19.03.2019

„aws impulse“ fördert Projekte der Kreativwirtschaft mit bis zu 200.000 Euro

Die Zuschussprogramme des Austria Wirtschaftservice "aws impulse XS" und "aws impulse XL" gehen in die nächste Runde. Gefördert wird die Entwicklung bzw. Marktüberleitung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen mit bis zu 200.000 Euro.
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aws impulse
(c) fotolia/peshkova

Das aws impulse Förderprogramm hat sich zum Ziel gesetzt frühphasige Digitalisierungsprojekte aus der Kreativwirtschaft zu unterstützen. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) stellte dafür in einer Ausschreibungsrunde insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung (der brutkasten berichtete). Unter dem Schwerpunkt „Digitalisierung““ werden dabei Projektanträge insbesondere in den Bereichen Big Data/Smart Data, Digitale Plattformen, IoT, Künstliche Intelligenz, Sprachsteuerung, Virtual Reality, 3-D Druck, Robotik, Blockchain, oder Gaming besonders berücksichtigt.

+++ Schramböck: siebenstelliges Förderungsvolumen für Kreativwirtschaft +++

Zwei Programme

aws impulse unterteilt sich in zwei unterschiedliche Förderprogramme. Mit aws impulse XS sollen insbesondere die Entwicklung von Prototypen gefördert werden. aws impulse XL richtet sich hingegen an die Förderung von der Umsetzung und Marktüberleitung von innovativen Produkten, Verfahren, Dienstleistung und Geschäftsmodelle. Die Programme unterscheiden sich prinzipiell hinsichtlich ihres Finanzierungsvolumens und der Laufzeit (siehe Details).

aws impulse infohour

Interessierte können sich im Rahmen einer Info-Veranstaltungen genauer über die beiden Zuschussprogramme informieren. Die aws impulse infohour wird am Donnerstag, den 21. März 2019, um 10 vor 10 Uhr in den Räumlichkeiten des Austria Wirtschaftsservice in der Walcherstraße im 2. Wiener Gemeindebezirk stattfinden. Im Anschluss an die Infohour haben die Teilnehmer die Möglichkeit sich zu einem 30-minütigen one-to-one Gespräch anzumelden, um sich individuell beraten zu lassen.

Für alle die bei der aws impulse hour nicht dabei sein können, organisiert das aws auch eine digitale Infohour, die am 27. März um 10:00 Uhr stattfinden wird. Die Veranstaltung wird über Zoom übertragen, wobei auch Fragen gestellt werden können.


Details zu aws impulse XL

  • Wer wird finanziert? natürliche Personen und kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (in Gründung/bestehend)
  • Was wird finanziert? Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten und sonstige Kosten, die im Rahmen der Umsetzung der Innovation (Produkte / Verfahren / Dienstleistungen / Geschäftsmodelle) entstehen.
  • Ausgeschlossen von einer Finanzierung: Projekte, die routinemäßige Adaptionen bestehender Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben
  • Finanzierungsart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Finanzierungsvolumen: bis zu 200.000 Euro bzw. maximal 50 Prozent der finanzierbaren Projektkosten
  • Laufzeit: maximal 3 Jahre
  • Deadline für Einreichung: 30. April 2019 (12:00 Uhr) => zur Einreichung

Details zu aws impulse XS

  • Wer wird finanziert? natürliche Personen und kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (in Gründung/bestehend)
  • Was wird finanziert? Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten und sonstige Kosten, die im Rahmen der Entwicklung der Innovation (Produkte / Verfahren / Dienstleistungen / Geschäftsmodelle) entstehen.
  • Ausgeschlossen von einer Finanzierung:  Projekte, die routinemäßige Adaptionen bestehender Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben
  • Finanzierungsart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Finanzierungsvolumen: bis zu EUR 50.000,00 bzw. maximal 70 Prozent der finanzierbaren Projektkosten
  • Laufzeit: maximal 1 Jahr
  • Deadline für Einreichung: 02. Mai 2019 (12.00 Uhr) => zur Einreichung

Anmerkung: aws impulse XL und XS unterliegen unter anderem wettbewerbsrechtlich den „De-minimis“-Bestimmungen. Das heißt, dass ein Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre mit maximal der jeweils gültigen „De-minimis“-Obergrenze finanziert werden darf (derzeit maximal 200.000). Diese Grenze gilt für alle dem Unternehmen gewährten „De-minimis“-Förderungen (kumuliert), unabhängig von welcher Institution sie gewährt wurden.


=>zum Förderprogramm aws impulse XL

=> zum Förderprogramm aws impulse XS

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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