22.07.2022

aws First Inkubator: Noch bis zum 13. September bewerben & von Unterstützung profitieren

Der aws First Inkubator bietet jungen Gründer:innen intensive Unterstützung bei den ersten Schritten ins eigene Unternehmertum. Der neue Call ist noch bis 13. September geöffnet.
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Im Rahmen des aws First Inkubator der Austria Wirtschaftsservice werden bereits seit mehreren Jahren junge und innovative Menschen mit Unternehmergeist unterstützt. Mit professionellem Coaching und finanzieller Unterstützung soll so der Weg zum ersten eignen Unternehmen erleichtert werden. Zudem hat sich mittlerweile eine eigene aws First-Community gebildet. Sie umfasst zahlreiche Expert:innen, die sich im Programm aktiv mit ihrer Expertise einbringen.

Neuer Call für Herbst ist geöffnet

Wie die Austria Wirtschaftsservice nun bekannt gab, ist der neue Call für den aws First Inkubator wieder geöffnet. Bewerbungen sind bis zum 13. September 2022 (12 Uhr mittags) über den aws Fördermanager möglich.

Bewerben können sich sowohl natürliche Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren sowie juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen (KMU). Die Gründung darf dabei nicht länger als sechs Monate zurückliegen und bisherige Nettoumsätze dürfen eine Maximalhöhe von 10.000 Euro nicht überschritten haben.

Die Projektgröße beider Module umfasst ein bis vier Personen. Der Call ist wieder bis auf wenige Ausnahmen für alle Branchen geöffnet. Zudem unterstützt der aws First Inkubator mit Zuschüssen in Höhe von maximal 55.000 Euro pro Projekt – Details siehe weiter unten.

Tipp: Female Entrepreneurship Bonus:

Wenn dem Projekt zumindest eine Frau mit angehört, der zukünftig oder bereits mehr als 25% Geschäftsanteile gehören, erhöht sich die mögliche Förderungssumme um bis zu EUR 5.000.

Die Timeline – vom Antrag bis Projektende

Sofern die erste Antragstellung positiv abgewickelt wird, werden ausgewählte Projekte in das aws First Startup Camp (zweite Stufe des Auswahlprozesses) eingeladen, das vom 26. bis zum 29. Oktober 2022 stattfindet. Die Teilnahme daran ist verpflichtend, um in das aws First Inkubator Programm aufgenommen zu werden. Offiziell startet das Programm des aws First Inkubator per 1. Dezember 2022 und dauert bis 31. Mai 2024.

Im Zeitraum von Dezember 2022 bis November 2023 finden Workshops zu gründungsrelevanten Themen, verpflichtende Teilnahme an Trainings zur Weiterentwicklung der Idee und projektspezifischen Coachingeinheiten statt. Auch eine erste Auszahlung und Abrechnung erfolgt in diesem Zeitraum. Von Dezember 2022 bis November 2023 werden zudem projektindividuellen Mentoringeinheiten angeboten. Darüber hinaus gibt es weitere Tranchen für Zuschüsse nach vorab definierter Meilensteine.


Was der aws First Inkubator im Detail bietet

Hier findet ihr die wichtigsten Eckpunkte kompakt zusammenfasst:

Zuschüsse

  • Projektkosten | Dritt- und Sachkosten in Höhe bis zu EUR 20.000.
  • Personalkosten | max. EUR 4.800 pro Projektmitglied bei max. 4 Personen pro Projekt | Wird in monatlichen Teilbeträgen von max. EUR 400 (Dezember 2022 – November 2023) ausbezahlt.
  • Mietkosten | bis zu EUR 5.000) | Der Mietkostenzuschuss kann je nach Projektbedarf für die Miete von bspw. Büros, Co-Working Spaces oder Werkstätten genutzt werden. Der Mietkostenzuschuss kann nicht für Wohnkosten genutzt werden.
  • Reisekosten | bis zu EUR 5.000) | Der Reisekostenzuschuss kann nicht für projektinterne Reisen, z.B. zu Messen, oder dergleichen genutzt werden.
  • Female Entrepreneurship Bonus: zusätzlich EUR 5.000 bei Vorhaben, denen mind. eine Frau mitangehört, der zukünftig oder bereits mehr als 25 Prozent der Geschäftsanteile gehören

Vermittlung von Know-How

  • Workshops zu gründungsrelevanten Themen: Marketing, Sales, Verhandlungsführung, Fundraising, Steuern, Recht, uvm.
  • Trainings zur Weiterentwicklung der Idee: Problem-Solution-Fit, Product-Market-Fit, Business Model, usw. (In der Regel finden pro Monat etwa zwei Workshops bzw. Trainings statt.
  • Projektspezifische Coachingeinheiten
  • Projektindividuelles Mentoring: jedem Projektteam/-projektleiterIn wird eine Mentorin bzw. ein Mentor für den Zeitraum des Inkubationsprogramm zur Seite gestellt.

Die weiteren Schritte

Alle weiteren Schritte zur Bewerbung findet ihr auf der Website des aws First Inkubator – angefangen von der Projektbeschreibung über das Bewerbungsvideo bis hin zu nützlichen Tipps für die Antragsstellung.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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