16.06.2021

Austrian Startups bei Macron: Was sich andere Länder von Frankreich abschauen sollen

Präsident Emmanuel Macron macht Startups zur Chefsache – nicht nur in Frankreich, sondern in ganz Europa.
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(c) AustrianStartups: Markus Raunig

In Frankreich ist Startup-Politik Chefsache. Präsident Emmanuel Macron lud deshalb Dutzende Vertreter aus der Startup-Welt aus ganz Europa in seinen Amtssitz, den Élysée-Palast, um am Rande der Viva Technology Konferenz über ihre Anliegen zu sprechen. Das ausgesprochene Ziel: Bis 2030 soll es in Europa mindestens zehn Technologiegiganten geben – mit einem Firmenwert von 100 Milliarden Euro. Zur Erinnerung: Unter den hundert wertvollsten Unternehmen der Welt finden sich zwar 20 Tech-Unternehmen, aber nur drei davon kommen aus Europa: ASML, Prosus, SAP. Macron will das Problem quasi an der Wurzel packen und bei der Startup-Politik ansetzen.

Scaleup Europe Manifesto

„Macron hat erkannt, dass diese Themen nur auf europäischer Ebene wirkungsvoll vorangetrieben werden können und bereitet sich schon darauf vor, das ins Zentrum der französischen Ratspräsidentschaft 2022 zu rücken“, sagt Austrian-Startups-Chef Markus Raunig im Gespräch mit dem brutkasten. Er vertritt auf dem Startup-Gipfel im Élysée-Palast Österreich und ist mit zahlreichen Vertretern der Startup-Szene in Deutschland und anderen Ländern vor Ort – mit dabei auch viele Staatssekretäre und Minister wie die deutsche Digitalisierungsministerin Dorothee Bär. Präsentiert wurde ein gemeinsam erstelltes „Scaleup Europe Manifesto“, das die wichtigsten politischen Stellschrauben zusammenfasst.

Fokus auf Deep Tech

Die Forderungen des Manifesto sind bekannt: Mehr Kapital mobilisieren, vor allem im institutionellen Bereich, Mitarbeiterbeteiligung, War of Talents, die Förderung von Startup-Corporate-Partnerschaften. Raunig hebt den Deep-Tech-Schwerpunkt des 40-seitigen Reports hervor. „Da kann sich Europa positionieren und Frankreich will genau das umsetzen“. Zu den zentralen Punkten zählen in diesem Bereich die Vereinfachung von Patent-Transfer-Prozessen aus dem universitären Bereich und zwischen Startups und Corporates und eine Stärkung des European Innovaton Council (EIC).

Mächtige staatliche Startup-Organisation

Grundsätzlich würde sich Raunig wünschen, dass die Initiative Frankreichs Vorbildwirkung hat. „Jedes andere europäische Land kann sich von Frankreich abschauen, dass man auch schwierige Themen angehen kann“, sagt der Austrian-Startups-Chef. Ein Beispiel dafür sei die staatliche Organisation La French Tech, die sich mit einem Millionenbudget explizit um Startup-Themen kümmere. Dass Frankreich Startups zur Chefsache macht, sehe man auch an der Umsetzung von Maßnahmen wie den „French Tech Visa“, die unkompliziert Startup-Gründer aus dem Ausland nach Frankreich holen sollen. „Solche Visa sind derzeit Sache der Mitgliedsländer, aber wie in vielen Bereichen braucht es auch hier eine Regulierung auf europäischer Ebene“, so Raunig.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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