31.10.2023

aws startet neue Förderrunde für KI – bis 150.000 Euro pro Unternehmen

Mit der neuen Förderungsrunde werden Unternehmen bei der Entwicklung und dem Einsatz von vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz unterstützt. Anträge sind ab 1. Jänner 2024 möglich.
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(c) AdobeStock

Bereits Anfang des Jahres startete die Austria Wirtschaftsservice (aws) das neue Förderprogramm AI Unternehmen und Wachstum, das künftig künstliche Intelligenz (KI) als Schlüsseltechnologie stärken soll. Zum Start standen dabei drei Module „AI-Start“, „AI-Adoption“ und „AI-Wissen“ zur Verfügung, wobei das Programm zur KI-Förderung mit rund sechs Millionen Euro dotiert ist.

Neue Schwerpunkte der KI-Förderung

Nach einer ersten Förderrunde geht das Programm 2024 in seine Verlängerung, wie die aws nun bekannt gab. Mit „Green“ und „Humankapital“ gibt es zudem zwei Schwerpunkte in der neuen Ausschreibung.

Dabei werden Startups, KMU und große Unternehmen bei ihren AI-Projekten mit Förderungen in den drei Modulen „AI-Start“, „AI-Adoption“, „AI-Wissen“ sowie zusätzlich „AI-Start Green“, „AI-Adoption Green“ und „AI-Wissen Humankapital“ unterstützt. Für den Green-Schwerpunkt stehen laut aws zusätzlich vier Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können über den aws Fördermanager ab 1. Jänner 2024 gestellt werden.

„Mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu Künstlicher Intelligenz und dem neuen Green-Schwerpunkt bietet die aws die passende Finanzierung und ermöglicht eine optimale Startposition für Unternehmen beim kommenden EU AI Act“, so die aws-Geschäftsführung Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

aws Digitalisierung | AI Unternehmen und Wachstum im Detail

In den drei Modulen „AI-Start“, „AI-Adoption“ und „AI-Wissen“ werden österreichische Unternehmen in unterschiedlichen Phasen begleitet. Hier alle Details zu den einzelnen Förderschienen:

AI-Start

Mit AI-Start wird die erstmalige Umsetzung eines Projekts, das auf künstlicher Intelligenz basiert, in KMU mit bis zu 15.000 Euro unterstützt. Hierbei wird mit Hilfe eines Kooperations- und Umsetzungspartners ein KI-Projekt geplant, implementiert und zumindest bis zu einem abgeschlossenen Piloten umgesetzt. Orientierung bietet der aws KI-Marktplatz, wo Antragstellende potenzielle Kooperations- und Umsetzungspartner:innen, sowie Basisinformationen zu der Technologie AI und dessen Anwendungsfälle finden.

Achtung Ausnahme: Der zweite Call von AI-Start öffnete bereits am 4. Oktober 2023, Einreichungen sind bis zum 4. Dezember um 12:00 Uhr über den aws Fördermanager möglich.

AI-Start Green

AI-Start Green ist ein zusätzliches Modul zur Beratung, Vorbereitung und Umsetzung von ersten zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beitragenden KI-Lösungen in Unternehmen in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner:innen. Hier stehen bis zu 15.000 Euro pro Projekt zur Verfügung. In zwei Call-Runden ist es geplant rund 20 Projekte zu unterstützen. Der erste Call öffnet am 1. Jänner 2024.


AI-Adoption

Bei AI-Adoption werden innovative und vertrauenswürdige AI-Vorhaben unterstützt. Ein besonderer Fokus liegt dabei in der Vorbereitung auf die kommenden europäischen Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Hier stehen pro Unternehmen bis zu 150.000 Euro zur Verfügung.

AI-Adoption Green

Neu dazu kommt AI-Adoption Green. Damit wird der Einsatz von vertrauenswürdiger AI zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Vorhaben müssen dazu einen unmittelbaren und messbaren Beitrag zu den acht Schwerpunkten des EU Green Deals beitragen. Für beide Förderungen stehen in der zweiten Ausschreibungsrunde insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Einreichungen können ab dem 1. Jänner 2024 erfolgen.


AI-Wissen

AI-Wissen bietet Beratung, wie man rechtskonform an AI-Trainingsdaten kommt, wozu diese verwendet werden dürfen, und welche technischen Alternativen es dazu gibt, an. Außerdem erfahren heimische Unternehmen, was „AI made in Europe“ künftig darf, soll und muss. Auch finanzielle Zuschüsse für Rechtsberatung, die Beschaffung von AI-Trainingsdaten und den Erwerb von Source Codes Dritter, mit denen AI-Produzenten Entwicklungszeit und -kosten sparen können, werden in diesem Modul bereitgestellt. Ab Jahresbeginn 2024 können zusätzlich Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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