11.12.2020

AustrianStartups ruft Community-Award für die heimische Startup-Szene ins Leben

AustrianStartups hat den AustrianStartups Awesomeness Award ins Leben gerufen, um herausragende und authentische Leistungen des heimischen Startup-Ökosystems zu ehren. Die Nominierungsphase läuft noch bis 31. Dezember 2020.
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Austrian Starutps
(c) Austrian Startups
kooperation

Anfang Dezember 2020 wurde von AustrianStartups der AustrianStartups Awesomeness Award (kurz: „AAA“) präsentiert. Der Preis verfolgt die Zielsetzung, herausragende und authentische Leistungen des heimischen Startup-Ökosystems zu ehren und Aspekte wie Wertschätzung, Anerkennung oder Dankbarkeit in den Mittelpunkt zu rücken.

Zu den insgesamt fünf Kategorien zählen:  Entrepreneurial Leader of the Year, Innovator of the year, Pivot of the Year, Ecosystem Shaper of the Year und Corona-Fighter of the Year. Mehr dazu unter: www.aaa-award.com.

Die Nominierung zum AAA

Der Nominierungsprozess hat dabei nichts mit einem klassischen Startup-Preis zu tun. Anstelle von Pitch-Decks und Business-Plänen wird beim AAA ein 60 Sekunden-Video für die Einreichung benötigt, in welchem eine Person aus dem Ökosystem vorgeschlagen wird.

Dieses Video kann mit einer herkömmlichen Smartphone-Kamera aufgenommen werden und muss vier vorgegeben Fragen beantworten. In weiterer Folge wird der nominierte Person vom AAA-Team ein Fragebogen übermittelt, welcher gemeinsam mit dem Video für die finale Entscheidung der Jury herangezogen wird. Bis zum 31. Dezember 2020 können Persönlichkeiten des heimischen Ökosystems nominiert werden.

Wir wollen mit dieser Initiative einen neuen Community-Award schaffen, welcher darauf abzielt, die „Hidden Players“ des Startup-Ökosystems ins Rampenlicht zu holen, die tagtäglich großartige und authentische Leistungen vollbringen und dabei einen Beitrag leisten, die Startup-Szene in Österreich voranzubringen. Jeder der zu unserem Award nominiert wird ist somit bereits ein Gewinner, so Hannah Wundsam – Managing Director von AustrianStartups.

Wer kann nominiert werden?

Nominiert werden können Persönlichkeiten des österreichischen Startup Ökosystems, wie z.B. Startup-GründerInnen, Startup-MitarbeiterInnen, InvestorInnen, PolitikerInnen, MedienvertreterInnen, Förderorganisationen, Universitäten und deren Studierende sowie Unterstützungs- und Multiplikator Organisationen wie Co-Working Spaces oder Inkubatoren.

Folgende Regeln sind bei der Nominierung zu beachten:

  • Es können nur Einzelpersonen zum Award nominiert werden – keine Teams.
  • Es ist nicht möglich, sich selbst zu nominieren. Nominierungen müssen immer über anderen Personen erfolgen. 
  • Die nominierte Person ist Teil des österreichischen Startup-Ökosystems.
  • Der Evaluierungszeitraum umfasst das Kalenderjahr 2020.
  • Das Anmeldeformular und Video müssen fristgerecht und vollständig eingereicht werden. 
  • Der Stichtag für die Nominierungen ist der 31. Dezember. 

Im Januar 2021 erfolgt ein Shortlisting aller Einreichungen sowie die Bekanntgabe der FinalistInnen, bevor im Februar 2021 die Jury, welche aus dem AustrianStartups Vorstand besteht, die GewinnerInnen auswählt. Die Preise werden COVID-19 bedingt rein virtuell übergeben. 

Die einzelnen Kategorien im Überblick

01/Entrepreneurial Leader of the year:

Diese Kategorie „Entrepreneurial Leader of the year“ ist einer herausragenden Persönlichkeit gewidmet, die ein unternehmerisches Projekt im Jahr 2020 geleitet und damit ihr Team maßgeblich geprägt hat. Die nominierte Person ist jemand, zu dessen Fähigkeiten und Fertigkeiten man bewundert und einen Vorbildcharakter für andere hat.

02/Innovator of the year: 

Diese Kategorie ist einer Person gewidmet, die im Jahr 2020 mit beispiellosen innovativen Lösungen für bestehende Probleme für Aufsehen gesorgt hat. Diese Person versteht es, dass viele verschiedene Standpunkte notwendig sind, um die Komplexität wirtschaftlicher, technologischer und anderer Herausforderungen vollständig zu erfassen. 

03/Pivot of the year:

Diese Kategorie ist einer Person gewidmet, die ihr Leben und/oder Karriere im Jahr 2020 drastisch verändert hat. Im Unternehmertum zwingen einen äußere Umstände manchmal dazu, einen bestehenden Plan über Bord zu werfen und in eine völlig neue Richtung zu gehen. Dieser Preis ist für jene gedacht, die eine drastische und beeindruckende Veränderung vollzogen haben. Sie haben sich in neue Bereiche vorgewagt und sind dabei erfolgreich. 

04/Ecosystem Shaper of the year

Die Kategorie „Ecosystem Shaper of the year“ ist einer Person gewidmet, die einen wesentlichen Beitrag zum österreichischen Startup-Ökosystem im Jahr 2020 geleistet hat. Die nominierte Person setzte Initiativen, um die bestmöglichen Voraussetzungen für den Erfolg und die Weiterentwicklung von Startups in ganz Österreich und auch darüber hinaus zu schaffen und umzusetzen. 

05/Corona-Fighter of the year:

Die fünfte Kategorie ist allen Person gewidmet, die durch ihre kreativen und innovativen Ideen der österreichischen Gesellschaft geholfen haben, die COVID-19-Pandemie bestmöglich die Pandemie zu bekämpfen.

Der Anmeldeprozess im Detail: 

Der Nominierungsprozess ist in vier Phasen unterteilt:

PHASE 1: OFFENE NOMINIERUNGEN & REGISTRIERUNG

Die AAA beginnt mit einer öffentlichen Nominierungsphase im Dezember 2020. Während dieser Zeit „kann jeder jeden nominieren“. Die Nominierenden haben hier die Möglichkeit, ein Video („60 Seconds of Awesomeness“) aufzunehmen – in dem eine andere Person für eine der Kategorien nominiert wird. 

Nachfolgende Fragen sollen im Video behandelt werden:

  • Wer ist die nominierte Person?
  • Was ist die derzeitige Rolle/Position der nominierten Person?
  • Was hat die nominierte Person im Jahr 2020 erreicht?
  • Warum soll er/sie den AAA gewinnen?

Dieses Video muss im Anschluss in das Nominierungstool hochgeladen werden.

Im nächsten Schritt werden die nominierten Personen durch das AAA-Team kontaktiert und gebeten einen Fragebogen zu beantworten. Diese Informationen werden benötigt, um eine fundierte Entscheidung für die nächsten Schritte zu treffen. 

PHASE 2: VORAUSWAHL & ANKÜNDIGUNG 

Basierend auf den Informationen des Videos und dem Fragebogen berät sich die AAA-Crew mit dem AustrianStartups Board, um die Top 3 Nominierungen in jeder Kategorie zu bestimmen (=Shortlisting). Nach der Auswahl werden die 3 besten Nominierungen als FinalistInnen des AAA auf den AustrianStartups Website und Social-Media-Kanälen veröffentlicht. 

PHASE 3: AUSWAHL DURCH DIE JURY 

Die Jury besteht aus den Mitgliedern des AustrianStartups Board. Ihre Aufgabe wird es sein, den FinalistInnen nach den ihnen vorgelegten Informationen zu küren. 

PHASE 4: BEKANNTGABE DER GEWINNER

Im Februar 2020 werden die Gewinner aus den 5 Kategorien im Zuge einer virtuellen Preisverleihung bekanntgegeben. 


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

AustrianStartups ruft Community-Award für die heimische Startup-Szene ins Leben

  • Anfang Dezember 2020 wurde von AustrianStartups der AustrianStartups Awesomeness Award präsentiert.
  • Zu den insgesamt fünf Kategorien zählen:  Entrepreneurial Leader of the Year, Innovator of the year, Pivot of the Year, Ecosystem Shaper of the Year und Corona-Fighter of the Year.
  • Die Kategorie „Ecosystem Shaper of the year“ ist einer Person gewidmet, die einen wesentlichen Beitrag zum österreichischen Startup-Ökosystem im Jahr 2020 geleistet hat.
  • Warum soll er/sie den AAA gewinnen?
  • Dieses Video muss im Anschluss in das Nominierungstool hochgeladen werden.
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