29.11.2021

Austrian Startups kritisiert Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung der Regierung mit Gegenvorschlag

Für Startups gibt es derzeit in Österreich keine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter:innen zu beteiligen.
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Markus Raunig von Austrian Startups © Sebastian Popp
Markus Raunig von Austrian Startups © Sebastian Popp

In der jüngsten Steuerreform hat die Regierung in Österreich eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern ab 1. Jänner 2022 von bis zu 3000 Euro pro Jahr ermöglicht. Für die Startup-Szene allerdings kein Grund zu jubeln, denn die Gewinnbeteiligung ist an die Gewinne des Vorjahres geknüpft und die können Startups selten vorweisen. Gleichzeitig sei der Betrag sehr niedrig angesetzt. Das kritisiert der Think-tank Austrian Startups, der gemeinsam mit der Steuerberatung Mazars einen Gegenentwurf ausgearbeitet hat. Dazu habe man sich Modelle aus anderen Ländern wie Frankreich, Portugal, Estland oder Großbritannien genau angesehen. „Mitarbeiter:innen sollen Investor:innen gleichgestellt werden, denn sie investieren ja ihre Arbeitskraft und ihr Engagement“, betonte Peter Wundsam von Mazars Austria.

Dieses Modell wünschen sich Startups für die Mitarbeiterbeteiligung

Der Vorschlag zur steuerbegünstigten Mitarbeiterbeteiligung nach Mazars sieht so aus:

  • Bei Gewährung der Beteiligung von Mitarbeiter:innen sollen keine Steuern anfallen. Der Hintergrund ist die Regelung für Mitarbeiter:innenbeteiligung, wie sie derzeit gestaltet ist. „Will ein Unternehmen Mitarbeiter:innen beteiligen, muss es zuerst den Unternehmenswert ermitteln lassen und danach echte Kapitalanteile bzw. Substanzgenussrechte oder echte stille Beteiligungen gewähren“, erklärt Wundsam. Die so gewährten Anteile sind in diesem Moment auch steuerpflichtig und zwar bemessen an dem ermittelten Unternehmenswert.
  • Damit dieser Vorteil hauptsächlich von Startups genutzt wird, soll er nur Unternehmen gewährt werden, die jünger als 15 Jahre sind (nach Vorbild Portugal), nicht bösennotiert und Mitarbeiter:innen pro Kopf mit maximal 20 Prozent beteiligen.
  • Die Besteuerung soll erst bei Verkauf der Anteile erfolgen und zwar nach der Kapitalertragssteuer und nicht nach der Lohnsteuer – ungeachtet der Behaltedauer.
  • Jährliche Ausschüttungen sollen bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei sein.
  • Gab es keine jährlichen Ausschüttungen, kann ein Betrag von 3000 Euro pro Jahr der Haltedauer als Freibetrag beim Verkauf realisiert werden. Maximal sollen fünf Jahre kumuliert werden können, also würde der maximale Freibetrag beim Verkauf der Anteile 15.000 Euro betragen.

Neue Gesellschaftsform in Diskussion

Derzeit arbeitet die Regierung auch an einer neuen Gesellschaftsform, die die Beteiligung von Mitarbeiter:innen erleichtern soll. In Diskussion standen dabei bereits die „Austrian Limited“ oder die „Flexible Kapitalgesellschaft“, die unter den Kürzeln FlexCo oder FlexKap firmiert. Wann und ob diese Gesellschaftsform tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Austrian-Startups-Chairman Markus Raunig nutzte die Präsentation des Mazars-Modells zur Mitarbeiterbeteiligung einmal mehr, um darauf hinzuweisen, dass die Regierung mehr Maßnahmen für Startups umsetzen müsse.

Bisher nur drei Forderungen der Startup-Szene umgesetzt

Von 36 Empfehlungen von Austrian Startups hätten es immerhin 18 ins Regierungsprogramm geschafft. Nur drei davon seien bisher umgesetzt, gab Raunig zu bedenken. Dabei handelt es sich um die Unternehmensgründung per Videokonferenz, ein Sandbox-Modell, das FinTechs die Entwicklung und Erprobung von Finanzinnovationen unter temporär gelockerten Regularien ermöglicht und die „Entrepreneurship Week“, die unternehmerisches Denken an Schulen vermittelt. Aus Raunigs Sicht gibt es besonderen Handlungsbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Card, um Fachkräfte aus dem EU-Ausland einfacher nach Österreich holen zu können, dem Zugang zu Wachstumskapital und bei bürokratischen Hürden. Die Pandemie solle keine Ausrede sein, denn die habe die Dringlichkeit, innovative unternehmen zu fördern, nur noch erhöht.

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(v.l.n.r.) Thomas Blaguss, Daniel Packenius, Barbara Novak, Hans-Jürgen Salmhofer, Paul Blaguss | (c) Mila Eder / Superberg

Die Elektromobilität wird nicht nur im Privatbereich weiter ausgebaut. FlixBus und Blaguss setzen nun den nächsten Schritt in Richtung emissionsarmes Reisen. Zwischen Wien und Bratislava wird die erste grenzüberschreitende, überwiegend elektrisch betriebene Linie eröffnet. Den operativen Betrieb der Linie übernimmt das Wiener Unternehmen Blaguss über seine slowakische Gesellschaft Blaguss Slovakia.

„Die Zukunft des Busverkehrs muss klimafreundlich sein und Elektromobilität wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Gemeinsam mit FlixBus bringen wir sie jetzt auch im grenzüberschreitenden Reiseverkehr konsequent in den Mobilitätsalltag“, sagt Paul Blaguss, Geschäftsführer der Blaguss-Gruppe.

Acht E-Busse, 66 Kursfahrten

Insgesamt kommen acht E-Bussen auf der Strecke zum Einsatz, wobei die Linie 66 mal pro Tag gefahren wird. 90 Prozent davon sind elektrisch, der Rest wird mit herkömmlichen Dieselbussen abgedeckt. Laut Blaguss spart die Umstellung von Diesel auf Elektroantrieb rund 66 Kilogramm CO₂ pro 100 Kilometer. „Mit einer der ersten grenzüberschreitenden E-Bus-Linien Europas arbeiten wir daran, Reisen zwischen Hauptstädten emissionsärmer zu machen“, sagt Daniel Packenius, Geschäftsführer FlixBus Zentraleuropa, und ergänzt: „Die Linie zeigt: Elektromobilität im Fernverkehr funktioniert heute schon zuverlässig unter den richtigen Umständen.“

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