30.12.2021

AustrianStartups: „2021 war keine Sternstunde der Startup-Politik“

Hannah Wundsam und Markus Raunig von AustrianStartups blicken in einem Gastbeitrag kritisch auf das Startup-Jahr 2021 in Österreich zurück.
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Markus Raunig und Hannah Wundsam von AustrianStartups © AustrianStartups
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2021 war keine Sternstunde der Startup Politik. Neben Corona und diversen Regierungskrisen hatten wichtige Zukunftsthemen leider viel zu selten Platz. Da wurde ein Runway Fonds angekündigt, der nie gekommen ist. Da gab es eine Steuerreform, die Startups als Zukunftsmotor vergessen hat. Und da gab es lange Diskussionen über die bürokratischen Hürden von Unternehmensgründung und Wachstum, aber immer noch kein Gesetz zu einer zukunftsfitten neuen Gesellschaftsform.

Einzig beim Thema Bildung gibt es ein paar bemerkenswerte Lichtblicke – die von BMDW, BMBWF & WKO finanzierte Youth Entrepreneurship Week hilft mittlerweile Schülerinnen und Schüler in knapp 70 Schulen eigene Ideen umzusetzen und es gibt mit der Landkarte für Entrepreneurial Education & der nationalen Finanzbildungsstrategie einen Fahrplan für die nachhaltige Integration von unternehmerischem Denken & Financial Literacy in den Schulalltag. 

Startup-Politik, die 2022 passieren sollte

2022 gibt es jedenfalls viel aufzuholen. Ein Gründerpaket wurde bereits angekündigt und soll im kommenden Jahr Österreich als Startup-Standort endlich wettbewerbsfähig machen. Vom Notariatsakt übers Stammkapital bis hin zur Mitarbeiterbeteiligung – die Bundesregierung hat sich schon vor zwei Jahren im Regierungsprogramm vorgenommen, das Leben von Startups unbürokratischer zu machen. Sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Steuerrecht erwarten wir hier im ersten Quartal konkrete Gesetzesentwürfe, die endlich Licht ins Dunkel bringen – denn der Teufel wird wie so oft im Detail liegen.

Warum wir in Österreich Investitionsanreize brauchen

Es wäre klug im Gründerpaket auch eine Langzeitforderung der Startup-Szene umzusetzen, die sich ebenso im Regierungsprogramm wieder findet: ein Beteiligungsfreibetrag nach britischem Vorbild, der Anreize für Investments in Startups schafft. Der aktuelle Geldregen kommt nämlich hauptsächlich aus dem Ausland. Das ist den Startups berechtigterweise egal, aber aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive wäre es sinnvoll, wenn auch mehr österreichisches Geld in unsere besten Startups fließt – davon profitiert nämlich am Ende auch der Steuerzahler. 

Fachkräftemangel: Bessere Rot-Weiß-Rot-Karte

Neben dem Gründerpaket wird uns in den kommenden Monaten sicher ein Thema massiv beschäftigen: der Fachkräftemangel. Mit wem auch immer man derzeit in der Startup-Welt spricht – alle sind aktuell auf der Suche nach Verstärkung und niemandem fällt es leicht passende Leute zu finden. Wir gehen davon aus, dass der Druck der Wirtschaft hier im nächsten Jahr weiter zunehmen wird und die Politik handeln wird müssen. 

Mit Projekten wie der Youth Entrepreneurship Week sollte es mittelfristig gelingen, die Potenziale der nächsten Generation besser zu aktivieren und eine neue Welle an hochqualifizierten Talenten auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Kurzfristig wird man sich aber besonders international auf die Suche nach passenden Fachkräften machen – und da braucht es dringend eine echte und nachhaltige Attraktivierung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Österreichs Unternehmen sind derzeit im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe benachteiligt, weil internationale Mitarbeiter nicht rasch und unkompliziert eingestellt werden können. Allzu oft entscheidet sich der Top-Developer dann doch für das Fast-Track Angebot aus Berlin, Paris oder Lissabon, wenn man in Österreich 3-6 Monate auf eine Genehmigung warten muss. 

Startups müssen zur Chefsache werden

Für alle diese Punkte braucht es vor allem eines: Startups müssen zur Chefsache werden. Frankreich hat sich in den letzten Jahren nur deshalb so erfolgreich als attraktiver Startup-Hotspot etablieren können, weil dort Macron das Thema auf allen Ebenen mit einer immensen Hartnäckigkeit persönlich pusht. In diesem Sinne gilt auch für Österreich 2022: neuer Bundeskanzler, neue Chance. 

Über Autorin und Autor

Hannah Wundsam ist Geschäftsführerin und Markus Raunig Vorstandsvorsitzender von AustrianStartups – Österreichs größter Startup Plattform und Think Tank für innovatives Unternehmertum. Gemeinsam mit mehr als 40.000 Unterstützern arbeitet die Non-Profit Organisation an einer Zukunft, in der Entrepreneurship in Österreich so normal wird wie Skifahren und setzt dabei auf eine Vielzahl von Aktivitäten: Von medialen Formaten wie Österreichs führendem Tech Podcast & Newsletter, über ein weitreichendes Portfolio an Vernetzungsevents in jedem Bundesland, bis hin zu wissenschaftlichen Studien als Daten-Grundlage für politische Entscheidungsträger und Bildungsprogramme an Schulen. Dabei vereint AustrianStartups die Erfahrung von erfolgreichen Gründerinnen mit einem weitreichenden Netzwerk an Expertinnen und zeigt so Wege auf, wie in Österreich ein unternehmerfreundlicheres Klima geschaffen werden kann.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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