20.11.2017

Jetzt Bewerben: Mit AVL die Mobility-Riesen überzeugen

Bei der CREATORS EXPEDITION des steirischen Mobility-Unternehmens AVL haben Startups die Chance, den ganz großen aus der Branche Innovationen zu liefern.
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Sich einen Namen innerhalb der eigenen Branche zu machen, ist eine der großen Herausforderungen für Startups. Eine innovative oder gar disruptive Lösung zu haben, reicht noch nicht. Der Weg führt meist über Pitches bei Fachveranstaltungen, Corporate-Programme und Kontakte gut vernetzter Investoren. Irgendwann ist man dann soweit, dass die Branchen-Riesen bereit sind, einem überhaupt einmal zuzuhören. Dann muss man sie noch überzeugen.

+++ CREATORS EXPEDITION: AVL sucht Early-Stage-Startups im Bereich der innovativen Mobilität +++

Abkürzung zu den großen Playern

AVL bietet Startups mit seiner CREATORS EXPEDITION eine Abkürzung in diesem Weg. Denn das steirische Unternehmen spielt gleich in mehreren Innovationsfeldern der Mobilitäts-Industrie in der oberste Liga mit. Entsprechend zählt es viele der ganz großen Player aus dem Bereich zu seinen Kunden. Und die Devise der CREATORS EXPEDITION ist klar: „AVL hat die Möglichkeiten, Startups haben die frischen Ideen“, sagt Jonas Schneider, der für das Programm verantwortlich ist. Ziel sei es, gemeinsame Projekte auf die Beine zu stellen, die dann mit passenden Kunden aus dem großen Netzwerk in 20 Ländern umgesetzt werden.

Konstruktives Feedback auf der Alm

Die erste Möglichkeit dazu bietet sich Anfang kommenden Jahres. Bei der „Innovation Alm“ wird in den Bergen „frei und ohne Hürden“, wie Schneider sagt, zwei Tage lang an Konzepten gearbeitet. Die Startups werden dazu mit passenden Vertretern der AVL-Fachabteilungen gematcht. Drei Felder aus denen je drei Startups in einer Vorauswahl bestimmt werden, wurden definiert: E-Mobility, Autonomous Driving und Data Driven Business Modells. Am Ende der zwei Tage werden die entwickelten Konzepte bereits erstmals vor Vertretern von AVL-Kunden gepitcht. „Dabei geht es nicht darum, einen Sieger zu ermitteln, sondern konstruktives Feedback einzuholen“, sagt Schneider.

„Wir achten darauf, dass Ressourcen nicht geparkt werden, sondern dass die Projekte ideal in die Wertschöpfungskette mit einfließen.“

Dauerhafte Kundenbeziehung und Beteiligung als Optionen

Danach geht es für die nächsten Monate in die gemeinsame Entwicklung. Wie die Kooperation zwischen AVL und den Startups am Ende genau aussieht, soll jeweils individuell nach den Bedürfnissen der Jungunternehmen entschieden werden. „Zuerst arbeiten wir an einem gemeinsamen Projekt. Nach einer etwa sechsmonatigen Phase sehen wir weiter. Dann sind etwa eine dauerhafte Kundenbeziehung oder auch eine Beteiligung Optionen“, sagt Schneider. Man lege während der gesamten Zeit Wert auf einen entsprechenden Output für die Startups: „Wir achten darauf, dass Ressourcen nicht geparkt werden, sondern dass die Projekte ideal in die Wertschöpfungskette mit einfließen.“

+++ Innovation Alm: Mit Weitblick in die Mobility-Zukunft +++

Jetzt bewerben

Die Bewerbung für die AVL CREATORS EXPEDITION läuft noch bis 30. November. Wer es nicht in die Auswahl für die Innovation Alm schafft, ist deswegen noch nicht „ausgeschieden“. „Für andere wird es weitere Möglichkeiten geben”, sagt Schneider. Denn es wird im Laufe des Jahres 2018 weitere, ähnliche Veranstaltungen geben – auch in anderen europäischen Ländern.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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