26.03.2019

aws JumpStart: Call für Inkubatoren und Startups offiziell gestartet

Das aws-Programm JumpStart fördert seit 2015 Inkubatoren und Akzeleratoren und in weiterer Folge auch direkt Startups. Der Start für die aktuelle Ausschreibungsrunde erfolgte gestern Montag – sie läuft noch bis zum 31. Mai 2019.
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aws JumpStart
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Mit dem Programm aws JumpStart unterstützt das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) gemeinsam mit dem Austria Wirtschaftsservice (aws) gezielt junge Unternehmen. Zudem bietet das Programm speziell eine Förderung für Inkubatoren und Akzeleratoren an. Dadurch sollen in weiterer Folge Startups direkt unterstützt werden.

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Gestern Montag startete die aktuelle Ausschreibungsrunde. Sie läuft noch bis 31. Mai 2019. Das Programm besteht aus insgesamt zwei Modulen. Eines richtet sich an Inkubatoren bzw. Akzeleratoren, das andere hingegen direkt an Startups.

Modul 1: Förderung für Inkubatoren und Akzeleratoren

In Modul 1 werden laut aws geeignete Inkubatoren und Akzeleratoren ausgewählt, deren „innovative Konzepte zu einem schnelleren und qualitativ höherwertigen Heranreifen von Startups beitragen soll. Zudem müssen die Inkubatoren ein „leistungsfähiges Geschäftsmodell“anbieten, die den Startups ein Angebot von gebündelte Dienstleistungen anbietet. Zu diesen zählen Beratung in Wirtschafts-, Finanzierungs- und Rechtsfragen, Netzwerkangebote und Mentoring bzw. Coaching.

Darüber hinaus müssen in den letzten zwölf Monaten in den jeweiligen Inkubatoren mindestens drei Unternehmen angesiedelt sein. Die aws fördert Personal-, Sach- und Ausbildungskosten. Im Rahmen des aktuellen Calls können fünf Inkubatoren, eine Förderung in der Höhe von jeweils bis zu 150.000 Euro erhalten (bei maximal 100 Prozent der förderbaren Kosten).

Modul 2: Förderung für Startups

Das Modul 2 richtet sich hingen direkt an Startups. Dabei werden bis zu fünf Unternehmen, die von einem JumpStart Inkubator betreut werden, für eine Förderung ausgewählt. Pro Startup ist eine maximale Förderung von 22.500 Euro möglich (bei maximal 100 Prozent der förderbaren Kosten.

Bisherige Bilanz von JumpStart

Die aws förderte mit JumpStart bisher 15 Konzepte von Inkubatoren bzw. Akzeleratoren sowie 43 Startups, die von diesen betreut wurden. Durch die Unterstützung der Inkubatoren verzeichneten einzelne Startups laut der aws teilweise bis zu 150-prozentige Umsatzsteigerungen. Zu den geförderten Startups aus Österreich zählen beispielsweise My Esel, Byrd und myAbility.

„Um sich voll und ganz auf die Entwicklung des Geschäfts fokussieren zu können, brauchen junge Gründerinnen und Gründer ein professionelles Umfeld und die Möglichkeit des Austauschs mit anderen Start-ups. aws JumpStart schafft somit den idealen Nährboden für erfolgreiches Unternehmertum“, so aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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