28.03.2023

Gründungsfonds II: Neuer aws-Fonds für Startups ist 72 Mio. Euro schwer

Das Wirtschaftsministerium wird bis zu 72 Mio. Euro in den Nachfolger des aws-Gründerfonds einzahlen. Mittels privaten Co-Investitionen soll er laut Minister Kocher auf rund eine halbe Milliarde "gehebelt" werden.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

500 Mio. Euro – das ist viel Geld. Auch für einen Venture-Capital-Fonds. Und gleich vorweg: So hoch ist das Volumen des neuen Gründungsfonds II nicht. Der nun geschlechtsneutral benannte Nachfolger des bis 2022 gelaufenen Gründerfonds wird wieder vom Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt und dazu vom Ministerium für Arbeit und Wirtschaft mit 72 Mio. Euro ausgestattet. Aber: „Mit Co-Investitionen aus dem privaten Bereich wird dieses Kapital auf rund 500 Mio. Euro gehebelt“, kündigte Wirtschaftsminister Martin Kocher auf einer Pressekonferenz am Dienstag an.

Gemeint ist hier: Investiert der aws-Fonds in ein Startup, beteiligen sich an diesen Finanzierungsrunden im Regelfall auch private Investor:innen. Deren Investment wird in Kochers Darstellung als Hebelwirkung auf das von der aws investierte Kapital interpretiert. Beim Vorfängerfonds, dem Gründerfonds, hatte die aws etwa 60 Mio. Euro investiert. Insgesamt waren die Finanzierungsrunden, an denen der Fonds beteiligt war, aber 500 Mio. Euro schwer.

Auf Rückfrage des brutkasten, wie sicher es aus Sicht des Ministers sei, dass der Betrag von 500 Mio. Euro erreicht werde, sagte Kocher: „Wir wissen aus Studien, dass das Signal von der öffentlichen Hand ein sehr wichtiges ist. Ich kann nicht sagen, wer investieren wird und wie viel es sein wird. Ich bin aber recht optimistisch, dass wir die 500 Mio. Euro erreichen werden. Garantieren kann ich es natürlich nicht“.

Gründungsfonds beteiligt sich mit Beträgen zwischen 100.000 Euro und 5 Mio. Euro

Der neue Fonds wird jedenfalls pro Beteiligung mindestens 100.000 Euro und maximal fünf Millionen Euro investieren. Er nimmt sowohl Erst- als auch Folgeinvestititonen vor. Die ersten Beteiligungen will der Fonds im Laufe des zweiten Quartals eingehen. Er investiert mittels offener Beteiligungen oder eigenkapitalähnlicher Mezzaninfinanzierungsinstrumenten. Die Konditionen sollen marktüblich sein. Thematisch unterliegt der Fonds keinen Einschränkungen.

„Mit dem neuen Gründungsfonds II schaffen wir damit ein Instrument, dass Startups den Zugang zu Risikokapital erleichtert, insbesondere in der frühen Wachstumsphase“, sagte Kocher weiter. Bei der Gestaltung des neuen Fonds würde das Modell des Gründerfonds, also eine Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand und privaten Investor:innen, als „langfristiges Unterstützungsmodell“ fortgeführt werden.

In einer ersten Reaktion begrüßte die Industriellenvereinigung die Ankündigung: Die Neuauflage des Gründungsfonds mit rund 72 Mio. Euro sei ein wesentlicher Grundstein zur Unterstützung von Startups in einer frühen Phase. „In einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld, wie wir es gerade erleben, ist der Zugang zu Risikokapital für frühphasige Unternehmen besonders wichtig, um Innovationen und Unternehmertum entsprechend zu fördern und Innovationen voranzutreiben und marktfähig zu machen“, wird Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung zitiert.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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