30.11.2018

Wiener Startup KernTec gewinnt die aws First Pitch Night

Die aws First Pitch Night ging vergangen Mittwoch mittlerweile zum fünften Mal über die Bühne. Im Studio 44 pitchten 10 Startups vor einer Jury. Eines konnte gleich zweimal überzeugen: Das Wiener Startup Kerntec konnte Jury- und Publikumsvoting für sich entscheiden und sicherte sich damit das Preisgeld von 5.000 Euro.
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aws first pitch night
(c) aws

Am Mittwochabend war es wieder soweit. Zum mittlerweile fünften Mal ging die aws First Pitch Night über die Bühne. Insgesamt pitchten zehn Startups vor einer Jury. Eines konnte dabei gleich zweimal überzeugen: Das Wiener Startup KernTec, das auch im aktuellen Greenstart-Durchgang dabei ist, setzte sich sowohl beim Jury-Voting als auch bei der Publikumsabstimmung durch. KernTec hat eine vollautomatisierte Technologie zur Aufspaltung, Sortierung und Veredelung von Steinobstkernen entwickelt. Mit dem Gewinn der aws First Pitch Night konnte sich KernTec ein Preisgeld von rund 5.000 Euro sichern.

Video-Talk bei der aws First Pitch Night

Live von der aws First Pitch Night mit dem Managing Director von Austria Wirtschaftsservice, Bernhard Sagmeister, dem Doppel-Gewinner des Abends, Michael Beitl, dem Co-Founder von Kerntec sowie den Startups aus dem kommenden Batch!

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 28. November 2018

Vom Abfallprodukt zum edlen Öl

Wie Michael Beitl, Co-Founder von KernTec, im brutkasten-Interview erläutert, handle es sich bei Sternobstkernen um ein Abfallprodukt, dass derzeit noch weggeworfen wird. Die inneren Samen der Steinobstkerne seien allerdings genießbar und könnten für die Produktion von wertvollen Ölen und Protein-Erzeugnisse  verwendet werden. „Wir wollen an den inneren Samen kommen, da dieser geschmacklich mit der Mandel vergleichbar ist“, so Beitl. Der Rohstoff, also die Steinobstkerne, würden aufgrund des Abfallstatus beinahe kostenlos sein. Derzeit sei das Startup auf der Suche nach Abnehmern, wie beispielsweise Öhlmühlen, so Beitl.

aws first
(c) aws

aws First Startup Lab

Die aws First Pitch Night ist der jährliche Höhepunkt des aws First Start-up Labs, das junge Menschen bei der Gründung ihres ersten eigenen Unternehmen unterstützt. Bei dem Lab werden zehn Teams (zwei bis vier Personen pro Team) für ein Jahr durch ein Stipendium unterstützt. Zudem bietet aws den künftigen Jungunternehmern Trainings und Mentoring. Ziel des Programms ist es, die Teilnehmer auf ihre erste Unternehmensgründung vorzubereiten. Damit soll ihnen das Rüstzeug mitgegeben werden, um einerseits Netzwerke aufzubauen, andererseits, qualitativ hochwertige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Teilnehmen kann jeder zwischen 18 und 26 Jahren. Wichtig: Es darf noch keine Unternehmensgründung erfolgt sein. Der Erfolg des Programms kann sich sehen lassen: „Rund 50 Prozent der Leute, die wir begleitet haben, haben auch schon gegründet“, so aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister.


=> zum aws First Start-up Lab

Video-Archiv: Kern Tec im Brutkasten-Interview

Live über die Learnings von den Office Hours mit dem Notarpartner Dr. Ulrich Voit und den Startups Exomys und Kern-Tec.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 7. November 2018

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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