04.02.2026
KI IM RECRUITING

Averis AI: Dieses Wiener Startup will den Lebenslauf entmachten

Averis AI entwickelt eine KI-basierte Screening-Lösung, die den ersten Schritt im Recruiting neu organisieren soll. Statt klassischer Lebensläufe sollen hier konversationelle Interviews und belegbare Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen. Das Startup entstand aus Forschung und praktischer Erfahrung im Personalbereich.
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Die Gründerinnen von Averis AI, Corina Lascu (l) und Ramona Bordea (r) | © Averis AI

Lebensläufe verlieren an Aussagekraft. Nicht, weil Menschen weniger können, sondern weil sie immer besser darin werden, sich mithilfe von KI zu präsentieren. „Wir sprechen also nicht mehr von einem Wettbewerb zwischen dem Wissen der Kandidaten, sondern zwischen den Tools, die sie zum Schreiben ihrer Lebensläufe verwenden“, sagt Ramona Bordea, Mitgründerin von Averis AI, im Interview mit brutkasten.

Genau hier möchte das Startup Averis AI ansetzen und entwickelt eine KI-gestützte Screening-Lösung, die den ersten Schritt im Recruiting neu organisieren soll.

Ursprung in der Forschung

Die Idee zu Averis AI entstand nicht aus einem spontanen Pitchdeck, sondern aus wissenschaftlicher Arbeit. Bordea befand sich gerade am Ende ihres Executive MBA mit Schwerpunkt Data Science und digitale Transformation. Ein Teil des Studiums führte sie nach Harvard. Zurück in Wien nahm sie sich vor, eine Masterarbeit zu schreiben, die über den akademischen Rahmen hinausgeht.

Fast sechs Monate lang forschte sie daran, wie KI-Agenten in der Lage sind, Fähigkeiten von Menschen realistisch zu beurteilen. „Und dann dachte ich: Das ist eine sehr gute Idee. Die Welt verändert sich und das Recruiting verändert sich.“

Beide Gründerinnen kennen diese Welt aus eigener Erfahrung. Sie saßen selbst auf beiden Seiten des Interviewtisches. „Wir waren Bewerberinnen und wurden vielleicht abgelehnt, obwohl wir für den Job geeignet waren“, sagt Bordea. „Aber wir sind auch Hiring Manager. Wir waren in Meetings, in denen die Leute auf dem Lebenslauf großartig aussahen, aber die Realität nicht dazu passte.“

Zwei Profile, ein gemeinsames Problemverständnis

Corina Lascu stieß im Sommer dazu. Kennengelernt haben sich die beiden über das Professional Women’s Network in Wien. „Man hat uns gesagt, wir passen als Co-Founder perfekt zusammen“. Lascus Hintergrund liegt in Kundenentwicklung und der Führung. Sie war CEO eines Unternehmens mit rund 600 Mitarbeitenden. Nach dem Umzug nach Österreich suchte sie nach einer neuen Aufgabe.

Die Verbindung entstand schnell. Gemeinsame Kontakte, ähnliche Werte und komplementäre Fähigkeiten führten dazu, dass aus einer Idee ein Produkt wurde. „Wir haben angefangen, die Idee in die Praxis umzusetzen, und bis jetzt riesige Fortschritte gemacht“, sagt Lascu gegenüber brutkasten.

Formal gegründet wurde das Unternehmen AverisAI GmbH im Dezember. Gearbeitet wurde jedoch schon Monate davor. „Bevor wir die Firma hatten, haben wir mehrere Monate am Produkt gearbeitet, Kunden getroffen und die Idee validiert“, erklärt sie. Erst mit dem Start von Pilotprojekten wurde der rechtliche Rahmen notwendig.

KI-Agenten statt Keyword-Logik

Im Zentrum von Averis AI soll ein mehrstufiges System aus KI-Agenten stehen. Einer analysiert den Lebenslauf, ein anderer die Stellenbeschreibung, weitere übernehmen die Bewertung, suchen nach Kompetenznachweisen oder führen das Interview. „Es ist ein Ökosystem aus mehreren KI-Agenten, die untereinander kommunizieren“, sagt Bordea.

Entscheidend sei dabei, was nicht mehr passiert: klassisches Keyword-Matching. Stattdessen geht es um Fähigkeiten, Erfahrung und belegbares Wissen. „Wir schauen nicht nur auf einen Lebenslauf. Wir schauen auf die Person, wir suchen nach Beweisen“.

Corina Lascu beschreibt den Ansatz als strukturellen Wandel im Recruiting. „Wir ändern den ersten Schritt der Einstellung von einem statischen Dokument zu einem konversationellen Assessment, in dem der Kandidat seine Erfahrung und sein Wissen ausdrücken kann.“

Menschliche Kontrolle bleibt zentral

Trotz Automatisierung soll der Mensch im Prozess bleiben. Averis AI setze bewusst auf ein Human-in-the-Loop-Modell. Recruiter sollen die Analysen, die Bewertungen und auch die Interviewfragen sehen. Sie können diese anpassen, entfernen oder ergänzen. Die Entscheidung liege am Ende immer bei der Personalabteilung.

„Der Mensch hat die volle Kontrolle über den gesamten Zyklus“, sagt Bordea. Transparenz und Nachvollziehbarkeit seien Voraussetzung, um Vertrauen in KI-gestützte Auswahlprozesse zu schaffen.

Fairness als Ausgangspunkt

Ein zentrales Thema sei mögliche Voreingenommenheit. Averis AI versuche, Bias systematisch zu vermeiden. Personenbezogene Daten werden entfernt, bevor die Bewertung erfolgt. „Der Agent weiß also nicht, ob er einen Mann oder eine Frau bewertet, einen 25-Jährigen oder einen 55-Jährigen“, erklärt Bordea.

Fairness sei dabei kein nachträglicher Zusatz, sondern Ausgangspunkt der ursprünglichen Entwicklung. „Ich habe meine Masterarbeit auf der Basis von Fairness geschrieben“, sagt sie. „Gleiche Chancen, eine Stimme für Kandidaten, um ihr Wissen wirklich zu zeigen.“

Audio statt Video

Auch bei der Candidate Experience setzt das Startup bewusst Akzente. Statt Video-Interviews arbeitet Averis AI mit Voice-to-Voice-Interviews. „Video setzt viele Kandidaten unter Stress“, sagt Lascu. „Sie müssen sich selbst aufnehmen, auf Gestik achten, funktionieren.“

Das Audio-Format soll einen anderen Rahmen schaffen. Bewerber:innen können das Interview in ihrer gewohnten Umgebung führen, nach der Arbeit, ohne Präsentationsdruck. Ziel sei es, Wissen zu erfassen, nicht Auftreten zu bewerten. „Sonst ist es nur ein Lebenslauf unter hundert anderen“, sagt Lascu. „Und vielleicht hätte diese Person nie die Chance gehabt, ihre Erfahrung zu zeigen.“

Piloten, Fundraising, nächste Schritte

Aktuell führt Averis AI Pilotprojekte mit bekannten österreichischen Unternehmen durch, vor allem im Blue-Collar-Bereich. Namen werden noch nicht genannt. Parallel läuft seit Februar das Pre-Seed-Fundraising. Die vier Gründer:innen haben bislang Zeit und eigenes Kapital investiert. Gesammelt wird für die nächsten 18 Monate Produktentwicklung.

Der Fokus liegt klar auf das Feedback aus der Praxis. „Der Markt wird letztendlich das Produkt stärker machen“, sagt Lascu. Deshalb sucht das Team gezielt den Austausch mit HR-Profis und Talent-Acquisition-Abteilungen.

Langfristig gehe es für Averis AI um mehr als schnellere Prozesse. „Es fängt bei der Einstellung an“, sagt Bordea. Fehlbesetzungen kosten Zeit, Geld und Vertrauen. Gleichzeitig gäbe es viele qualifizierte Menschen, die im klassischen Screening nie sichtbar werden. Die Vision ist klar formuliert: faire Auswahl, gleiche Chancen und bessere Entscheidungen.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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