08.05.2025
KI

Avataris: Grazer Startup stellt Unternehmen 3D-Avatare für Prozesse zur Verfügung

Das Grazer Startup Avataris setzt auf eine Technologie zur Automatisierung von Unternehmensprozessen durch KI-gesteuerte digitale Menschen. Die Lösung soll Unternehmen ermöglichen, nahezu alle digitalen Interaktionen mit Kunden und Mitarbeitern zu automatisieren.
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Avataris, Avatere, 3d KI Assisenten, KI-Avatar
© Avataris/Screenshot

In einer Zeit, in der KI-Lösungen zunehmend an mangelnder Nutzerfreundlichkeit und fehlender Akzeptanz scheitern, setzt Avataris auf realistische digitale Menschen in 3D, die durch ihr menschenähnliches Erscheinungsbild und ihre interaktiven Fähigkeiten Vertrauen schaffen und die Nutzungsraten vervielfachen sollen, so der Claim des 2020 gegründeten Grazer KI-Startups.

Avataris: „KI bald unpersönliches Werkzeug“

„Was bringt die beste KI, wenn sie keiner nutzt? In spätestens neun bis zwölf Monaten wird jeder Mensch täglich mit KI interagieren müssen – sei es als Mitarbeiter oder als Kunde“, erklärt Michael Schöggl, CEO von Avataris. „Was heute noch als aufregend empfunden wird, wird bald zum unpersönlichen Werkzeug – und der Zwang der Nutzung, um Unternehmen Geld zu sparen, wird als mangelnde Wertschätzung wahrgenommen werden – so wie bereits damals, mit den nicht gerade beliebten Chatbots. Unsere virtuellen Menschen passen sich live an jede Zielgruppe an, bauen eine persönliche Beziehung auf und sprechen die Emotionen der Nutzer an, damit jeder Besuch zum positiven Erlebnis wird. Das verhindert nicht nur, das Kunden abwandern, sondern steigert ganz allgemein die Nutzung von KI-Automatisierungen und damit auch ihre Kostenersparnis.“

Demo Video der KI-Agenten

Die KI-Assistenten von Avataris sind rund um die Uhr in mehr als 30 Sprachen verfügbar und können eine Vielzahl von Prozessen vollständig automatisieren, darunter:

⦁ Kundensupport und Webpage-Empfang
⦁ Personalwesen und Recruiting
⦁ E-Learning und Onboarding
⦁ Automatisiertes Marketing und Vertrieb
⦁ Shopping-Assistenz und Kaufberatung
⦁ Interne Unternehmensprozesse (z.B. Einkauf, ERP, SAP)

Die Anwendung des Startups läuft auf dem Gerät des Nutzers, was unbegrenzte Skalierbarkeit ohne zusätzliche Serverkosten ermöglichen soll. Kombiniert mit selbst-gehosteten KI-Modellen würden sich so die Kosten auf wenige Cents pro Stunde reduzieren. Zudem funktioniere die Lösung auf nahezu allen Endgeräten – von Smartphones über Web-Browser bis hin zu VR-Headsets, Augmented-Reality-Brillen und Spielkonsolen.

Eines von sieben ausgewählten Startups aus 687 Bewerbungen

Besonders der On-Premises-Betrieb soll gewährleisten, dass sensible Daten das Unternehmen nicht verlassen. Es sei außerdem möglich, die Lösung von Avataris nur als verbesserte Benutzeroberfläche zu verwenden, während im Hintergrund eigene KI-Entwicklungen laufen.

Die Technologie und das Marktpotential von Avataris haben auch das Auswahlkomitee des Hummelnest Accelerator überzeugt. Das Startup wurde aus 678 Bewerbungen aus 69 Ländern als eines von nur sieben Unternehmen für das diesjährige Programm ausgewählt: „Die Anerkennung durch Hummelnest und die Unterstützung durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark sind wichtige Meilensteine für uns. Das Programm wird uns helfen, unser Potential rasch hochzuskalieren und unsere Vision einer menschlicheren, zugänglicheren KI voranzutreiben“, sagt Schöggl.

Und betont: „Unser Ziel ist es, KI für alle Menschen einfach nutzbar zu machen. Nur dann kann jeder rund um die Uhr von einem persönlichen digitalen Lehrer, Arzt, Anwalt, Mentor oder Berater profitieren. Die höchste Qualität dieser Dienstleistungen war bisher nur einem kleinen Teil der Bevölkerung zugänglich, vor allem in ärmeren Regionen. Mit unserer Technologie wird sich das grundlegend ändern.“

Avataris: Early-Access einer DIY-Plattform im August

Avataris plant, bis August 2025 eine Early-Access-Version seiner Do-it-yourself-Plattform „Aimigo“ zu veröffentlichen, mit der Nutzer eigene KI-Agenten auf Basis digitaler Menschen in wenigen Minuten erstellen können – unterstützt durch über 100 vorkonfigurierte Anwendungsfälle, virtuelle Charaktere und 3D-Umgebungen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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