29.11.2021

Austrian Startups kritisiert Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung der Regierung mit Gegenvorschlag

Für Startups gibt es derzeit in Österreich keine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter:innen zu beteiligen.
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Markus Raunig von Austrian Startups © Sebastian Popp
Markus Raunig von Austrian Startups © Sebastian Popp

In der jüngsten Steuerreform hat die Regierung in Österreich eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern ab 1. Jänner 2022 von bis zu 3000 Euro pro Jahr ermöglicht. Für die Startup-Szene allerdings kein Grund zu jubeln, denn die Gewinnbeteiligung ist an die Gewinne des Vorjahres geknüpft und die können Startups selten vorweisen. Gleichzeitig sei der Betrag sehr niedrig angesetzt. Das kritisiert der Think-tank Austrian Startups, der gemeinsam mit der Steuerberatung Mazars einen Gegenentwurf ausgearbeitet hat. Dazu habe man sich Modelle aus anderen Ländern wie Frankreich, Portugal, Estland oder Großbritannien genau angesehen. „Mitarbeiter:innen sollen Investor:innen gleichgestellt werden, denn sie investieren ja ihre Arbeitskraft und ihr Engagement“, betonte Peter Wundsam von Mazars Austria.

Dieses Modell wünschen sich Startups für die Mitarbeiterbeteiligung

Der Vorschlag zur steuerbegünstigten Mitarbeiterbeteiligung nach Mazars sieht so aus:

  • Bei Gewährung der Beteiligung von Mitarbeiter:innen sollen keine Steuern anfallen. Der Hintergrund ist die Regelung für Mitarbeiter:innenbeteiligung, wie sie derzeit gestaltet ist. „Will ein Unternehmen Mitarbeiter:innen beteiligen, muss es zuerst den Unternehmenswert ermitteln lassen und danach echte Kapitalanteile bzw. Substanzgenussrechte oder echte stille Beteiligungen gewähren“, erklärt Wundsam. Die so gewährten Anteile sind in diesem Moment auch steuerpflichtig und zwar bemessen an dem ermittelten Unternehmenswert.
  • Damit dieser Vorteil hauptsächlich von Startups genutzt wird, soll er nur Unternehmen gewährt werden, die jünger als 15 Jahre sind (nach Vorbild Portugal), nicht bösennotiert und Mitarbeiter:innen pro Kopf mit maximal 20 Prozent beteiligen.
  • Die Besteuerung soll erst bei Verkauf der Anteile erfolgen und zwar nach der Kapitalertragssteuer und nicht nach der Lohnsteuer – ungeachtet der Behaltedauer.
  • Jährliche Ausschüttungen sollen bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei sein.
  • Gab es keine jährlichen Ausschüttungen, kann ein Betrag von 3000 Euro pro Jahr der Haltedauer als Freibetrag beim Verkauf realisiert werden. Maximal sollen fünf Jahre kumuliert werden können, also würde der maximale Freibetrag beim Verkauf der Anteile 15.000 Euro betragen.

Neue Gesellschaftsform in Diskussion

Derzeit arbeitet die Regierung auch an einer neuen Gesellschaftsform, die die Beteiligung von Mitarbeiter:innen erleichtern soll. In Diskussion standen dabei bereits die „Austrian Limited“ oder die „Flexible Kapitalgesellschaft“, die unter den Kürzeln FlexCo oder FlexKap firmiert. Wann und ob diese Gesellschaftsform tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Austrian-Startups-Chairman Markus Raunig nutzte die Präsentation des Mazars-Modells zur Mitarbeiterbeteiligung einmal mehr, um darauf hinzuweisen, dass die Regierung mehr Maßnahmen für Startups umsetzen müsse.

Bisher nur drei Forderungen der Startup-Szene umgesetzt

Von 36 Empfehlungen von Austrian Startups hätten es immerhin 18 ins Regierungsprogramm geschafft. Nur drei davon seien bisher umgesetzt, gab Raunig zu bedenken. Dabei handelt es sich um die Unternehmensgründung per Videokonferenz, ein Sandbox-Modell, das FinTechs die Entwicklung und Erprobung von Finanzinnovationen unter temporär gelockerten Regularien ermöglicht und die „Entrepreneurship Week“, die unternehmerisches Denken an Schulen vermittelt. Aus Raunigs Sicht gibt es besonderen Handlungsbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Card, um Fachkräfte aus dem EU-Ausland einfacher nach Österreich holen zu können, dem Zugang zu Wachstumskapital und bei bürokratischen Hürden. Die Pandemie solle keine Ausrede sein, denn die habe die Dringlichkeit, innovative unternehmen zu fördern, nur noch erhöht.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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