19.03.2019

“aws impulse” fördert Projekte der Kreativwirtschaft mit bis zu 200.000 Euro

Die Zuschussprogramme des Austria Wirtschaftservice "aws impulse XS" und "aws impulse XL" gehen in die nächste Runde. Gefördert wird die Entwicklung bzw. Marktüberleitung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen mit bis zu 200.000 Euro.
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aws impulse
(c) fotolia/peshkova

Das aws impulse Förderprogramm hat sich zum Ziel gesetzt frühphasige Digitalisierungsprojekte aus der Kreativwirtschaft zu unterstützen. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) stellte dafür in einer Ausschreibungsrunde insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung (der brutkasten berichtete). Unter dem Schwerpunkt “Digitalisierung“” werden dabei Projektanträge insbesondere in den Bereichen Big Data/Smart Data, Digitale Plattformen, IoT, Künstliche Intelligenz, Sprachsteuerung, Virtual Reality, 3-D Druck, Robotik, Blockchain, oder Gaming besonders berücksichtigt.

+++ Schramböck: siebenstelliges Förderungsvolumen für Kreativwirtschaft +++

Zwei Programme

aws impulse unterteilt sich in zwei unterschiedliche Förderprogramme. Mit aws impulse XS sollen insbesondere die Entwicklung von Prototypen gefördert werden. aws impulse XL richtet sich hingegen an die Förderung von der Umsetzung und Marktüberleitung von innovativen Produkten, Verfahren, Dienstleistung und Geschäftsmodelle. Die Programme unterscheiden sich prinzipiell hinsichtlich ihres Finanzierungsvolumens und der Laufzeit (siehe Details).

aws impulse infohour

Interessierte können sich im Rahmen einer Info-Veranstaltungen genauer über die beiden Zuschussprogramme informieren. Die aws impulse infohour wird am Donnerstag, den 21. März 2019, um 10 vor 10 Uhr in den Räumlichkeiten des Austria Wirtschaftsservice in der Walcherstraße im 2. Wiener Gemeindebezirk stattfinden. Im Anschluss an die Infohour haben die Teilnehmer die Möglichkeit sich zu einem 30-minütigen one-to-one Gespräch anzumelden, um sich individuell beraten zu lassen.

Für alle die bei der aws impulse hour nicht dabei sein können, organisiert das aws auch eine digitale Infohour, die am 27. März um 10:00 Uhr stattfinden wird. Die Veranstaltung wird über Zoom übertragen, wobei auch Fragen gestellt werden können.


Details zu aws impulse XL

  • Wer wird finanziert? natürliche Personen und kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (in Gründung/bestehend)
  • Was wird finanziert? Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten und sonstige Kosten, die im Rahmen der Umsetzung der Innovation (Produkte / Verfahren / Dienstleistungen / Geschäftsmodelle) entstehen.
  • Ausgeschlossen von einer Finanzierung: Projekte, die routinemäßige Adaptionen bestehender Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben
  • Finanzierungsart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Finanzierungsvolumen: bis zu 200.000 Euro bzw. maximal 50 Prozent der finanzierbaren Projektkosten
  • Laufzeit: maximal 3 Jahre
  • Deadline für Einreichung: 30. April 2019 (12:00 Uhr) => zur Einreichung

Details zu aws impulse XS

  • Wer wird finanziert? natürliche Personen und kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (in Gründung/bestehend)
  • Was wird finanziert? Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten und sonstige Kosten, die im Rahmen der Entwicklung der Innovation (Produkte / Verfahren / Dienstleistungen / Geschäftsmodelle) entstehen.
  • Ausgeschlossen von einer Finanzierung:  Projekte, die routinemäßige Adaptionen bestehender Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben
  • Finanzierungsart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Finanzierungsvolumen: bis zu EUR 50.000,00 bzw. maximal 70 Prozent der finanzierbaren Projektkosten
  • Laufzeit: maximal 1 Jahr
  • Deadline für Einreichung: 02. Mai 2019 (12.00 Uhr) => zur Einreichung

Anmerkung: aws impulse XL und XS unterliegen unter anderem wettbewerbsrechtlich den “De-minimis”-Bestimmungen. Das heißt, dass ein Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre mit maximal der jeweils gültigen “De-minimis”-Obergrenze finanziert werden darf (derzeit maximal 200.000). Diese Grenze gilt für alle dem Unternehmen gewährten “De-minimis”-Förderungen (kumuliert), unabhängig von welcher Institution sie gewährt wurden.


=>zum Förderprogramm aws impulse XL

=> zum Förderprogramm aws impulse XS

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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