05.09.2023

Autonoma: Siebenstellige Finanzierung für OÖ-Industrie-Startup u.a. von eQventure

Das oberösterreichische IndustrialTech-Startup Autonoma hat sich ein Investment des Grazer VCs eQventure gesichert. Dazu kommen eine stille Beteiligung der oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft sowie eine FFG-Förderung.
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Das Team von Autonoma
Das Team von Autonoma | Foto: Autonoma

Oberösterreich ist ein Industrieland – und dementsprechend sind auch viele Startups aus dem Bundesland in diesem Bereich aktiv. Eines davon ist Autonoma Technologies. Florian Bauernfeind, Florian Haslhofer und David Gumpinger gründeten das Unternehmen 2021, nachdem sie zuvor beruflich einige Jahre in – erraten – der Industrie tätig waren.

Das mittlerweile acht Personen starke Unternehmen holte sich nun eine „siebenstellige Wachstumsfinanzierung“, wie das Startup in einer Presseaussendung mitteilt. Diese setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen: Einerseits steigt die von Herbert Gartner gegründete Venture-Capital-Gesellschaft eQventure mit Senior Partner Franz Fuchsberger bei Autonoma ein. Dazu kommt noch eine Förderung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) sowie eine stille Beteiligung der oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. (UBG).

Geld soll in weiteren Marktaufbau und Internationalisierung fließen

Zusammengenommen beläuft sich die Finanzierung auf einen siebenstelligen Eurobetrag. Wie sich der Betrag auf die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente aufteilt, kommmunizierte das Unternehmen nicht.

Investiert werden soll das Geld jedenfalls in den weiteren Marktauftbau und in die Internationalisierung. Im Rahmen des FFG-Basisprogramms forscht und entwickelt das Unternehmen außerdem gemeinsam mit den Partnern Danube Dynamics Embedded Systems GmbH und dem Software Competence Center Hagenberg (SCCH) am Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Industriemaschinen.

Autonoma entwickelt „Digital Customer Platform“

die drei Autonoma-Gründer David Gumpinger, Florian Haslhofer, Florian Bauernfeind (v.l.n.r, vorne) mit den Investoren Franz Fuchsberger und Bernhard Ungerböck von eQventure (hinten)

Autonoma ist darauf spezialisiert, Maschinen- und Anlagenbauer bei der Digitalisierung ihrer Produkte und Prozesse zu unterstützen. Dazu hat das Startup eine digitale Plattform entwickelt, die “Digital Customer Platform” (DCP). Diese hilft beispielsweise bei der Erfassung von Maschinendaten oder bietet digitalen Service für Inbetriebnahme und Wartung von Maschinen.

Die Plattform können die Mitarbeiter:innen der Unternehmen selbst bedienen und erweitern. Technisches Fachwissen ist dafür nicht nötig. Aktuell ist die Plattform bereits bei mehreren Maschinen- und Anlagenbauern im Einsatz.

„Mit unserer skalierbaren Technologieplattform sind Maschinenbauer somit in der Lage, digitale Projekte innerhalb von Tagen anstatt Monaten bis Jahren umzusetzen und ihr Geschäftsmodell mit digitalen Services zu erweitern“, erläutert Autonoma-Gründer David Gumpinger.

Lösung sorgt dafür, „dass Rad je Maschine nicht ununterbrochen neu erfunden“ werden muss

Formal gegründet wurde das Unternehmen 2021. Entwickelt wird die Plattform allerdings schon länger. Zwei der Gründer, Florian Bauernfeind und Florian Haslhofer, haben bereits 2017 damit begonnen, nebenberuflich an dem zu arbeiten, was später die Grundlage für Autonoma wurde, wie CEO Gumpinger im Gespräch mit brutkasten erzählt. Er selbst kam dann 2020 an Bord.

Die Gründer sorgen mit ihrer Lösung dafür, dass „das Rad je Maschine und Kunden nicht ununterbrochen neu erfunden werden muss“, kommentiert eQventure-Senior-Partner Franz Fuchsberger.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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