23.12.2019

aws Förderbaum: Die wichtigsten Milestones der Förderlandschaft für 2019

Die Austria Wirtschaftsservice (aws) hat mit ihrem interaktiven "Oh-Förderbaum" auch heuer wieder einen unkonventionellen Jahresrückblick geschaffen. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Milestones der österreichischen Förderlandschaft 2019.
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aws Förderbaum
Screenshot: aws "Förderbaum"

Ganz nach dem Motto „Alle Jahre wieder“ lässt die Austria Wirtschaftsservice (aws) auch heuer wieder das Jahr mit einem interaktiven „Förderbaum“ Revue passieren. Der digitale Förderbaum soll aus Sicht der aws die wichtigsten Milestones der österreichischen Förderlandschaft für 2019 verdeutlichen – dazu zählt unter anderem die Schaffung der Plattform aws Connect oder das Förderprogramm KMU-Digital.

+++ „aws Connect“: Neue Plattform matcht Startups, KMU, Corporates und Investoren +++

aws Connect

Im Sommer 2019 ging die Onlineplattform aws Connect „on Air“, die Startups, Investoren und Corporates miteinander vernetzt. Seit dem Start haben sich  laut der aws bereits 200 Startups, Investoren und Corporates registriert. Zudem sollen über „aws Connect“ bereits bestehende Dienstleistungs- und Vernetzungsangebote der aws gebündelt und für die Nutzer einfacher zugänglich gemacht werden. Zu ihnen zählen der aws Equity Finder, Industry-Startup-Net, das aws i2Business Angels Netzwerk und das Global Incubator Network Austria (GIN). Die Plattform wurde auch im Rahmen der brutkasten KMU-Roadshow beworben.  => der brutkasten berichtete.

KMU-Digital

Im Herbst ging das Förderungsprogramm KMU Digital in die nächste Runde. Über die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich sollen kleine und mittlere Betriebe im Rahmen der Digitalisierung unterstützt werden. Das Programm besteht aus einer Beratungsförderung, die seit 28. Oktober 2019 zur Verfügung steht, und einer Umsetzungsförderung, die seit 11. Dezember 2019 beantragt werden kann. Für KMU Digital wurde der Fördertopf mit rund vier Millionen Euro gefüllt. => der brutkasten berichtete.

aws Vorab-Garantie

Im Mai wurde die aws Vorab-Garantie gestartet, um Startups und KMU bei der Aufnahme von Bankkrediten zu unterstützen. Seit 4. Juni 2019 können Unternehmen direkt bei der aws Anträge auf eine aws Vorab-Garantie für die Übernahme einer Sicherheit für einen Bankkredit stellen. Damit erhalten die Unternehmen schon vor der Kreditanfrage bei der Bank eine Zusage der aws, dass im Falle einer Finanzierung die aws eine Garantie für den Kredit übernimmt.  => der brutkasten berichtete.

Global Entrepreneurship Monitor

Im Rahmen des Global Entrepreneurship Monitors (GEM) wurden im Juni 2019 die neuesten Daten zur Lage des Unternehmertums in Österreich präsentiert. Beim GEM handelt es sich um die größte internationale Vergleichsstudie zum Thema Unternehmertum. Seit 2005 führt die FH JOANNEUM mit ihrem Institut für Internationales Management die Studie durch. Der GEM zeigt laut aws, dass Österreich wieder zu den Spitzenreitern beim Förderungsangebot zählt. => der brutkasten berichtete.

Bio-Europe Spring

Vom 25. bis zum 27. März 2019 fand in Wien die „BIO-Europe Spring“ statt. Mit rund 2500 Teilnehmern zählt sie zu den führenden Life-Science-Messen in Europa. Die Messe wurde von der Wiener Life Science Plattform LISAvienna – eine Kooperation aus Austria Wirtschaftsservice und Wirtschaftsagentur Wien, nach Wien geholt. Der Life-Science-Sektor hat sich laut der aws sehr positiv entwickelt: So konnte der Branchenumsatz um 17 Prozent zulegen und beträgt nun rund 22 Milliarden Euro.  => der brutkasten berichtete.


=> zum aws Förderbaum 2019

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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