28.03.2023

Gründungsfonds II: Neuer aws-Fonds für Startups ist 72 Mio. Euro schwer

Das Wirtschaftsministerium wird bis zu 72 Mio. Euro in den Nachfolger des aws-Gründerfonds einzahlen. Mittels privaten Co-Investitionen soll er laut Minister Kocher auf rund eine halbe Milliarde "gehebelt" werden.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

500 Mio. Euro – das ist viel Geld. Auch für einen Venture-Capital-Fonds. Und gleich vorweg: So hoch ist das Volumen des neuen Gründungsfonds II nicht. Der nun geschlechtsneutral benannte Nachfolger des bis 2022 gelaufenen Gründerfonds wird wieder vom Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt und dazu vom Ministerium für Arbeit und Wirtschaft mit 72 Mio. Euro ausgestattet. Aber: „Mit Co-Investitionen aus dem privaten Bereich wird dieses Kapital auf rund 500 Mio. Euro gehebelt“, kündigte Wirtschaftsminister Martin Kocher auf einer Pressekonferenz am Dienstag an.

Gemeint ist hier: Investiert der aws-Fonds in ein Startup, beteiligen sich an diesen Finanzierungsrunden im Regelfall auch private Investor:innen. Deren Investment wird in Kochers Darstellung als Hebelwirkung auf das von der aws investierte Kapital interpretiert. Beim Vorfängerfonds, dem Gründerfonds, hatte die aws etwa 60 Mio. Euro investiert. Insgesamt waren die Finanzierungsrunden, an denen der Fonds beteiligt war, aber 500 Mio. Euro schwer.

Auf Rückfrage des brutkasten, wie sicher es aus Sicht des Ministers sei, dass der Betrag von 500 Mio. Euro erreicht werde, sagte Kocher: „Wir wissen aus Studien, dass das Signal von der öffentlichen Hand ein sehr wichtiges ist. Ich kann nicht sagen, wer investieren wird und wie viel es sein wird. Ich bin aber recht optimistisch, dass wir die 500 Mio. Euro erreichen werden. Garantieren kann ich es natürlich nicht“.

Gründungsfonds beteiligt sich mit Beträgen zwischen 100.000 Euro und 5 Mio. Euro

Der neue Fonds wird jedenfalls pro Beteiligung mindestens 100.000 Euro und maximal fünf Millionen Euro investieren. Er nimmt sowohl Erst- als auch Folgeinvestititonen vor. Die ersten Beteiligungen will der Fonds im Laufe des zweiten Quartals eingehen. Er investiert mittels offener Beteiligungen oder eigenkapitalähnlicher Mezzaninfinanzierungsinstrumenten. Die Konditionen sollen marktüblich sein. Thematisch unterliegt der Fonds keinen Einschränkungen.

„Mit dem neuen Gründungsfonds II schaffen wir damit ein Instrument, dass Startups den Zugang zu Risikokapital erleichtert, insbesondere in der frühen Wachstumsphase“, sagte Kocher weiter. Bei der Gestaltung des neuen Fonds würde das Modell des Gründerfonds, also eine Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand und privaten Investor:innen, als „langfristiges Unterstützungsmodell“ fortgeführt werden.

In einer ersten Reaktion begrüßte die Industriellenvereinigung die Ankündigung: Die Neuauflage des Gründungsfonds mit rund 72 Mio. Euro sei ein wesentlicher Grundstein zur Unterstützung von Startups in einer frühen Phase. „In einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld, wie wir es gerade erleben, ist der Zugang zu Risikokapital für frühphasige Unternehmen besonders wichtig, um Innovationen und Unternehmertum entsprechend zu fördern und Innovationen voranzutreiben und marktfähig zu machen“, wird Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung zitiert.


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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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