11.05.2018

Autonomes Fahren: “Der Transformationsprozess wird gerne ausgeblendet”

Karin Tausz, Programmleiterin Autonomes Fahren der Schweizer Bundesbahnen (SBB), spricht im Interview über die Herausforderungen des künftigen "Mischverkehrs" aus herkömmlichen und selbstfahrenden Autos.
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autonomes Fahren
(c) SBB: Karin Tausz leitet das Pionierprojekt "Autonomes Fahren" der Schweizer Bundesbahnen.
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Beim “IoT-Forum CE”, das am 16./17. Mai 2018 in Wien geht es unter anderem um die Zukunft der Mobilität. Die Schweizer Bundesbahnen führen derzeit ein Pilot-Projekt im Bereich autonomes Fahren durch, über dessen Hintergründe Karin Tausz berichten wird.

+++ 40 Unternehmen mit über 1.000 selbstfahrenden Autos auf den Straßen +++


In der Stadt Zug testet die SBB seit zwei Monaten einen selbstfahrenden Shuttle-Bus, noch ohne Passagiere. Wie entwickelt sich das Projekt?

Die Fahrzeuge, die wir einsetzen, sind alles Prototypen ohne breite Zulassung. Das bedeutet, dass jeder Umbau, jeder technische Test, in jedem Land, indem ein Fahrzeug zum Einsatz kommt, neu beurteilt werden muss. Aktuell geht es noch darum, dass die Fahrzeuge ihre Streckenführung kennen lernen. Da kann jeder Ast, der in die Straße ragt, ein anfängliches Hindernis darstellen, und auch Baustellen die entlang einer Strecke temporär auftreten können, müssen gemeistert werden. Erst wenn die jeweilige Strecke vom Fahrzeug haargenau erkannt wird, geht es in die nächste Phase. Aber das dauert, wenn man z.B. an eine normale Kreuzung denkt: Jedes Mal, wenn man dort hin fährt, gibt es neue Bedingungen durch immer wieder neue Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Auf welche Technologien, auf wessen Entwicklungen greifen sie zurück?

Wir setzen auf die französische Firma EasyMile, deren Fahrzeuge vom Hersteller Ligier gefertigt werden. Deren Technologien sind sehr weit fortgeschritten. Es geht ja u.a. um eine sehr schnelle Datenverarbeitung aus den eingesetzten verschiedenen Sensoren (Kamera, Lidar, Radar..) – je schneller das Fahrzeug fährt, desto mehr Leistung braucht es in dieser Hinsicht. Unsere Fahrzeuge könnten mit 40 bis 45 km/h fahren, aber das nutzen wir längst noch nicht aus. Derzeit bewegen sie sich mit etwa zehn km/h. Zwar wären bis zu 30 km/h zugelassen, aber wenn es einmal einen Unfall gäbe, dann wäre das gesamte Projekt gefährdet – egal, ob das autonome Fahrzeug der Verursacher ist, oder nicht. Daher wird die Geschwindigkeit erst Schritt für Schritt im Laufe des Projekts erhöht werden.

“Wie überall in Europa ist aber auch bei uns derzeit vorgeschrieben, dass stets ein Sicherheitsfahrer mit an Bord ist.”

Wie reagieren die Passanten, wie gehen Medien mit dem Pilotprojekt “Autonomes Fahren” der SBB um?

Derzeit ist es für die Leute natürlich eine Novität, wir sind ja nicht im Silicon Valley. Sie sind neugierig und interessiert, reagieren überwiegend positiv und laut Umfragen mit einer hohen Akzeptanz der neuen Technologien. Aber es herrscht auch Unsicherheit – allein deswegen, weil man mit einem menschlichen Fahrer reden könnte, wenn man sich in der Stadt nicht auskennt. Wie das künftig gelöst würde, beschäftigt die Menschen natürlich. Wie überall in Europa ist aber auch bei uns derzeit vorgeschrieben, dass stets ein Sicherheitsfahrer mit an Bord ist, der in schwierigen Situationen auf manuell umschalten kann. Dabei muss es nicht um eine Unfallgefahr gehen. Es reicht schon, wenn ein Mülltransporter minutenlang stehen bleibt und das autonome Fahrzeug das Hindernis zwar erkennt, aber nicht selbst daran vorbei lenken, sondern einfach abwarten würde.

Wann rechnen Sie damit, dass selbstfahrende Autos massentauglich werden?

Es ist schwer voraus zu sagen, wann die Technologien serienreif wird. Zum einen müssen die Produktionskosten deutlich gesenkt werden, weiters gibt es aktuell einfach zu viele Fragen betreffend die Sicherheit und auch der möglichen Regulation dieser neuen Verkehrsteilnehmer. Offen ist auch, ob sich die bestehenden Infrastrukturen an autonome Fahrzeuge anpassen werden, oder ob es umgekehrt passiert. Signifikante Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten durch autonome Fahrzeuge wird es wohl nicht vor 2030 geben. Bis dahin denke ich eher an einen eingeschränkten Einsatz etwa auf klar definierten Strecken z.B. im Rahmen eines Flughafen-Transfers.

“Wir reden in Zukunft von einem ‘Mischverkehr’ aus klassischen und autonomen Fahrzeugen, dessen Organisation eine große Herausforderung darstellt.”

Und wie sieht es mit privaten Nutzern aus?

Was nicht passieren sollte ist, dass großflächig herkömmliche Autos durch autonome Fahrzeuge ausgetauscht werden. Da würde mir eine verkehrs- und umweltpolitische Komponente stark abgehen. Ich glaube aber nicht, dass der Markt alles richten wird. Bedarf an autonomen Fahrzeugen gibt es vor allem in Städten, und dort werden sich Visionen entwickeln, um durch autonomes Fahren die Lebensqualität zu steigern, indem die gesamte Zahl der Fahrzeuge sinkt, Stehzeiten verringert werden und die Einzelauslastung steigt – Stichwort: Car-Sharing.

Dieser Austausch würde aber, wenn, dann auch nicht von heute auf morgen geschehen…

Richtig, bei der Diskussion um autonomes Fahren wird der Transformationsprozess gerne ausgeblendet. Auch in Zukunft werden wir hoffentlich Fußgänger und Radfahrer haben, und klassische Fahrzeuge werden ebenso unterwegs sein, wie die dazu stoßenden Selbstfahrer. Wir reden also von einem „Mischverkehr“, dessen Organisation eine große Herausforderung darstellt. Natürlich könnte man sagen, wenn alle Geräte und Verkehrsteilnehmer miteinander vernetzt sind, haben wir ohne Ampeln einen maximalen Sicherheitsfaktor. Aber im Mischverkehr wird das nicht der Fall sein. Die Chancen für autonomes Fahren sehe ich v.a. bei Anbietern von Mobilitäts-Services sowie bei Kundinnen und Kunden, die einen besonderen Bedarf haben – etwa aufgrund altersbedingter Einschränkungen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Die Nachricht schlug im vergangenen Herbst in der heimischen Startup-Szene hohe Wellen: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity. Dieses betreibt seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen und gewann damit nach eigenen Angeben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer.

notarity: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In ihrer Klage führte die ÖNK mehrere Punkte an, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Zentraler Punkt war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man beim Startup bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

ÖNK argumentiert mittlerweile mit Vermittlungsverbot

Nun ist der Prozess nach drei Verhandlungen abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus und wird im Sommer erwartet. notarity-CEO Schuster sieht seine Position jedoch bereits davor bestätigt, wie er in einer Aussendung darlegt. Mittlerweile habe auch ein von der ÖNK selbst beauftragtes Gutachten nämlich ergeben, dass es sich beim Angebot des Startups um eine Vermittlungstätigkeit handle. Nun argumentiert die Kammer aber mit einem “absoluten Vermittlungsverbot”, das Schuster als rechtlich nicht haltbar erachtet.

notarity-CEO Schuster: “Ursprüngliche Position nicht mehr haltbar”

“Die Kammer hat wohl erkannt, dass ihre ursprüngliche Position, die auf einem behaupteten Vertragsschluss zwischen dem Interessenten und notarity aufgebaut hat, nicht mehr haltbar ist. Jetzt stellt sie die Zulässigkeit der Vermittlung notarieller Dienstleistungen grundsätzlich in Frage – dabei war dieses angebliche absolute Vermittlungsverbot gar nicht Bestandteil der Urteilsbegehren der im September 2023 eingereichten Klage”, so Schuster in der Aussendung.

Die Kammer habe dieses “angebliche Vermittlungsverbot” erst danach “entdeckt”. “Da seit vielen Jahren auch andere Berufsgruppen regelmäßig mit Notariaten zusammenarbeiten und diesen dabei wohl auch unentgeltlich Klient:innen vermitteln werden, war dieser neue Standpunkt der Kammer überraschend. Ein explizites Verbot der Vermittlung wie von der ÖNK behauptet gibt es in der Notariatsordnung oder in anderen Gesetzen nicht”, so der notarity-CEO.

Gesprächsangebote abgelehnt

Schuster bekrittelt auch ein weiteres Mal, dass die Kammer insbesondere seit der Klage alle Gesprächsangebote des Startups abgelehnt habe. “Die ÖNK hat das ‘Recht ohne Streit’ in ihren Leitlinien verankert und viele Mediator:innen in ihren Reihen. Das Vorgehen der Kammerspitze können wir daher absolut nicht nachvollziehen. Auch Notariate, mit denen wir im guten Austausch stehen, halten diese Vorgangsweise für unrichtig”, meint er.

Investor Ruschin: “Kampf Goliath gegen David”

Auch Investor Benjamin Ruschin, dessen Big Cheese Venture am Startup beteiligt ist, äußert sich in der Aussendung kritisch gegenüber der ÖNK. Auseinandersetzungen wie jene der Notariatskammer gegen notarity würden Innovation im Land hemmen. “Immer wieder ziehen Kammern und Standesvertretungen gegen junge, innovative Unternehmen und oft sogar gegen die eigenen Pflichtmitglieder ins Feld, wenn es darum geht, Fortschritt zu verhindern. Einen solchen Kampf Goliath gegen David überleben viele Startups nicht”, so Ruschin.

Bei notarity sei das aber nicht der Fall gewesen: “Letztlich hat notarity die Klage stärker gemacht – sie haben ihre Prozesse noch einmal intensiv überarbeitet, massiv an Bekanntheit gewonnen und ihre Internationalisierung vorangetrieben”, meint der Investor. Das Startup setzte zuletzt mehrere Internationalisierungsschritte, wie brutkasten berichtete. Mittlerweile habe man Nutzer:innen aus rund 100 Ländern, heißt es vom Unternehmen.

Kein Kommentar von der Notariatskammer

Brutkasten fragte bei der ÖNK um ein Statement zu Schusters Aussagen an. Von der Kammer heißt es aber lediglich: “Das Gericht hat am letzten Verhandlungstag ein schriftliches Urteil für Anfang August 2024 angekündigt. Da es sich entsprechend nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, wird die Österreichische Notariatskammer keine Stellungnahme abgeben. Wir bitten um Verständnis.”

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