03.05.2023

AustrianStartups: Adrian Zettl wird neuer Co-Geschäftsführer

Hannah Wundsam bekommt in der Geschäftsführung von AustrianStartups Unterstützung. TheVentury-Cofounder Adrian Zettl, bisher bereits Board Member, wird Co-Managing Director. brutkasten hat nachgefragt, welche Schwerpunkte er in seiner neuen Rolle setzen will.
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Adrian Zettl
Foto: The Ventury

Im Juli 2021 hatte Hannah Wundsam die Geschäftsführung von AustrianStartups von Markus Rauning übernommen. Pünktlich zum zehn-Jahres-Jubiläum kündigte die Organisation nicht nur die Gründung einer Stiftung an, sondern auch eine neuerliche Änderung in der Geschäftsführung. Wundsam bleibt weiterhin Managing Director – aber mit Adrian Zettl kommt ein weiterer Co-Geschäftsführer dazu.

Zettl war bisher bereits Deputy Chairman des Boards von Austrian Startups und wird die neue Rolle mit 1. Juni 2023 übernehmen. Verkündet wurde die Personalie beim AustrianStartups-Summit im Semper Depot in Wien – unter Jubel der Anwesenden.

„Ich freue mich absolut riesig, jetzt mit vollem Elan, full time, full effort, dem österreichischen Startup-Ecosystem dienen zu dürfen“, sagte Zettl direkt am Event in einer ersten Stellungnahme gegenüber brutkasten. „Seit vielen Jahren bin ich dabei, mal am Rand, mal mehr mittendrin. Ich finde es richtig geil, die Chance zu bekommen – von meinem Team, von dem Board und von allen, die heute gejubelt haben – jetzt mit Vollgas die Community zu stärken, noch mehr rausholen und eine noch geilere Szene für uns alle zu schaffen.“

Zettl will vor allem drei Punkte angehen

Als neuer Co-Geschäftsführer nennt Zettl im Gespräch mit brutkasten drei Punkte, die er sich vorgenommen hat. Einerseits die digitale Sphäre: „AustrianStartups soll eine digitale Plattform für alle werden, wo wir uns connecten können, wo alle Ressorcen zusammenfließen und wir als Community auch wissen, wer die anderen Mitglieder sind, die hier shapen und tun und machen“.

Als zweiten Punkt nennt Zettl physische Spaces: „Wir haben so viele coole Spaces in Wien und in ganz Österreich. Wir wollen schauen, wie wir diese noch besser nutzen und beleben können, sodass sie für die ganze Community zugänglich werden“. Das Ziel sei einen Community Hub zu schaffen, zu dem alle Zugang haben, „sodass wir das Home of Entrepreneurship, das Austrian Startups verköpert, auch wirklich erleben können“.

„Sprecht alle mit mir – lasst mich wissen, was eure Wünsche sind“

Als dritten Punkt hat sich Zettl eine weitere Öffnung von Austrian Startups vorgenommen: „Wir wollen eine unternehmerische Plattform in dem Sinne sein, dass wir gemeinsam als Verein auch Firmen mitgründen können und etwa in Joint Ventures reingehen können“. Dies beziehe sich nur auf Dinge, die der Vision von AustrianStartups dienen und der Community zugutekommen würden. Auf diese drei Punkte wolle er sich in den nächsten Wochen und Monaten fokussieren, sagte Zettel im brutkasten-Gespräch.

Das Ziel sei, die gesamte Community einzubinden. Dazu startete er auch einen Aufruf an die Community: „Sprecht alle mit mir, lasst mich wissen, was eure Wünsche sind, was die Community wirklich braucht – und wir werden versuchen, es möglich zu machen“, sagte Zettl.

Zettl ist Partner, Cofounder und Innovation Principial bei TheVentury. Bei Austrian Startups ist er bereits seit 2014 aktiv. Seit Februar 2021 fungiert er als Deputy Chairman des Boards.


10 Jahre Austrian Startups – Hannah Wundsam im Talk:

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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