25.04.2023

aws First International Incubator: Noch bis zum 3. Mai bewerben & dein Startup in Österreich aufbauen

Du willst mit deinem internationalen Gründungsteam in Österreich Fuß fassen? Dann melde dich und dein Team noch bis zum 3. Mai für den aws First International Incubator an: Neben finanzieller Unterstützung bietet dir die aws Expert:innen-Coachings und Networking at its best.
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Wer die International Preschool besteht, darf am aws First International Incubator teilnehmen und in Österreich durchstarten. (c) Adobestock
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Schon seit einigen Jahren unterstützt der aws First Inkubator der Austria Wirtschaftsservice junge, innovative Menschen mit Unternehmergeist. Nun möchte die aws einen Schritt weiter gehen und über Ländergrenzen hinausblicken: Mit dem aws First International Incubator wird das beliebte Inkubator-Programm nun auch für internationale Gründungsteams ohne Altersbeschränkung angeboten. Interessierte können sich noch bis kommenden Mittwoch, den 3. Mai 2023, für das sechsmonatige Coaching bewerben.

Mentoring, Events & individuelle Training-Sessions

Der Incubator bietet internationalen Gründer:innen und Gründungsteam eine fundierte Gründungsbegleitung durch erfahrene Mentor:innen und Expert:innen. Auch Veranstaltungen zur Community-Vernetzung und Projekt-individuelle Trainingseinheiten stehen in der sechsmonatigen Laufzeit am Programm.

Das Bewerbungsportal ist bis zum 3. Mai geöffnet.

So kannst du am Incubator teilnehmen

Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein und eine aufrechte Aufenthaltsgenehmigung vorweisen, die eine Unternehmensgründung in Österreich während der Incubatorlaufzeit ermöglicht.

Der Incubator sucht internationale Gründungsteams mit 1-4 Mitgliedern, wobei die Mehrheit des Teams nicht über eine österreichische Staatsbürgerschaft verfügen soll. Ziel ist es, ein Startup innerhalb der Incubatorlaufzeit zu gründen. Sollte die Gründung bereits erfolgt sein, so darf diese nicht länger als sechs Monate in der Vergangenheit liegen.

aws deckt Projekt-, Personal-, Mietkosten & vieles mehr

Teilnehmende des aws First International Incubators genießen außerdem eine umfassende finanzielle Unterstützung: Das Programm stellt den Gründungsteams Personalkostenzuschüsse in Höhe von 4.800 Euro pro Person für sechs Monate zur Deckung der anfallenden Lebenshaltungskosten zur Verfügung.

Darüber hinaus wird den Teilnehmenden ein Projektbudget für Sachaufwendungen und Drittkosten in der Höhe von 20.000 Euro und ein Female Entrepreneurship Bonus für Teams mit Gründerinnen in wesentlichen Führungspositionen sowie Mietkosten und Reisekosten zu je 5.000 Euro geboten.

Bis zum 3. Mai anmelden und Teil des Incubators werden

Bis zum 3. Mai können sich interessierte Gründer:innen und Gründungsteams, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, noch für den Incubator anmelden. Nach Einreichschluss prüft die Austria Wirtschaftsservice alle Projekte hinsichtlich ihrer Formalkriterien und berät sich im Anschluss mit einer internationalen Jury. Bewertet werden das Innovations- und Geschäftspotenzial der eingereichten Projekte. Ausgewählte Projekte werden schließlich zur aws First International Preschool, der Vorrunde des Incubators, eingeladen.

Zeige dein Können in der aws First International Preschool

Ausgewählte Teams dürfen an der aws First International Preschool vom 31.05. bis zum 02.06 teilnehmen und ihr Können unter Beweis stellen. Teilnehmende werden gebeten, Aufgaben zur Weiterentwicklung ihrer Ideen sowie Geschäftsmodelle mit Unterstützung der Jury zu lösen. Die besten Projekte werden am Ende der Preschool schließlich für die Teilnahme am Incubator ausgewählt.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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