26.09.2024
INVESTMENT

AustrianStartups-Founder holt mit Energy-Tech-Startup Millionen-Investment

Das Energy-Tech-Startup Coral mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten konnte seine Seed-Investmentrunde in Höhe von drei Millionen Euro abschließen. Einer der Founder ist AustrianStartups-Gründer Jürgen Höbarth.
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Coral CO2 Emissionen Jürgen Höbarth
Ein Teil des Coral-Teams bei der Dubai Fintech Week: Tyler Scharf, Filippo Buzzi, Jürgen Höbarth, Eftal Efecinar (v.li.) (c) Coral

Das Climate-Tech-Startup Coral hat sich auf Lösungen für das Management von Kohlenstoffemissionen und deren Kompensation spezialisiert. Nun konnte das in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Startup den Abschluss seiner Seed-Runde in Höhe von drei Millionen Dollar bekannt geben.

Einer der drei Co-Founder ist in der heimischen Startup-Szene kein Unbekannter: Jürgen Höbarth, der 2007 AustrianStartups gegründet hat und sich bereits seit 2014 mit Blockchain beschäftigt. Bei Coral ist er Director of Operations and Research. Die weiteren Co-Founder sind Daniele Sileri, der über 15 Jahre in der Software-Industrie mitbringt, sowie Blockchain-Experte Markus Zimmerman.

Die aktuelle Seed-Finanzierungsrunde wurde von „einer Gruppe erfahrener Tech-Investoren“ mit „zusammen über 40 Jahre[n] Erfahrung in diesem Sektor“ angeführt, wie Coral in seinem Blog schreibt. Genaueres über die Investor:innen war auf brutkasten-Anfrage nicht zu erfahren.

Coral misst Kohlenstoff-Daten und sorgt für CO2-Ausgleich

Kernstück des Startups ist eine KI-gesteuerte Carbon Accounting Software, die Kohlenstoff-Daten erfasst, den ökologischen Fußabdruck bewertet sowie die Berichterstattung und den CO2-Ausgleich in einem einzigen System ermöglicht und automatisiert. Angaben von Coral zufolge kann Unternehmen so eine optimierte Lösung für das Management ihrer CO2-Emissionen angeboten werden. Außerdem können E-Commerce-Unternehmen auf ihrer Checkout-Seite eine Ein-Klick-Kompensation integrieren, um so ein „nachhaltiges Einkaufserlebnis“ zu bieten. Ein Blockchain-Backend ermöglicht die Rückverfolgung von Emissionsgutschriften über den gesamten Lebenszyklus. So sind die CO2-Kompensationen auch in Echtzeit überprüfbar.

Diese „benutzerfreundliche All-in-One-Lösung“ ist es auch, die Coral als seine Besonderheit bezeichnet. Die Plattform sei modular, Firmen können daher genau die Funktionen auswählen, die sie benötigen.

Wachstum mit Seed-Investment

Mit dem Seed-Investment ist eine Skalierung von Coral geplant, sagt Daniele Sileri, Director of Product and Strategy: „Diese Finanzierung wird es uns ermöglichen, unsere Plattform zu skalieren, unser Team zu erweitern und unsere Mission zu beschleunigen, Kohlenstoffneutralität für Unternehmen weltweit zugänglich und transparent zu machen.“

Bereits jetzt hat Coral eine Partnerschaft mit dem Autohersteller Nissan und berechnet für dessen Formel-E-Team den CO2-Fußabdruck und bietet Kompensationslösungen an. Angaben von Coral zufolge nutzen auch internationale Klimaorganisationen das Emissionsmanagementsystem (EMS) des Startups.

Büros in Dubai und Abu Dhabi

Jürgen Höbarth, Director of Operations and Research, betont die Verwendung von KI und Blockchain als Kernkomponenten der EMS-Plattform: „Wir sind stolz darauf, zu zeigen, wie diese fortschrittlichen Technologien nahtlos integriert werden können, um die Datenerfassung, -analyse und -berichterstattung zu vereinfachen und unseren Nutzern einen echten Mehrwert zu bieten.“ Da erwartet wird, dass der Kohlenstoffmarkt bis 2030 exponentiell wachsen werde, sei Coral „in einer erstklassigen Position, um einen bedeutenden Einfluss auszuüben und Organisationen dabei zu helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen“.

Neben dem Büro in Dubai wurde auch in Abu Dhabi ein Standort eröffnet: „Nach unserer jüngsten Finanzierung plant Coral, seine Aktivitäten durch die Eröffnung eines neuen Büros in Abu Dhabi und den weiteren Ausbau unseres Expertenteams zu erweitern, um eine breitere Kundenbasis zu erreichen und den Betrieb auszuweiten“, sagt Höbarth.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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