11.06.2018

AVL Creators Expedition: Bislang 250 Bewerber aus 25 Ländern

Seit einem Jahr läuft nun der dauerhaft offene Call der Creators Expedition des Grazer Automotive-Unternehmens AVL. Fünf Projekte wurden bislang umgesetzt.
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AVL Creators Expedition
(c) AVL: Die Creators Expedition-Leiter Sebastian Jagsch und Jonas Schneider
kooperation

Es ist nicht ganz üblich für ein Startup-Programm. Der Call für die Creators Expedition des Grazer Automotive-Unternehmens AVL ist dauerhaft offen. „Weiterentwicklung muss permanent passieren. Wir bleiben daher auch permanent offen für neue Ideen und Konzepte“, sagt dazu Jonas Schneider, der das Programm koordiniert. Der Modus führt auch dazu, dass die AVL Creators Expedition nicht mit einem klassischen Corporate Accelerator vergleichbar ist. Es gibt kein fixes Programm. Es wird laufend gescreent und anhand dessen bestimmt, wer für eine Kooperation in Frage kommt.

+++ Archiv: AVL sucht Early-Stage-Startups im Bereich der innovativen Mobilität +++

Beziehungen zu den Giganten der Automobil-Branche

Das Programm läuft nun seit ziemlich genau einem Jahr. „In der Zeit haben wir 250 Startups aus 25 Ländern unter die Lupe genommen, hauptsächlich aus den Bereichen Artificial Intelligence, Autonomus Driving und E-Mobility“, heißt es von AVL. Und man kann erste Erfolge vorweisen. Fünf konkrete Projekte mit Startups wurden im Rahmen der AVL Creators Expedition bereits gestartet. Das Grazer Unternehmen lockt dabei mit seinen Beziehungen zu den Giganten der Automobil-Branche. Mit einem Jahresumsatz von 1,55 Milliarden Euro (2017) und fast 10.000 Mitarbeitern weltweit gehört es zu den Großen in der globalen Auto-Zuliefer-Industrie.

Jonas Schneider und Sebastian Jagsch im Video-Interview zur AVL Creators Expedition

„Erst einmal kennenlernen“

Zusätzlich zum laufenden Call scoute man Startups bei den weltweiten Flagship-Events, wie dem Web Summit in Lissabon, Slush in Helsinki, Bits & Pretzels in München, Pioneers in Wien und Ecomotion in Tel Aviv, heißt es von AVL. Fällt das Screening positiv aus, lerne man sich erst einmal kennen. „Die Erkenntnis, wie die beiden Seiten einander helfen können, ergibt sich üblicherweise innerhalb von ein paar Meetings“. Wenn man übereinkomme, starte man ein gemeinsames Projekt über die Dauer von etwa sechs Monaten, das AVL „in jedem Aspekt“ unterstütze. Während des Projekts nimmt das Grazer Unternehmen keine Anteile des Startups. „Nach dem Projekt bestimmen beide Seiten gemeinsam, ob und wie man eine Langzeit-Partnerschaft eingeht“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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