11.03.2026
SPONSORED

aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen

Der aws First Incubator öffnet seinen aktuellen Call für angehende Gründer:innen und junge Teams im Alter von 18 bis 30 Jahren. Neben einer finanziellen Unterstützung bietet das Programm ein Jahr lang intensives Mentoring sowie fachspezifische Workshops zur Geschäftsmodellentwicklung. Interessierte können ihre Projekte noch bis zum 18. März 2026 einreichen.
/artikel/aws-first-incubator-sucht-die-naechste-generation-von-gruenderinnen
aws First Incubator | © Kasia Sosulski

Die österreichische Startup-Szene ist ständig in Bewegung, doch besonders für junge Talente am Anfang ihrer Reise sind die Hürden oft hoch. Hier setzt der aws First Incubator der Austria Wirtschaftsservice (aws) an. Mit dem aktuellen Call #1, der noch bis zum 18. März 2026 (12 Uhr mittags) läuft, öffnet das Programm erneut seine Türen für innovative Köpfe zwischen 18 und 30 Jahren, die ihre Ideen in die Realität umsetzen wollen.

Startups vor oder knapp nach der Gründung gesucht

Das Programm richtet sich gezielt an Einzelpersonen oder Teams von bis zu vier Personen, die entweder noch ganz am Anfang stehen oder gerade erst gegründet haben. Dabei wird zwischen zwei Modulen unterschieden: Modul A ist für natürliche Personen gedacht, die noch kein Unternehmen gegründet haben. Modul B hingegen richtet sich an juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt und die bisher einen Nettoumsatz von maximal 10.000 Euro erzielt haben. Wichtig ist, dass der Standort und die Wertschöpfung in Österreich liegen.

Finanzielle Unterstützung und Mentoring

Ein Kernstück der Förderung ist die finanzielle Basis. Der aws First Incubator bietet einen Zuschuss von bis zu 49.000 Euro, was maximal 90 Prozent der förderbaren Kosten entspricht. Ein besonderer Fokus liegt auf Diversität: Projekte, an denen Frauen mit mehr als 25 Prozent der Geschäftsanteile beteiligt sind, können durch den Gender Bonus sogar bis zu 55.000 Euro (bei einer Förderquote von bis zu 100 Prozent) erhalten. Dabei teilt sich das Budget in Personalkosten und Investitionskosten auf.

Mehr als nur Geld: Der Weg durch das Programmjahr

Wer aufgenommen wird, startet am 1. August 2026 in ein intensives, zwölfmonatiges Programmjahr. Neben der finanziellen Spritze liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung der Gründerpersönlichkeiten. Die Teilnehmer:innen erwartet ein Paket aus Workshops zu gründungsrelevanten Themen, individuellem Mentoring und Trainings zur Geschäftsmodellentwicklung.

Ein entscheidender Schritt im Auswahlprozess ist das aws First Start-up Camp in Wien, das vom 6. bis zum 8. Mai 2026 stattfindet. Die Teilnahme dient als zweite Stufe des Auswahlverfahrens.

So gelingt die Bewerbung

Die Einreichung erfolgt online über den aws Fördermanager. Gefordert sind neben einer drei- bis fünfseitigen Projektbeschreibung auch ein maximal vierminütiges Bewerbungsvideo sowie ein Budgetplan. Im Video sollten die Teams vor allem durch ihre Motivation und ihre individuellen Stärken überzeugen. Einen direkten Einblick in den Alltag des Programms sowie Inspiration durch aktuelle Projekte und Incubees bietet zudem die Instagram-Seite des aws First Incubator.

Die Jury bewertet die Einreichungen nach Kriterien wie Innovationspotenzial, unternehmerischem Potenzial des Teams und der Schlüssigkeit der Idee, ebenso wie Marktpotenzial und Umsetzbarkeit.


Auf einen Blick: aws First Incubator (Call #1)

KategorieDetails
BewerbungsfristBis Mittwoch, 18. März 2026 (12:00 Uhr mittags)
ZielgruppePersonen zwischen 18 und 30 Jahren; Teams von 1 bis 4 Personen
ModuleModul A: Natürliche Personen (Vorgründung); Modul B: Unternehmen (Gründung max. 6 Monate zurückliegend, max. 10.000 € Nettoumsatz)
FördersummeBis zu 49.000 € (90 % Förderung); mit Gender Bonus bis zu 55.000 € (100 % Förderung)
Programmdauer12 Monate (Start: 01. August 2026)
SpracheDeutsch (Programmsprache & Einreichung)
Wichtige Termineaws First Start-up Camp: 6. bis 8. Mai 2026 in Wien (Teilnahme verpflichtend)
Deine ungelesenen Artikel:
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

aws First Incubator sucht die nächste Generation von Gründer:innen