17.10.2023

Austrian Startup Monitor 2023: Befragung gestartet, zusätzlicher Fokus auf Scaleups

Beim Austrian Startup Monitor werden dieses Jahr erstmals auch Scaleups einbezogen. Die Online-Befragung dauert bis 19. November.
/artikel/austrian-startup-monitor-2023-befragung
Austrian Startup Monitor 2024 - die wichtigsten Zahlen und Ergebnisse
(c) AustrianStartups, AIT, Gründungszentrum WU Wien (Collage)

In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Austrian Startup Monitor (ASM) – wie intendiert – als beste Datenquelle zu heimischen Startups etabliert. Nun geht die Studie in die sechste Runde. Mit einer Neuerung: Der ASM wird zum „Austrian Startup & Scale-Up Monitor“. Das bedeutet, erstmals sollen auch Daten von Scaleups erhoben werden, um ein genaueres Bild von dieser Kategorie Wachstumsunternehmen zu erlangen.

„Fundierte Datengrundlage für Entscheidungsträger:innen in unserem Land“

„Alle Gründer:innen werden dazu aufgerufen, an der diesjährigen Umfrage teilzunehmen, denn der Austrian Startup Monitor 2023 soll eine fundierte Datengrundlage für Entscheidungsträger:innen in unserem Land bilden, um Rahmenbedingungen für österreichische Startups weiterhin verbessern zu können und heimische Startups international wettbewerbsfähig zu machen“, heißt es in einer Aussendung.

Teilnehmer:innen-Rekord im vergangenen Jahr

Die Online-Befragung läuft bis 19. November. Dabei werden unter den Teilnehmenden Arbeitsplätze in Co-Working-Spaces an verschiedenen Orten in Österreich als Preise verlost. Im vergangenen Jahr war mit rund 700 Teilnehmer:innen eine Rekordbeteiligung erzielt worden.

Große Zahl an Institutionen hinter Austrian Startup Monitor

Hinter dem Austrian Startup Monitor stehen eine Reihe von Institutionen, allen voran AustrianStartups, das AIT Austrian Institute of Technology und die Wirtschaftsuniversität Wien, die die Studie umsetzen. Im Hintergrund stehen als Auftraggeber und Förderer das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wirtschaftskammer (WKÖ), FFG, aws, EIT Manufacturing sowie die Bundesländer-Institutionen Wirtschaftsagentur Wien, tecnet equity (NÖ), tech2b (OÖ) und Gründerservice der WKOÖ, Science Park Graz, Startup.Tirol, Innovation Salzburg, Junge Wirtschaft Vorarlberg und das build! Gründerzentrum Kärnten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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