17.01.2022

AVCO Geschäftsführung: Arnaud Béasse folgt Thomas Tiroch nach

Bei der "Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation" (AVCO) kommt es zu einem Wechsel in der Geschäftsführung. Thomas Tiroch übergibt seine Aufgaben als Geschäftsführer des Dachverbandes der österreichischen Risikokapitalgeber und Corporate Finance Dienstleister mit Jahresbeginn 2022 an Arnaud Béasse.
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AVCO, Arnaud Béasse, Tiroch, invest austria
(c) AVCO - Arnaud Béasse (li.) ersetzt Thomas Tiroch als neuen Geschäftsführer bei AVCO.

Der neue Geschäftsführer Arnaud Béasse kann auf über 20 Jahre Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich und International Trading zurückblicken. Er war in der Schweiz, in Frankreich, Singapur und den Niederlanden tätig und leitete unter anderem ein auf FinTech und BioTech spezialisiertes Unternehmen für Mittelbeschaffung. Bei Essent und RWE war er für „Structured Origination“ zuständig und beaufsichtigte sechs Jahre lang die Entwicklung multinationaler Unternehmensbeziehungen für UniCredit in Paris. Nun leitet er AVCO.

Béasse startet seine Karriere in Wien, wo er die Asset Finance Aktivitäten der „Société Générale“ für Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien innehatte. Erst kürzlich hat er sich bei RSM und IMD auf „Sustainable Finance“ spezialisiert, um ESG und Nachhaltigkeitsstrategien als oberste Priorität im Finanzdienstleistungssektor zu fördern.

AVCO-Ziel: Nachhaltiger Kapitalmarkt

„Österreich hat ein großes Innovationspotenzial, das darauf wartet, ausgeschöpft zu werden. Dabei spielt die AVCO eine zentrale Rolle, indem sie Investor:innen, Unternehmer:innen, Risikokapitalfonds, öffentliche Einrichtungen und Interessengruppen zusammenbringt. Unser Ziel ist es, bei diesen Akteur:innen das notwendige Engagement für einen dynamischeren, attraktiven und nachhaltigen Kapitalmarkt zu generieren, der für die Entwicklung von Innovationen wesentlich ist“, so Béasse.

Sein Vorgänger, Thomas Tiroch, wechselt in den AVCO-Vorstand zurück, dem er bereits zuvor angehörte und widmet sich nun Vollzeit seiner Beteiligungsgesellschaft.

Deep Dives & invest austria

„Es war mir eine große Freude wie geplant ein Jahr lang als AVCO Geschäftsführer unsere Organisation weiterentwickeln zu können. 2021 war trotz schwieriger Covid-Rahmenbedingungen ein spannendes und erfolgreiches Jahr für uns. Mit unseren digitalen „Deep Dives“ haben wir ein neues Format für unsere Mitglieder und unser gesamtes Netzwerk entwickelt. Diese wurden sehr gut angenommen und werden auch dieses Jahr fortgeführt“, sagt Tiroch.

Und ergänzt: „Das Highlight war sicherlich die Entwicklung des gemeinsamen Flagship Events für Angel Investing, Venture Capital und Private Equity zwischen aaia und AVCO – invest austria. Mit 300 nationalen und internationalen Teilnehmer:innen war die Veranstaltung ein voller Erfolg und wir freuen uns bereits auf invest austria 2022. Ich freue mich, die Agenden der Geschäftsführung an Arnaud zu übergeben und die reibungslose Übergabe zeigt bereits, dass er ein ‚Perfect Match‘ für AVCO ist. Ich werde das Team und die Ziele der AVCO auch weiterhin als aktives Vorstandsmitglied unterstützen.“

Lob gibt es auch von ganz oben. Nina Wöss, AVCO Vorstandsvorsitzende zur Neubesetzung: „Mit Arnaud konnten wir einen international erfahrenen Manager mit breitem Branchenverständnis für die AVCO Geschäftsführung gewinnen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit. Um den Innovations- und Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, ist ein prosperierender Kapitalmarkt essenziell. Aus diesem Grund stehen die Vernetzung und Kooperation mit nationalen und internationalen Stakeholdern weiterhin an vorderster Stelle.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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