28.03.2023

Gründungsfonds II: Neuer aws-Fonds für Startups ist 72 Mio. Euro schwer

Das Wirtschaftsministerium wird bis zu 72 Mio. Euro in den Nachfolger des aws-Gründerfonds einzahlen. Mittels privaten Co-Investitionen soll er laut Minister Kocher auf rund eine halbe Milliarde "gehebelt" werden.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

500 Mio. Euro – das ist viel Geld. Auch für einen Venture-Capital-Fonds. Und gleich vorweg: So hoch ist das Volumen des neuen Gründungsfonds II nicht. Der nun geschlechtsneutral benannte Nachfolger des bis 2022 gelaufenen Gründerfonds wird wieder vom Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt und dazu vom Ministerium für Arbeit und Wirtschaft mit 72 Mio. Euro ausgestattet. Aber: „Mit Co-Investitionen aus dem privaten Bereich wird dieses Kapital auf rund 500 Mio. Euro gehebelt“, kündigte Wirtschaftsminister Martin Kocher auf einer Pressekonferenz am Dienstag an.

Gemeint ist hier: Investiert der aws-Fonds in ein Startup, beteiligen sich an diesen Finanzierungsrunden im Regelfall auch private Investor:innen. Deren Investment wird in Kochers Darstellung als Hebelwirkung auf das von der aws investierte Kapital interpretiert. Beim Vorfängerfonds, dem Gründerfonds, hatte die aws etwa 60 Mio. Euro investiert. Insgesamt waren die Finanzierungsrunden, an denen der Fonds beteiligt war, aber 500 Mio. Euro schwer.

Auf Rückfrage des brutkasten, wie sicher es aus Sicht des Ministers sei, dass der Betrag von 500 Mio. Euro erreicht werde, sagte Kocher: „Wir wissen aus Studien, dass das Signal von der öffentlichen Hand ein sehr wichtiges ist. Ich kann nicht sagen, wer investieren wird und wie viel es sein wird. Ich bin aber recht optimistisch, dass wir die 500 Mio. Euro erreichen werden. Garantieren kann ich es natürlich nicht“.

Gründungsfonds beteiligt sich mit Beträgen zwischen 100.000 Euro und 5 Mio. Euro

Der neue Fonds wird jedenfalls pro Beteiligung mindestens 100.000 Euro und maximal fünf Millionen Euro investieren. Er nimmt sowohl Erst- als auch Folgeinvestititonen vor. Die ersten Beteiligungen will der Fonds im Laufe des zweiten Quartals eingehen. Er investiert mittels offener Beteiligungen oder eigenkapitalähnlicher Mezzaninfinanzierungsinstrumenten. Die Konditionen sollen marktüblich sein. Thematisch unterliegt der Fonds keinen Einschränkungen.

„Mit dem neuen Gründungsfonds II schaffen wir damit ein Instrument, dass Startups den Zugang zu Risikokapital erleichtert, insbesondere in der frühen Wachstumsphase“, sagte Kocher weiter. Bei der Gestaltung des neuen Fonds würde das Modell des Gründerfonds, also eine Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand und privaten Investor:innen, als „langfristiges Unterstützungsmodell“ fortgeführt werden.

In einer ersten Reaktion begrüßte die Industriellenvereinigung die Ankündigung: Die Neuauflage des Gründungsfonds mit rund 72 Mio. Euro sei ein wesentlicher Grundstein zur Unterstützung von Startups in einer frühen Phase. „In einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld, wie wir es gerade erleben, ist der Zugang zu Risikokapital für frühphasige Unternehmen besonders wichtig, um Innovationen und Unternehmertum entsprechend zu fördern und Innovationen voranzutreiben und marktfähig zu machen“, wird Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung zitiert.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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