06.09.2021

Neuauflage: Bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Startups im ländlichen Bereich

Die aws geht mit ihrem Programm Gründung im ländlichen Bereich für innovative junge Unternehmen am Land in die nächste Runde.
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aws Gründen im ländlichen Raum
(c) Adobe Stock - scharfsinn86

„Die Finanzierung stellt für viele Unternehmen eine besondere Hürde dar, besonders auch in den ländlichen Regionen“, heißt es von der aws Geschäftsführung, Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister in einer aktuellen Aussendung. Daher biete man mit „aws Gründung im ländlichen Bereich“ eine Förderung speziell für innovative Unternehmen abseits der großen Ballungszentren an. Diese geht nun in die siebte Runde und soll „wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen“.

„aws Gründung im ländlichen Bereich“ für „bevorzugt technisch-innovative Projekte“

Der Begriff „Startup“ wird von der Förderbank zwar nicht genutzt, diese werden aber klar adressiert. Denn die Förderung wird an höchstens fünf Jahre alte Unternehmen für „bevorzugt technisch-innovative Projekte“ vergeben. Diese Projekte sollen zudem „einen Mehrwert für die jeweilige Region schaffen und zudem mit den Regionalkonzepten im Einklang stehen“. Bis zu 50.000 Euro können die Unternehmen sich holen. Dabei werden maximal 55 Prozent der förderbaren Kosten eines Projekt zwischen 12 und 24 Monaten Dauer und im Kostenrahmen von 20.000 bis maximal 200.000 Euro übernommen. Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche anhand eines Projektkonzeptes.

Der von der EU kofinanzierte nicht rückzahlbare Zuschuss, der im Auftrag von Wirtschaftsministerium und Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der AMA vergeben wird, kann bis 30. September über den aws Fördermanager beantragt werden. Wer den Zuschlag bekommt, entscheidet eine Jury nach dem Wettbewerbsprinzip in einem zweistufigen Prozess. Ausgezahlt wird das Geld von der AMA.

Köstinger: „Der ländliche Raum sprüht nur so von Innovationen“

„Unternehmen und Projekte aus den ländlichen Regionen Österreichs tragen maßgeblich zur positiven Entwicklung des Wirtschaftsstandorts bei. Sie schaffen wichtige Innovationen und vor allem auch neue Arbeitsplätze dort, wo sie auch gebraucht werden“, kommentiert Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in der Aussendung. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger meint: „Der ländliche Raum sprüht nur so von Innovationen in ganz unterschiedlichen Branchen, etwa in der Landwirtschaft oder auch im Lebensmittelbereich. Diese Innovationskraft ist ein wichtiger Faktor zur Erhaltung von lebendigen und lebenswerten Regionen“.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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