05.11.2025
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Gründen mit Rückenwind: aws First Incubator unterstützt am Weg zum eigenen Startup

Der aws First Incubator der Austria Wirtschaftsservice (aws) unterstützt junge Gründer:innen auf ihrem Weg von der Idee zum marktreifen Geschäftsmodell mit Finanzierung, Mentoring und einem starken Netzwerk für die frühe Gründungsphase. Wir haben mit Jacob Rieder, Projektleiter von re:customize, gesprochen, wie er das Programm optimal genutzt hat und seine Vision einer neuen, kreislauffähigen Mode damit entscheidend voranbringt.
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Jacob Rieder, Gründer von re:customize, profitiert vom Förderprogramm aws First Incubator | (c) re:customize

Der Weg von der ersten Idee zum eigenen Startup braucht Mut, Ausdauer und den Glauben an die eigene Vision. Einer, der diesen Weg gerade geht, ist Jacob Rieder. Mit seinem Projekt re:customize will er zeigen, dass Mode persönlicher, nachhaltiger und technologisch innovativer werden kann. Seine Idee: Stickerei als Co-Creation-Plattform neu zu denken und mit einem additiven Sticksystem Modeunternehmen eine neue Form der Individualisierung zu ermöglichen.

„Mich hat interessiert, wie man Kleidung kreislauffähig denken kann und wie daraus ein funktionierendes Geschäftsmodell entstehen kann“, erzählt Rieder. Aus ersten handgemachten Stickexperimenten entwickelte sich eine klare Vision: Stickerei als Technologie neu denken und Mode dadurch personalisierbarer, nachhaltiger und emotionaler machen. „Mir ist aufgefallen, dass Kleidung heute oft austauschbar ist. Ich wollte zeigen, dass Mode wieder persönlicher werden kann“, so Rieder.

re:customize ermöglicht Co-Creation-Experience

Der entscheidende Gedanke: Stickerei, die man flexibel hinzufügen oder austauschen kann, hochwertig, aber nicht endgültig. Gemeinsam mit seinem Team entwickelte er eine Lösung, die klassische Sticktechnik mit digitalen Prozessen und additiver Print-Logik verbindet.

Das Ergebnis ist ein additives Sticksystem, das Motive auf Textilien aufbringt, ohne sie permanent zu verändern. Diese Co-Creation-Experience ermöglicht es Kundinnen und Kunden, Kleidungsstücke im Store oder online individuell zu gestalten. Das Geschäftsmodell folgt einem Hardware-as-a-Service-Ansatz: Modeunternehmen nutzen die Maschine samt Software im Abo – im Store oder im Fulfillment-Center.

Unterstützung durch den aws First Incubator

Als Rieder den aws First Incubator der Austria Wirtschaftsservice (aws) entdeckte, war re:customize noch in einer sehr frühen Phase. „Wir waren davor in kleineren Programmen, etwa im U:Seed Programm der Uni Wien oder im Digital iLab, aber aws First war dann der nächste logische Schritt.“

Das Programm richtet sich an angehende Gründerinnen und Gründer sowie Startups in der Vorgründungs- oder Frühphase. Es bietet Finanzierung, Mentoring und Zugang zu einem breiten Innovationsnetzwerk. Für re:customize war besonders die Kombination aus Förderung und inhaltlicher Begleitung entscheidend: “Man bekommt nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch kritisches Feedback, um das Geschäftsmodell zu schärfen. Für uns war das wertvoll, weil wir während des Programms unseren Ansatz weiterentwickelt haben – von der reinen Software hin zum ganzheitlichen Hardware-Service-Modell.“

Das Team erhielt eine Förderung von rund 49.000 Euro, ergänzt durch einen Eigenanteil von zehn Prozent. Insgesamt betrug das Projektvolumen rund 55.000 Euro. Gefördert werden beim aws First Incubator bis zu 90 Prozent der eingereichten Projektkosten, mit einem Gender Bonus sogar bis zu 100 Prozent beziehungsweise 55.000 Euro. Unterstützt werden Einzelpersonen oder Teams mit bis zu vier Mitgliedern, unabhängig von der Branche (siehe auch Überblick zu aktuellen Calls weiter unten).

Neben der finanziellen Förderung hebt Rieder vor allem das Lern- und Austauschformat hervor: „Alle Teilnehmenden sitzen im selben Boot. Es geht nicht um Konkurrenz, sondern darum, voneinander zu lernen. Das Programm schafft ein Umfeld, in dem man mutig sein kann und auch Fehler als Teil des Prozesses versteht.“

Als nächstes arbeitet das Team von re:customize an der offiziellen Unternehmensgründung und der Weiterentwicklung der Sticktechnologie bis zur Marktreife. Erste Pilotprojekte mit Modeunternehmen sollen zeigen, wie die Maschine direkt im Store oder im E-Commerce eingesetzt werden kann. Rieder fasst zusammen: “Ich kann allen empfehlen, sich darauf einzulassen, Feedback anzunehmen, den eigenen Ansatz weiterzuentwickeln und offen für neue Perspektiven zu sein. Das Programm gibt viel zurück, wenn man bereit ist, daran zu wachsen.”


aws First Incubator: Jetzt für aktuelle Calls bewerben

Wer selbst an einer Gründungsidee arbeitet oder den nächsten Schritt Richtung eigenes Startup gehen möchte, findet im aws First Incubator das passende Umfeld, um diese Vision umzusetzen. Das Programm bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch intensives Mentoring und Zugang zu einem breiten Netzwerk aus Expert:innen, Investor:innen und anderen Gründer:innen. Für alle, die sich dafür interessieren, sind hier die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Calls zusammengefasst:

Call 1: aws First Incubator – deutschsprachig

Einreichungszeitraum: 8. Jänner bis 28. Jänner 2026
Sprache: Deutsch
Zielgruppe: Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren
Module:

  • Modul A: Für natürliche Personen (noch nicht gegründet)
  • Modul B: Für jung gegründete Unternehmen (maximal 6 Monate alt, maximal 10.000 Euro Umsatz)
    Förderung: Bis zu 90 Prozent der Projektkosten (maximal 49.000 Euro), mit Gender Bonus bis zu 100 Prozent beziehungsweise 55.000 Euro

Call 2: aws First Incubator – englischsprachig

Einreichung: Juni / Juli 2026
Sprache: Englisch
Zielgruppe: Personen ab 18 Jahren
Module: Gleich wie bei Call 1
Förderung: Bis zu 90 Prozent der Projektkosten (maximal 49.000 Euro), mit Gender Bonus bis zu 100 Prozent beziehungsweise 55.000 Euro

Der aws First Incubator richtet sich an Gründer:innen sowie Teams mit ein bis vier Personen aus allen Branchen. Zusatzpunkte gibt es für Projekte mit Frauen in wesentlichen Führungspositionen sowie für Vorhaben, die gesellschaftliche Herausforderungen (SDGs) adressieren.

Jetzt informieren und für den nächsten Call vormerken: https://www.aws.at/aws-first-incubator/

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22.09.2026

EU Inc: Warten auf den unbefriedigenden Kompromiss

Die Vision war groß, die Motivation ebenso. Nun durchläuft die gemeinsame europäische Rechtsform „EU Inc.“ den EU-Gesetzgebungsprozess – und die Zeichen stehen auf Verwässerung.
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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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