11.03.2026
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aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen

Der aws First Incubator öffnet seinen aktuellen Call für angehende Gründer:innen und junge Teams im Alter von 18 bis 30 Jahren. Neben einer finanziellen Unterstützung bietet das Programm ein Jahr lang intensives Mentoring sowie fachspezifische Workshops zur Geschäftsmodellentwicklung. Interessierte können ihre Projekte noch bis zum 18. März 2026 einreichen.
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aws First Incubator | © Kasia Sosulski

Die österreichische Startup-Szene ist ständig in Bewegung, doch besonders für junge Talente am Anfang ihrer Reise sind die Hürden oft hoch. Hier setzt der aws First Incubator der Austria Wirtschaftsservice (aws) an. Mit dem aktuellen Call #1, der noch bis zum 18. März 2026 (12 Uhr mittags) läuft, öffnet das Programm erneut seine Türen für innovative Köpfe zwischen 18 und 30 Jahren, die ihre Ideen in die Realität umsetzen wollen.

Startups vor oder knapp nach der Gründung gesucht

Das Programm richtet sich gezielt an Einzelpersonen oder Teams von bis zu vier Personen, die entweder noch ganz am Anfang stehen oder gerade erst gegründet haben. Dabei wird zwischen zwei Modulen unterschieden: Modul A ist für natürliche Personen gedacht, die noch kein Unternehmen gegründet haben. Modul B hingegen richtet sich an juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt und die bisher einen Nettoumsatz von maximal 10.000 Euro erzielt haben. Wichtig ist, dass der Standort und die Wertschöpfung in Österreich liegen.

Finanzielle Unterstützung und Mentoring

Ein Kernstück der Förderung ist die finanzielle Basis. Der aws First Incubator bietet einen Zuschuss von bis zu 49.000 Euro, was maximal 90 Prozent der förderbaren Kosten entspricht. Ein besonderer Fokus liegt auf Diversität: Projekte, an denen Frauen mit mehr als 25 Prozent der Geschäftsanteile beteiligt sind, können durch den Gender Bonus sogar bis zu 55.000 Euro (bei einer Förderquote von bis zu 100 Prozent) erhalten. Dabei teilt sich das Budget in Personalkosten und Investitionskosten auf.

Mehr als nur Geld: Der Weg durch das Programmjahr

Wer aufgenommen wird, startet am 1. August 2026 in ein intensives, zwölfmonatiges Programmjahr. Neben der finanziellen Spritze liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung der Gründerpersönlichkeiten. Die Teilnehmer:innen erwartet ein Paket aus Workshops zu gründungsrelevanten Themen, individuellem Mentoring und Trainings zur Geschäftsmodellentwicklung.

Ein entscheidender Schritt im Auswahlprozess ist das aws First Start-up Camp in Wien, das vom 6. bis zum 8. Mai 2026 stattfindet. Die Teilnahme dient als zweite Stufe des Auswahlverfahrens.

So gelingt die Bewerbung

Die Einreichung erfolgt online über den aws Fördermanager. Gefordert sind neben einer drei- bis fünfseitigen Projektbeschreibung auch ein maximal vierminütiges Bewerbungsvideo sowie ein Budgetplan. Im Video sollten die Teams vor allem durch ihre Motivation und ihre individuellen Stärken überzeugen. Einen direkten Einblick in den Alltag des Programms sowie Inspiration durch aktuelle Projekte und Incubees bietet zudem die Instagram-Seite des aws First Incubator.

Die Jury bewertet die Einreichungen nach Kriterien wie Innovationspotenzial, unternehmerischem Potenzial des Teams und der Schlüssigkeit der Idee, ebenso wie Marktpotenzial und Umsetzbarkeit.


Auf einen Blick: aws First Incubator (Call #1)

KategorieDetails
BewerbungsfristBis Mittwoch, 18. März 2026 (12:00 Uhr mittags)
ZielgruppePersonen zwischen 18 und 30 Jahren; Teams von 1 bis 4 Personen
ModuleModul A: Natürliche Personen (Vorgründung); Modul B: Unternehmen (Gründung max. 6 Monate zurückliegend, max. 10.000 € Nettoumsatz)
FördersummeBis zu 49.000 € (90 % Förderung); mit Gender Bonus bis zu 55.000 € (100 % Förderung)
Programmdauer12 Monate (Start: 01. August 2026)
SpracheDeutsch (Programmsprache & Einreichung)
Wichtige Termineaws First Start-up Camp: 6. bis 8. Mai 2026 in Wien (Teilnahme verpflichtend)
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„Nein zur Paketsteuer“: Handelsverband äußert zentrale Kritikpunkte zur Paketabgabe

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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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