28.04.2021

Austrian Startup Monitor: „63 Prozent der Startups sind Green Startups“

Der Austrian-Startup-Monitor widmet sich im aktuellen Report erstmalig in einem Sonderschwerpunkt dem Thema "Green Startups". "Brutkasten Earth" hat die wichtigsten Ergebnisse für euch zusammengefasst.
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Austrian Startup Monitor
Am Dienstagabend diskutierten unter anderem Theresa Imre von markta und Katharina Unger von Livin Farms über die Ergebnisse | (c) markta/ Livin Farms

Gestern war es wieder soweit: Bereits zum dritten Mal wurde der Austrian Startup Monitor (ASM) präsentiert. Im Vorfeld der Präsentation wurden in Zusammenarbeit mit Austrian Startups, dem WU Gründerzentrum und dem AIT hunderte Startups aus Österreich befragt. Im Zuge der Erhebung wurde erstmalig die Rolle von „Green Startups“ in einem eigenen Sonderschwerpunkt erfasst.

Was sind „Green Startups“?

In Anbetracht der vielfältigen Begriffe für Startups, die sich mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ beschäftigen, empfiehlt sich zunächst ein Blick auf der Terminologie. Der Report unterscheidet hier zwischen „Green Startups“ als Überbegriff und unterteilt diese wiederum in „Green Business Startups“ und „Green Impact Startups„.

  • Green Startups werden im Rahmen dieses Reports als Unternehmen definiert, für die die Erreichung von ökologischen Zielen ein wichtiges oder sogar übergeordnetes Unternehmensziel darstellt. Insgesamt können damit 63 Prozent aller im ASM befragten Startups zur breit gefassten Gruppe der Green Startups gezählt werden.
  • Green Business Startups werden hingegen jene Startups bezeichnet, denen ökologische und häufig auch soziale Ziele sehr wichtig sind, denen aber keine übergeordnete Priorität beigemessen wird. Sie machen etwa 36 Prozent der Startups aus.
  • Green Impact Startups werden im ASM jene Startups bezeichnet, für die ökologische Ziele sogar ein übergeordnetes Ziel darstellen. 27 Prozent aller befragten Startups im ASM fallen in diese Gruppe. Ein besonderes Merkmal dieser Startups: Sie reinvestieren ihre Unternehmensüberschüsse zu einem großen Teil, um ihre Umweltziele zu erreichen.
  • Zudem wurde mit Social Startups eine vierte Gruppe erhoben. Dabei handelt es sich um Startups, die soziale Unternehmensziele setzen, dabei aber zugleich keine ökologischen Ambitionen verfolgen. Diese Gruppe macht rund acht Prozent der befragten Startups aus.

Die Branchen und grüne Themen

Im Report wurde zudem erhoben mit welchen Themen sich Green Startups in Österreich beschäftigen und in welchen Branchen sie aktiv sind. Ein Wert der besonders hervorsticht: Für Green Impact Startups ist die Branche der Konsumgüter, darunter fallen Bekleidung oder Nahrungsmittel, von besonderer Bedeutung. Laut ASM sind rund 56 Prozent der Green Impact Startups in diesem Bereich aktiv. Weiters stechen die Bereiche Energie & Mobilität sowie Tourismus hervor.

Im Rahmen des Reports wurden – angelehnt an die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen – neben den Branchen auch „grüne Themenbereiche“ abgefragt. Hier zeigt sich, dass insbesondere die Themen „Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion“ und „Erneuerbare Energien und Klimaschutz“ von besonderer Bedeutung sind.

(c) Austrian Startup Monitor

Der Einfluss von Geschlecht

Im Rahmen des ASM wurde zudem erstmalig erhoben, welchen Einfluss das Geschlecht der Gründerinnen und Gründer auf die Verfolgung von sozialen und ökologischen Zielen hat.

In diesem Zusammenhang liefert der ASM ein spannendes Ergebnis: Es zeigt sich, dass weibliche Gründerinnen häufiger ökologische oder soziale Ziele verfolgen, als ihre männlichen Kollegen. Zudem sind bei Green Impact Startups häufiger Frauen im Gründungsteam, bei Green Business Startup überwiegen hingegen die Männer.

Ein weiteres Details: Für 58 Prozent der Gründerinnen war es das Hauptmotiv bei der Gründung ihres Unternehmens, ein soziales oder ökologisches Problem zu lösen. Im Vergleich dazu beantworten nur 43 Prozent der männlichen Gründer diese Frage mit Ja.

(c) Austrian Startup Monitor 2020

Die Green Startups und Impact-Messung

Neben den Branchen und Geschlecht wurde zudem erhoben, wie Green Startups ihren Beitrag zur Erreichung der selbst definierten Umweltziele erreichen. Dabei zeigen sich laut ASM „bemerkenswerte Unterschiede“ zwischen Green Impact Startups und Green Business Startups.

„Generell weisen Green Impact Startups über alle Formen der Umweltberichterstattung signifikant höhere Anteile auf“, so die Autoren. So erstellen dreimal so viele Green Impact Startups als Green Business Startups eine Ökobilanz.

Auch Nachhaltigkeitsberichte werden von Green Impact Startups mit 20 Prozent häufiger erstellt als von Green Business Startups (vier Prozent). Allerdings gibt es laut ASM auch bei den Green Impact Startups über 50 Prozent der Firmen, die gar kein „Umweltreporting“ erstellen. Laut den Autoren ist dieser Wert überraschend hoch.

(c) Austrian Startup Monitor 2020

Panel-Diskussion zu aktuellen Herausforderungen

Am Dienstagabend fand im Zuge der Präsentation des ASM eine Panel-Diskussion statt. Unter anderem diskutierten Katharina Unger vom Wiener Startup Livin Farms, das sich auf die Produktion von Insekten als zusätzliche Proteinquelle spezialisiert hat, und Theresa Imre vom digitalen Bauernmarkt markta über die Ergebnisse des ASM und gaben zudem einen Einblick in ihren eigenen Geschäftsbereich und aktuelle Herausforderungen für „Green Startups“. Beide Startups beschäftigten sich auf unterschiedliche Art und Weise intensiv mit dem Thema „Nachhaltigkeit“.

Livin Farms hat 2020 ein Millionenförderung bekommen und für die weitere Skalierung im 11. Bezirk in Wien auf 1300m² einen neuen Produktionsstandort errichtet. Zur Aufzucht der Insekten kommen organische Reststoffe wie Altbrot als Futter zum Einsatz. Das Startup arbeitet hierfür im B2B-Bereich mit anderen Unternehmen zusammen. „Generell nehme ich sehr viel Interesse im Bereich von Green Startups wahr, allerdings könnte die Risikobereitschaft von Firmen in der Zusammenarbeit oftmals höher sein“, so Unger.

Das Thema Kooperation wurde auch von Theresa Imre thematisiert. Sie betonte, dass Kooperationen nicht nur mit Corporates möglich sind, sondern auch mit dem Mittelstand weiter forciert werden müssten. Weiters führte sie die ökologische Ausrichtung der Investitionsprämie als wichtigen Hebel für die „GreenTech-Landschaft“ in Österreich an.

Mit am Panel war unter anderem auch Kambis Kohansal Vajargah, Head of Startup Services der WKÖ. Für ihn ergeben sich durch unlängst gelaunchte Programme wie Green Seedfinancing & Green IP der Austria Wirtschafsservice neue Möglichkeiten für frühphasige Startups. Aufholbedarf gebe es allerdings noch im Bereich der Risikokapital-Finanzierung, dem Lisa-Marie Fassl zustimmte. Neben dem Thema „Green Startups“ wurde im Rahmen des Panels unter anderem auch über die Mitarbeiterbeteiligung und den Covid-Startup-Hilfsfonds diskutiert. Das gesamte Panel könnt ihr hier nachschauen.


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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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