30.08.2019

Neue Förderung: aws deckt Kosten von Kreativ-Projekten bis zu 90 Prozent

Mit dem neuen Förderinstrument Creat(iv)e Solutions werden KMU von der aws bei der Umsetzung von Kreativwirtschafts-Projekten mit maximal 200.000 Euro gefördert. Voraussetzung ist, das zumindest ein anderes Unternehmen den überwiegenden Teil des Projekts übernimmt. Die erste Ausschreibung startet am 2. September.
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Startups und die Umsetzung von OKRs - aws Creat(iv)e Solutions
(c) fotolia.com - Mediteraneo

Ein Unternehmen aus der Kreativwirtschaft mit der Lösung eines Problems beauftragen und sich bis zu 90 Prozent der Kosten bzw. maximal 200.000 Euro zurückholen – das macht die aws nun mit dem neuen Instrument Creat(iv)e Solutions für KMU möglich. Konkret muss für die Förderung  ein konkretes Problem definiert werden, dessen Bearbeitung dann „zu einem überwiegenden Teil“ zumindest von einem weiteren Unternehmen erfolgt. Das Projekt muss dabei inhaltlich einem Kreativwirtschaftsbereich zugeordnet werden können.

+++ “aws Connect”: Neue Plattform matcht Startups, KMU, Corporates und Investoren +++

Udolf-Strobl: „bekannte Wege verlassen“

„Standortrelevante Innovationen entstehen dort, wo bekannte Wege verlassen und durch die Einbindung von Expertinnen und Experten neue Perspektiven gewonnen werden“, kommentiert Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl in einer Aussendung. Gerade KMU stünden vor der Herausforderung, neben dem Tagesgeschäft auch noch Ressourcen für innovative Produkte und Ideen aufzubringen. „Wir müssen hier Unterstützung geben, um Arbeitsplätze zu sichern und den Standort wettbewerbsfähig zu halten“, so die Ministerin.

Sagmeister: „positive Crossover-Effekte auf die Wirtschaft“

Dabei geht es natürlich auch, aber nicht nur, um die Förderung der heimischen Kreativwirtschaft, wie aws-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister ausführt: „Die österreichische Kreativwirtschaft ist ein wichtiger Innovationstreiber und löst positive Crossover-Effekte auf die Wirtschaft, die Regionalentwicklung aber auch die Gesellschaft im Allgemeinen aus, die weit über ihre eigene Wirtschaftsleistung hinausgehen. Mithilfe des kreativwirtschaftlichen Know-hows entstehen neue Lösungsansätze und Arbeitsweisen in Innovationsprozessen, die einen Mehrwert in allen Branchen bewirken können“. So würde der gesamte Standort von aws Creat(iv)e Solutions profitieren.

Erster aws Creat(iv)e Solutions-Call ab 2. September

Der Zuschuss wird im Call-Verfahren vergeben. Die aktuelle (erste) Ausschreibungsfrist läuft von 2. September 2019 bis 28. Oktober 2019. Die Bewerbung erfolgt online über den aws Fördermanager. Finanziert wird die neue Förderung von der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (NFTE).

⇒ Weitere Informationen zur Förderung und zum Call auf der Page der aws

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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