19.01.2018

Ca. 200 Bewerbungen aus über 20 Ländern bei AVL CREATORS EXPEDITION

Der Andrang auf die Creators Expedition, das Startup-Programm der AVL, war auch für die Organisatoren unerwartet hoch. Nun geht es in das konkrete Matching. Der Call bleibt weiterhin offen.
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AVL Creators Expedition-Leiter Sebastian Jagsch und Jonas Schneider
(c) AVL: Die CREATORS EXPEDITION-Leiter Sebastian Jagsch und Jonas Schneider
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Rund 200 Bewerbungen bislang – das ist die erste Zwischenbilanz beim Startup-Programm CREATORS EXPEDITION des steirischen Automotive-Konzerns AVL. „Die Zahl war für uns unerwartet hoch“, sagt Jonas Schneider, der bei der AVL das Programm strukturiert. Etwa die Hälfte der Bewerbungen kamen aus Deutschland, gefolgt von Österreich den USA und Israel. Daneben gingen etwa Pitchdecks von Startups aus Schweden, Italien und Tschechien ein. Insgesamt waren mehr als 20 Länder vertreten. Eine Zwischenbilanz ist das auch deswegen, weil der Call weiterhin offen bleibt. „Weiterentwicklung muss permanent passieren. Wir bleiben daher auch permanent offen für neue Ideen und Konzepte“, sagt Schneider.

+++ Jonas Schneider und Sebastian Jagsch im Live Gespräch zum AVL-Startup-Programm +++

Fokus auf AI, Autonomous Driving und Elektrifizierung

Nun gehe es an die Detail-Organisation des ersten Projekts im Rahmen der CREATORS EXPEDITION, der Innovation Alm, die im Frühling stattfinden wird. „Wir arbeiten nun seit Dezember mit Hochdruck an der Validierung der Startups, suchen nach passenden Teams in der AVL, evaluieren neue Geschäftschancen gemeinsam mit den jungen Unternehmen und erarbeiten Projektideen für das Expedition Program“, erklärt Schneider. Und auch wo die inhaltlichen Schwerpunkte liegen werden, zeichne sich bereits klar ab. „Die meisten Startups kommen aus dem Bereich AI & Big Data sowie Autonomous Driving. Damit ergeben sich viele spannende Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung. Entweder für neue Produkte und Services oder auch zur Optimierung der internen Prozesse. Spannende neue Ansätze haben wir auch im Bereich der Elektrifizierung kennengelernt. Sei es im Antrieb oder im Bereich der Batterietechnik“.

Der passende Modus für jeden Teilnehmer der CREATORS EXPEDITION

Eine Herausforderung bei der Detail-Planung sei nun, für die unterschiedlichen Startups passende Modi zu definieren. “ Die jungen Unternehmen sind aus sehr unterschiedlichen Phasen: Angefangen bei komplett frischen Ideen, die noch ganz am Anfang stehen, über Startups aus anderen Industrien, die nun im Automotive-Bereich durchstarten möchten. Aber auch erfahrene Startups, die neue Produkte auf den Markt bringen wollen, sind darunter“, erzählt Schneider.

Weitere Chancen für Bewerber

Nun würden aus den Top-Ideen jene Startups ausgewählt, die mit den gematchten AVL Teams zur Auto-Tech Innovation Alm fahren können, die für das zweite Quartal 2018 geplant ist – der Brutkasten berichtete. Für all jene, die es nicht in die kleine Auswahl schaffen – die Innovation Alm ist auf rund 30 teilnehmende Personen beschränkt – ist das Projekt CREATORS EXPEDITION nicht zwingend vorbei. „Für andere wird es weitere Möglichkeiten geben“, sagt Schneider. Denn es wird im Laufe des Jahres 2018 weitere, ähnliche Veranstaltungen geben – auch in anderen europäischen Ländern.


Der Call zur CREATORS EXPEDITION bleibt permanent offen ⇒ Hier geht es zu Infos und Bewerbung

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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