16.05.2025
ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

Austrian Startup Monitor 2024: Das sind die aktuellen Zahlen

Der heute veröffentlichte Austrian Startup Monitor 2024 liefert, wie gewohnt, umfassende Zahlen zur österreichischen Startup-Szene. Fokus-Thema sind in dieser Ausgabe DeepTech-Startups.
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Karl Heinz Leitner (AIT), Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Hannah Wundsam (AustrianStartups) und Rudolf Dömötör (WU Gründungszentrum) bei der Präsentation des Austrian Startup Monitors 2024 | (c) brutkasten | Martin Pacher
Karl Heinz Leitner (AIT), Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Hannah Wundsam (AustrianStartups) und Rudolf Dömötör (WU Gründungszentrum) bei der Präsentation des Austrian Startup Monitors 2024 | (c) brutkasten | Martin Pacher

Wie entwickelt sich die österreichische Startup-Szene – auch angesichts der weiterhin angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation? Die umfassendste Antwort auf diese Frage liefert wie jedes Jahr der Austrian Startup Monitor. AIT Austrian Institute of Technology, AustrianStartups und das WU Gründungszentrum präsentierten heute die siebte Ausgabe der Studie auf nicht weniger als 108 Seiten. Basis ist eine im Herbst 2024 durchgeführte Befragung von 665 Gründer:innen und Geschäftsführer:innen österreichischer Startups. Zusätzlich wurden Informationen zu allen seit 2013 erfassten Startups in Österreich herangezogen.

Einschätzung der Geschäftslage weiter verschlechtert

Wie zu erwarten spiegelt sich die anhaltend schlechte Wirtschaftslage auch in den Ergebnissen wider. Die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage ist noch schlechter als im Jahr 2023. Nur 39 Prozent der Startups sind der Meinung, dass die aktuellen Geschäftsbedingungen gut oder sogar sehr gut sind (2023: 41 Prozent). 15 Prozent der Startups beurteilen die aktuelle Geschäftslage als schlecht oder sehr schlecht – der historisch höchste Anteil. Auch das Finanzierungsumfeld wird immer noch von vielen als herausfordernd eingeschätzt – hier hat sich der Wert im Vergleich zum Vorjahr jedoch verbessert: 45 Prozent der Startups berichten von einer Verschlechterung des Zugangs zu externem Eigenkapital – 2023 waren es noch 57 Prozent.

Frauenanteil steigt – auf weiter niedrigem Niveau

Doch der Austrian Startup Monitor 2024 liefert durchaus auch einige gute Nachrichten. So ist der Anteil an Frauen an allen Gründer:innen von 17 Prozent 2023 auf 22 Prozent gestiegen. Zudem ist der Anteil der Startups, bei denen zumindest eine Frau an der Gründung beteiligt ist, auf 37 Prozent gestiegen. Den Großteil davon machen aber gemischtgeschlechtliche Gründungsteams mit insgesamt 27,5 Prozent aller Startups in der Erhebung aus. Reine Frauen-Teams (2,8 Prozent) und Einzelgründerinnen (6,9 Prozent) blieben auch 2024 eine kleine Minderheit im Vergleich zu rein männlichen Teams (43,9 Prozent) und Einzelgründern (18,9 Prozent).

79 Prozent wollen weitere Mitarbeiter:innen anstellen

Zwar nicht gestiegen, aber mit 79 Prozent auf recht hohem Niveau gleich geblieben ist der Anteil an Startups, die vorhaben, in den kommenden zwölf Monaten weitere Mitarbeiter:innen einzustellen. Eine Hochrechnung ergibt hier ein geplantes Plus von mehr als 10.000 neuen Beschäftigten. Tatsächlich umfasst der gesamte österreichische Startup-Sektor aber nur knapp unter 30.000 Beschäftigte, heißt es an anderer Stelle. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen – exklusive Gründer:innen – beträgt demnach 9,5. Die Hälfte der Startups hat drei oder weniger Mitarbeiter:innen. Nur 4,1 Prozent haben mehr als 50 Mitarbeiter:innen.

In etwa gleich geblieben ist auch die Zahl der Neugründungen, die zuletzt bei rund 370 lag. Gestiegen ist dagegen der Anteil der Startups, die soziale und/oder ökologische Ziele prioritär verfolgen: Dieser liegt laut Austrian Startup Monitor 2024 mittlerweile bei 56 Prozent. Noch deutlich höher liegt dieser Anteil bei DeepTech-Startups mit 70,5 Prozent.

Fokus auf DeepTech-Startups im Austrian Startup Monitor 2024

Generell weisen DeepTech-Startups, auf denen in dieser Ausgabe des Austrian Startup Monitor ein Fokus liegt, einige statistische Besonderheiten auf. 17 Prozent aller Startups in der Erhebung wurden von den Studienautor:innen als solche eingestuft. Das Hauptkriterium ist dabei, dass ihre technologischen Lösungen „auf grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen oder technologischen Fortschritten beruhen“, und sie „dafür selbst längerfristige Forschung und Entwicklung“ betreiben. Auf Bundesländer-Ebene hat die Steiermark mit 25 Prozent den höchsten Anteil an DeepTech-Startups gefolgt von Niederösterreich mit 22 Prozent.

Life Science und Hardware als DeepTech-Domänen

Die wichtigste Branche im DeepTech-Bereich sind die Life Sciences, wo 27,5 Prozent der Unternehmen einzuordnen sind (im Vergleich zu 11,9 Prozent aller übrigen Startups). An zweiter Stelle steht der Bereich IT/Software mit 26,3 Prozent aller DeepTech-Startups – hier liegt der Anteil bei den anderen Startups mit 34 Prozent deutlich höher. Die Kategorie „Industrielle Technologie/Produktion/Hardware, Elektronik/Elektrotechnik“ ist wiederum eine klare DeepTech-Domäne mit einem Anteil von 23,8 Prozent aller DeepTech-Startups im Vergleich zu 9,9 Prozent der anderen Startups. Das drückt sich auch in einer anderen Statistik aus: 29,9 Prozent der DeepTech-Startups produzieren Hardware im Vergleich zu 11,6 Prozent der übrigen Startups.

Starker Zug zu Exit und IPO

Häufiger als die anderen Startups streben DeepTech-Startups auch einen vollständigen Verkauf (25,4 verglichen mit 18,2 Prozent), einen teilweisen Verkauf (22,4 zu 15,4 Prozent) oder einen Börsengang (11,9 zu 3,8 Prozent) an. Und erheblich öfter können DeepTech-Startups bestehende Patente vorweisen (62,5 zu 18,1 Prozent). Deutlich höher ist bei DeepTech-Startups wenig überraschend auch der Anteil universitärer Spin-offs („Spin-off im Zuge eines akademischen Dienstverhältnisses) mit 16,7 zu 7,2 Prozent.

Langer Weg zur Profitabilität

Länger dauert dagegen bekanntlich der Weg zur Profitabilität. 13 Prozent der DeepTech-Startups geben an, bereits profitabel zu sein (übrige Startups: 23,5 Prozent), 33,8 Prozent erwarten, noch mehr als zwei Jahre bis zum Break Even zu brauchen (im Vergleich zu 13,5 Prozent). Bei der Finanzierung auf dem Weg dorthin holen sich DeepTech-Startups deutlich häufiger nationale (65,8 zu 45,6 Prozent) oder EU-Förderungen (25,3 zu 14,9 Prozent) und können sowohl Business Angels (34,2 zu 24,5) als auch VCs (17,7 zu 10,9) und strategische Investoren (17,7 zu 5,9) häufiger überzeugen.

Bundesländer-Besonderheiten im Austrian Startup Monitor 2024

Doch nicht nur DeepTech-Startups, auch die Startup-Szenen der einzelnen Bundesländer weisen Besonderheiten auf, wie aus dem Bundesländer-Teil des Austrian Startup Monitor hervorgeht. So hat Wien etwa mit 76,3 Prozent (andere Bundesländer: 52,8 Prozent) einen besonders hohen Anteil an internationalen Startup-Teams. Niederösterreichische Startups stechen mit 29 Prozent (zu 18,8 Prozent) bei der Exportquote hervor und Kärntner Startups befinden sich überdurchschnittlich oft noch in der Seed-Phase (34,6 zu 21,9 Prozent).

Lohnnebenkostensenkung dominiert bei politischen Forderungen

Abgefragt wurden für den Austrian Startup Monitor 2024, wie immer, auch die Erwartungen an die Politik. Unverändert an der Spitze stehen hier „Steuersenkungen/-erleichterungen, insbesondere der Lohnnebenkosten“ mit 62,3 Prozent (DeepTech: 53,3 Prozent) vor „schnellere Abwicklung und weniger Bürokratisierung von Förderungen“ mit 56,3 Prozent (DeepTech: 56 Prozent) und „Anreize und bessere Rahmenbedingungen für private Risikokapitalfinanzierung in Österreich schaffen“ mit 48,8 Prozent (DeepTech: 58,7 Prozent).

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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