22.07.2022

aws First Inkubator: Noch bis zum 13. September bewerben & von Unterstützung profitieren

Der aws First Inkubator bietet jungen Gründer:innen intensive Unterstützung bei den ersten Schritten ins eigene Unternehmertum. Der neue Call ist noch bis 13. September geöffnet.
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Im Rahmen des aws First Inkubator der Austria Wirtschaftsservice werden bereits seit mehreren Jahren junge und innovative Menschen mit Unternehmergeist unterstützt. Mit professionellem Coaching und finanzieller Unterstützung soll so der Weg zum ersten eignen Unternehmen erleichtert werden. Zudem hat sich mittlerweile eine eigene aws First-Community gebildet. Sie umfasst zahlreiche Expert:innen, die sich im Programm aktiv mit ihrer Expertise einbringen.

Neuer Call für Herbst ist geöffnet

Wie die Austria Wirtschaftsservice nun bekannt gab, ist der neue Call für den aws First Inkubator wieder geöffnet. Bewerbungen sind bis zum 13. September 2022 (12 Uhr mittags) über den aws Fördermanager möglich.

Bewerben können sich sowohl natürliche Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren sowie juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen (KMU). Die Gründung darf dabei nicht länger als sechs Monate zurückliegen und bisherige Nettoumsätze dürfen eine Maximalhöhe von 10.000 Euro nicht überschritten haben.

Die Projektgröße beider Module umfasst ein bis vier Personen. Der Call ist wieder bis auf wenige Ausnahmen für alle Branchen geöffnet. Zudem unterstützt der aws First Inkubator mit Zuschüssen in Höhe von maximal 55.000 Euro pro Projekt – Details siehe weiter unten.

Tipp: Female Entrepreneurship Bonus:

Wenn dem Projekt zumindest eine Frau mit angehört, der zukünftig oder bereits mehr als 25% Geschäftsanteile gehören, erhöht sich die mögliche Förderungssumme um bis zu EUR 5.000.

Die Timeline – vom Antrag bis Projektende

Sofern die erste Antragstellung positiv abgewickelt wird, werden ausgewählte Projekte in das aws First Startup Camp (zweite Stufe des Auswahlprozesses) eingeladen, das vom 26. bis zum 29. Oktober 2022 stattfindet. Die Teilnahme daran ist verpflichtend, um in das aws First Inkubator Programm aufgenommen zu werden. Offiziell startet das Programm des aws First Inkubator per 1. Dezember 2022 und dauert bis 31. Mai 2024.

Im Zeitraum von Dezember 2022 bis November 2023 finden Workshops zu gründungsrelevanten Themen, verpflichtende Teilnahme an Trainings zur Weiterentwicklung der Idee und projektspezifischen Coachingeinheiten statt. Auch eine erste Auszahlung und Abrechnung erfolgt in diesem Zeitraum. Von Dezember 2022 bis November 2023 werden zudem projektindividuellen Mentoringeinheiten angeboten. Darüber hinaus gibt es weitere Tranchen für Zuschüsse nach vorab definierter Meilensteine.


Was der aws First Inkubator im Detail bietet

Hier findet ihr die wichtigsten Eckpunkte kompakt zusammenfasst:

Zuschüsse

  • Projektkosten | Dritt- und Sachkosten in Höhe bis zu EUR 20.000.
  • Personalkosten | max. EUR 4.800 pro Projektmitglied bei max. 4 Personen pro Projekt | Wird in monatlichen Teilbeträgen von max. EUR 400 (Dezember 2022 – November 2023) ausbezahlt.
  • Mietkosten | bis zu EUR 5.000) | Der Mietkostenzuschuss kann je nach Projektbedarf für die Miete von bspw. Büros, Co-Working Spaces oder Werkstätten genutzt werden. Der Mietkostenzuschuss kann nicht für Wohnkosten genutzt werden.
  • Reisekosten | bis zu EUR 5.000) | Der Reisekostenzuschuss kann nicht für projektinterne Reisen, z.B. zu Messen, oder dergleichen genutzt werden.
  • Female Entrepreneurship Bonus: zusätzlich EUR 5.000 bei Vorhaben, denen mind. eine Frau mitangehört, der zukünftig oder bereits mehr als 25 Prozent der Geschäftsanteile gehören

Vermittlung von Know-How

  • Workshops zu gründungsrelevanten Themen: Marketing, Sales, Verhandlungsführung, Fundraising, Steuern, Recht, uvm.
  • Trainings zur Weiterentwicklung der Idee: Problem-Solution-Fit, Product-Market-Fit, Business Model, usw. (In der Regel finden pro Monat etwa zwei Workshops bzw. Trainings statt.
  • Projektspezifische Coachingeinheiten
  • Projektindividuelles Mentoring: jedem Projektteam/-projektleiterIn wird eine Mentorin bzw. ein Mentor für den Zeitraum des Inkubationsprogramm zur Seite gestellt.

Die weiteren Schritte

Alle weiteren Schritte zur Bewerbung findet ihr auf der Website des aws First Inkubator – angefangen von der Projektbeschreibung über das Bewerbungsvideo bis hin zu nützlichen Tipps für die Antragsstellung.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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