17.07.2020

Wiener Hotel-Software-Startup „Avisio“ erhält sechsstelliges Investment

Das 2019 gegründete Wiener Startup Avisio entwickelt eine cloud-basierte Software zur Einkaufs- und Lagerverwaltung in der Individualhotellerie. In einer ersten Finanzierungsrunde konnte sich das Startup nun ein mittleres sechsstelliges Investment sichern.
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Avisio
AVISIO-Team: v. l.: George Verciuc (Lead Entwickler), Matthias Depenbusch (AVISIO-Gründer und -Geschäftsführer), Johannes Ossana (AVISIO-Gründer und -Geschäftsführer) und Jon Wood (Backend Entwickler) ©AVISIO

Das in Wien ansässige Startup Avisio entwickelt und vermarktet eine cloud-basierte Software zur Einkaufs- und Lagerverwaltung in der Individualhotellerie. Wie Avisio nun bekannt gab, konnte das Startup in einer ersten Finanzierungsrunde ein mittleres sechsstelliges Investment an Land ziehen.

Zu den Investoren heißt es in der Aussendung lediglich, dass es sich um „zwei auf die Hotellerie- und Tourismus-Branche spezialisierte Investoren“ handelt. Ein Blick ins Firmenbuch zeigt, dass die Falkensteiner Ventures AG zu 33,33 Prozent und die Michaeler Management & Investments S.R.L zu 16,67 Prozent an Avisio beteiligt ist. Beide Gesellschaften sind namhafte Investoren für Projekte in der Tourismus-Branche.

Marktstart für 4. Quartal 2020 geplant

Mit der Finanzierung möchten die Avisio-Gründer und Geschäftsführer Johannes Ossanna und Matthias Depenbusch laut einer Aussendung die Entwicklung ihres Produkts für den offiziellen Marktstart im vierten Quartal 2020 weiter vorantreiben.

Derzeit befindet sich die Software des siebenköpfigen Avisio-Teams noch mitten in einer Pilotphase mit führenden Hotelbetrieben im Alpenraum. „Dieses Pilotprogramm haben wir initiiert, um die Bedürfnisse und Wünsche genauestens zu verstehen und zu analysieren“, so Depenbusch. „Dazu diskutieren und sprechen wir direkt mit den Schlüsselpersonen in den Betrieben, vom Hotelier über den Koch bis zum Housekeeping Manager, und erarbeiten dann innovative, praxisorientierte Lösungsansätze.“ 

Intelligentes Warenmanagement

Die cloud-basierte Software zur Einkaufs- und Lagerverwaltung soll die Hotels dabei unterstützen kosteneffizienter zu arbeiten.

Bisher unübersichtliche und ineffiziente Prozesse in der Warenwirtschaft eines Hotels sollen laut Avisio mit Hilfe der Software einfach und schnell digitalisiert werden können. Dies erfolgt über eine enge Integration mit den verschiedenen Systemen im Hotel und mit Lieferanten sowie der Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz.

Nutzer wird über die Plattform beispielsweise ein Echtzeit-Preisvergleich der Lieferanten angezeigt. Zudem bestehen Schnittstellen zum Point of Sale und Property Management System des jeweiligen Hotels, wobei die Nutzer Vorschläge für optimale Bestellmengen erhalten.

„Die Digitalisierung in der Hotellerie schreitet unaufhaltsam voran. Mit unserer Software stellen wir Hotels – insbesondere auch klein- und mittelständischen – ein intelligentes und dennoch einfaches Tool zur Verfügung, mit dem sie eine professionelle Warenwirtschaft führen und so nachhaltig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können“, so Co-Founder Ossanna.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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