in Wien.

Laut aws handelt es sich dabei um eine 50-fache Steigerung zu den Zusagen vor der Krise. Für diese Steigerung sind maßgeblich die Covid-Hilfsproramme, wie etwa die aws Investitionsprämie oder die Überbrückungsgarantie, verantwortlich. Jedoch auch das Kernprogramm zur Finanzierung von Innovation und Wachstum hat 2021 zugelegt.

Zahlen zu Überbrückungsgarantien & Investitionsprämie

2021 wurden laut aws rund 2000 Überbrückungsgarantien in der Höhe von 418 Millionen Euro übernommen. Das Instrument wurde in Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise ins Leben gerufen. Unternehmen erhalten damit eine Sicherheit, um bei ihrer Bank einen Betriebsmittelkredit zur Finanzierung zu bekommen. Erst Mitte Feber wurde die Verlängerung der Überbrückungsgarantien wirksam und bis zum 30.06.2022 verlängert. Seit Beginn der Pandemie wurden von der aws so insgesamt 21.400 Überbrückungsgarantien mit einem Gesamtobligo von rund vier Milliarden Euro zugesagt.

Weiters stark nachgefragt war unter anderem auch die Investitionsprämie. Sie soll Anreize für Unternehmensinvestitionen schaffen und wurde 2020 ins Leben gerufen. Ein Fokus liegt dabei auf den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Life Sciences.  2021 hat die aws bei der Investitionsprämie mehr als 207.000 Zusagen verzeichnet. Insgesamt waren es mehr als 250.000 Anträge.

Die Entwicklungen im aws Kerngeschäft

Zudem gab es 2021 auch im aws Kerngeschäft zur Finanzierung von Innovationen und Wachstums deutliche Steigerungen. Mit geförderten Krediten, Garantien, Zuschüssen, Eigenkapital, Coachings und Vernetzungsdienstleistungen unterstützt die aws innovative Unternehmen in allen Phasen. Rund 30 Prozent der Finanzierung ging dabei ganz gezielt an junge, hoch innovative Unternehmen und Startups. Von der aws wurden etwa 1.368 Garantien übernommen, das ist eine Steigerung von 17 Prozent zum bisherigen Rekordwert aus dem Jahr 2018.

Spezifische Zahlen für Startups

Insgesamt machten die Unterstützungen für Startups und junge Unternehmen 2021 rund 382 Millionen Euro aus. 2020 betrug der Betrag noch 350 Millionen Euro. 181 Millionen Euro entfielen dabei auf Garantien und 150 Millionen Euro auf erp Kredite. Mit dem aws erp-Kredit ermöglicht die Förderbank des Bundes Investitionen in Gründung, Modernisierung, Wachstum und Innovation durch (zins-)günstige Kredite mit Fixzinssatz, flexibler Laufzeit und tilgungsfreien Zeiten. Ein Starkes Plus verzeichneten zudem das Seedfinancing, das von 14,1 Millionen Euro auf 19,3 Millionen Euro gestiegen ist.

Neue Förderung für KMU und Cybersecurity

Im Rahmen der Pressekonferenz wurde vor dem Hintergrund des aktuellen Kriegs in der Ukraine auch eine neue Förderung präsentiert, die sich speziell an KMU und Cybersecurity richtet. „Die heimischen Betriebe sind digital gut aufgestellt, wir sehen aber jetzt, dass Themen wie digitale Kriegsführung aktueller denn je sind. Hier gibt es noch Aufholbedarf. Daher werden wir mit 1. April bei der aws das Programm KMU.Cybersecurity starten“, so die Ministerin.

Mit dem Förderungsprogramm bekommen KMU bei Investitionsprojekten im Bereich IT- und Cybersecurity, etwa für Hard- und Software aber auch für Leistungen externer Anbieter einen Zuschuss. Diese Förderung ist für Projekte in Höhe von 2.000 bis 50.000 Euro vorgesehen, bis zu 40 Prozent können gefördert werden.


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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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