19.03.2019

„aws impulse“ fördert Projekte der Kreativwirtschaft mit bis zu 200.000 Euro

Die Zuschussprogramme des Austria Wirtschaftservice "aws impulse XS" und "aws impulse XL" gehen in die nächste Runde. Gefördert wird die Entwicklung bzw. Marktüberleitung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen mit bis zu 200.000 Euro.
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aws impulse
(c) fotolia/peshkova

Das aws impulse Förderprogramm hat sich zum Ziel gesetzt frühphasige Digitalisierungsprojekte aus der Kreativwirtschaft zu unterstützen. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) stellte dafür in einer Ausschreibungsrunde insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung (der brutkasten berichtete). Unter dem Schwerpunkt „Digitalisierung““ werden dabei Projektanträge insbesondere in den Bereichen Big Data/Smart Data, Digitale Plattformen, IoT, Künstliche Intelligenz, Sprachsteuerung, Virtual Reality, 3-D Druck, Robotik, Blockchain, oder Gaming besonders berücksichtigt.

+++ Schramböck: siebenstelliges Förderungsvolumen für Kreativwirtschaft +++

Zwei Programme

aws impulse unterteilt sich in zwei unterschiedliche Förderprogramme. Mit aws impulse XS sollen insbesondere die Entwicklung von Prototypen gefördert werden. aws impulse XL richtet sich hingegen an die Förderung von der Umsetzung und Marktüberleitung von innovativen Produkten, Verfahren, Dienstleistung und Geschäftsmodelle. Die Programme unterscheiden sich prinzipiell hinsichtlich ihres Finanzierungsvolumens und der Laufzeit (siehe Details).

aws impulse infohour

Interessierte können sich im Rahmen einer Info-Veranstaltungen genauer über die beiden Zuschussprogramme informieren. Die aws impulse infohour wird am Donnerstag, den 21. März 2019, um 10 vor 10 Uhr in den Räumlichkeiten des Austria Wirtschaftsservice in der Walcherstraße im 2. Wiener Gemeindebezirk stattfinden. Im Anschluss an die Infohour haben die Teilnehmer die Möglichkeit sich zu einem 30-minütigen one-to-one Gespräch anzumelden, um sich individuell beraten zu lassen.

Für alle die bei der aws impulse hour nicht dabei sein können, organisiert das aws auch eine digitale Infohour, die am 27. März um 10:00 Uhr stattfinden wird. Die Veranstaltung wird über Zoom übertragen, wobei auch Fragen gestellt werden können.


Details zu aws impulse XL

  • Wer wird finanziert? natürliche Personen und kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (in Gründung/bestehend)
  • Was wird finanziert? Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten und sonstige Kosten, die im Rahmen der Umsetzung der Innovation (Produkte / Verfahren / Dienstleistungen / Geschäftsmodelle) entstehen.
  • Ausgeschlossen von einer Finanzierung: Projekte, die routinemäßige Adaptionen bestehender Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben
  • Finanzierungsart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Finanzierungsvolumen: bis zu 200.000 Euro bzw. maximal 50 Prozent der finanzierbaren Projektkosten
  • Laufzeit: maximal 3 Jahre
  • Deadline für Einreichung: 30. April 2019 (12:00 Uhr) => zur Einreichung

Details zu aws impulse XS

  • Wer wird finanziert? natürliche Personen und kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (in Gründung/bestehend)
  • Was wird finanziert? Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten und sonstige Kosten, die im Rahmen der Entwicklung der Innovation (Produkte / Verfahren / Dienstleistungen / Geschäftsmodelle) entstehen.
  • Ausgeschlossen von einer Finanzierung:  Projekte, die routinemäßige Adaptionen bestehender Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben
  • Finanzierungsart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Finanzierungsvolumen: bis zu EUR 50.000,00 bzw. maximal 70 Prozent der finanzierbaren Projektkosten
  • Laufzeit: maximal 1 Jahr
  • Deadline für Einreichung: 02. Mai 2019 (12.00 Uhr) => zur Einreichung

Anmerkung: aws impulse XL und XS unterliegen unter anderem wettbewerbsrechtlich den „De-minimis“-Bestimmungen. Das heißt, dass ein Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre mit maximal der jeweils gültigen „De-minimis“-Obergrenze finanziert werden darf (derzeit maximal 200.000). Diese Grenze gilt für alle dem Unternehmen gewährten „De-minimis“-Förderungen (kumuliert), unabhängig von welcher Institution sie gewährt wurden.


=>zum Förderprogramm aws impulse XL

=> zum Förderprogramm aws impulse XS

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