31.10.2023

aws startet neue Förderrunde für KI – bis 150.000 Euro pro Unternehmen

Mit der neuen Förderungsrunde werden Unternehmen bei der Entwicklung und dem Einsatz von vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz unterstützt. Anträge sind ab 1. Jänner 2024 möglich.
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(c) AdobeStock

Bereits Anfang des Jahres startete die Austria Wirtschaftsservice (aws) das neue Förderprogramm AI Unternehmen und Wachstum, das künftig künstliche Intelligenz (KI) als Schlüsseltechnologie stärken soll. Zum Start standen dabei drei Module „AI-Start“, „AI-Adoption“ und „AI-Wissen“ zur Verfügung, wobei das Programm zur KI-Förderung mit rund sechs Millionen Euro dotiert ist.

Neue Schwerpunkte der KI-Förderung

Nach einer ersten Förderrunde geht das Programm 2024 in seine Verlängerung, wie die aws nun bekannt gab. Mit „Green“ und „Humankapital“ gibt es zudem zwei Schwerpunkte in der neuen Ausschreibung.

Dabei werden Startups, KMU und große Unternehmen bei ihren AI-Projekten mit Förderungen in den drei Modulen „AI-Start“, „AI-Adoption“, „AI-Wissen“ sowie zusätzlich „AI-Start Green“, „AI-Adoption Green“ und „AI-Wissen Humankapital“ unterstützt. Für den Green-Schwerpunkt stehen laut aws zusätzlich vier Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können über den aws Fördermanager ab 1. Jänner 2024 gestellt werden.

„Mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu Künstlicher Intelligenz und dem neuen Green-Schwerpunkt bietet die aws die passende Finanzierung und ermöglicht eine optimale Startposition für Unternehmen beim kommenden EU AI Act“, so die aws-Geschäftsführung Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

aws Digitalisierung | AI Unternehmen und Wachstum im Detail

In den drei Modulen „AI-Start“, „AI-Adoption“ und „AI-Wissen“ werden österreichische Unternehmen in unterschiedlichen Phasen begleitet. Hier alle Details zu den einzelnen Förderschienen:

AI-Start

Mit AI-Start wird die erstmalige Umsetzung eines Projekts, das auf künstlicher Intelligenz basiert, in KMU mit bis zu 15.000 Euro unterstützt. Hierbei wird mit Hilfe eines Kooperations- und Umsetzungspartners ein KI-Projekt geplant, implementiert und zumindest bis zu einem abgeschlossenen Piloten umgesetzt. Orientierung bietet der aws KI-Marktplatz, wo Antragstellende potenzielle Kooperations- und Umsetzungspartner:innen, sowie Basisinformationen zu der Technologie AI und dessen Anwendungsfälle finden.

Achtung Ausnahme: Der zweite Call von AI-Start öffnete bereits am 4. Oktober 2023, Einreichungen sind bis zum 4. Dezember um 12:00 Uhr über den aws Fördermanager möglich.

AI-Start Green

AI-Start Green ist ein zusätzliches Modul zur Beratung, Vorbereitung und Umsetzung von ersten zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beitragenden KI-Lösungen in Unternehmen in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner:innen. Hier stehen bis zu 15.000 Euro pro Projekt zur Verfügung. In zwei Call-Runden ist es geplant rund 20 Projekte zu unterstützen. Der erste Call öffnet am 1. Jänner 2024.


AI-Adoption

Bei AI-Adoption werden innovative und vertrauenswürdige AI-Vorhaben unterstützt. Ein besonderer Fokus liegt dabei in der Vorbereitung auf die kommenden europäischen Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Hier stehen pro Unternehmen bis zu 150.000 Euro zur Verfügung.

AI-Adoption Green

Neu dazu kommt AI-Adoption Green. Damit wird der Einsatz von vertrauenswürdiger AI zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Vorhaben müssen dazu einen unmittelbaren und messbaren Beitrag zu den acht Schwerpunkten des EU Green Deals beitragen. Für beide Förderungen stehen in der zweiten Ausschreibungsrunde insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Einreichungen können ab dem 1. Jänner 2024 erfolgen.


AI-Wissen

AI-Wissen bietet Beratung, wie man rechtskonform an AI-Trainingsdaten kommt, wozu diese verwendet werden dürfen, und welche technischen Alternativen es dazu gibt, an. Außerdem erfahren heimische Unternehmen, was „AI made in Europe“ künftig darf, soll und muss. Auch finanzielle Zuschüsse für Rechtsberatung, die Beschaffung von AI-Trainingsdaten und den Erwerb von Source Codes Dritter, mit denen AI-Produzenten Entwicklungszeit und -kosten sparen können, werden in diesem Modul bereitgestellt. Ab Jahresbeginn 2024 können zusätzlich Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden.

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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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