02.11.2022

AVL sucht mit voestalpine nach Startup-Lösungen für grünen Wasserstoff

In Kooperation mit dem „new business incubator“ der voestalpine sucht AVL nach innovativen Geschäftsideen für grünen Wasserstoff.
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AVL
Leiten die AVL-Initiative für Startups in Graz: Viktoria Ilger und Sebastian Jagsch | (c) AVL

Wasserstoff gilt als zukunftsträchtiger Bestandteil der Energiewende, gerade aber innovative Startups oder junger Unternehmen drängen aufgrund der hohen Forschungskosten nur selten in den Hoffnungsmarkt.

„Zum einen ist der Markt für Wasserstoffanwendungen aktuell noch überschaubar, zum anderen ist die Entwicklung sehr kostenintensiv. Für Startups ist der Sektor daher bis dato nur wenig attraktiv“, erklärt Sebastian Jagsch, Leiter der AVL-eigenen Startup-Plattform „Creators Expedition“, die nun mit einem breit angelegten Maßnahmenprogramm die Trendumkehr einleiten will.

„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Innovationsimpulse im Bereich von Wasserstofftechnologien zu forcieren und Bewusstsein für die Möglichkeiten zu bilden, um schließlich einen niederschwelligen Zugang für Startups zu Wasserstoff-Technologien zu ermöglichen“, erklärt Jagsch.

Neues Programm soll infrastrukturellen Kostendruck senken

Über die „Creators Expedition“ erhalten verheißungsvolle Startups nun Zugriff auf die unlängst eröffnete Wasserstoff-Testinfrastruktur der AVL, die als eine der modernsten der Welt gilt. „Während die Startups – im Zuge der Kooperation – von unserer einzigartigen Wasserstoff-Infrastruktur profitieren und damit potenzielle Entwicklungskosten eklatant senken können, wollen wir gemeinsam mit den jungen Unternehmen Innovation forcieren“, so Jagsch. Diese Maßnahme soll für Startups vor allem den infrastrukturellen Kostendruck im Bereich Wasserstoff reduzieren.

Die AVL-Wasserstoff-Infrastruktur, eine der modernsten der Welt, wird nun auch Startups zugänglich gemacht | (c) AVL

AVL Kooperation mit voestalpine

Um die Potenziale des Wasserstoffs für Startups branchenübergreifend und breitenwirksamer sichtbar zu machen, kooperiert die AVL außerdem mit dem „new business incubator“ der Stahldivision der voestalpine. „Unser Ziel ist es, abseits des Tagesgeschäftes neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, um innovative Produkte und Services außerhalb unseres bisherigen Kerngeschäftes zur Marktreife zu bringen, so Elisabeth Arnold, Teamleiterin des „new business incubators“. Aktuell wird am Standort Linz in einer Pilotanlage Wasserstoff produziert, der bei der Stahlerzeugung eingesetzt wird.

Und Arnold führt weiters aus: „Ein weiterer Schritt ist, in Richtung Verteilung von Wasserstoff nachzudenken und so ist die Idee zur Teilnahme am Growth Garden in Kooperation mit der Gründungsgarage, dem Startup-Supporter der Grazer Universitäten entstanden.“

(c) AVL

Was die Teilnehmer:innen beim Growth Garden erwartet

Beim Growth Garden sollen Gründer:innen einen Einblick ins Wasserstoff-Business erhalten. Dazu arbeiten Führungskräfte der AVL und der voestalpine ab morgen drei Tage lang – also von 3. bis 5. November – mit Studierenden an aktuellen Problemstellungen. „Wir wollen kreative Geister dazu motivieren, bestehende Problem zu hinterfragen und neue Ideen und Lösungen greifbar zu machen“, so AVL-Manager Jagsch abschließend.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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