06.09.2021

Austrian SDG-Award: Das sind die Preisträger

Das österreichische Unternehmensnetzwerk Senat der Wirtschaft vergab am vergangenen Donnerstag den Austrian SDG-Award. Insgesamt wurden 14 Pioniere ausgezeichnet, die sich in ihrer Arbeit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen verpflichten.
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SDG-Award
Fotograf: Musabeg Magomedov/im Auftrag des Senat der Wirtschaft
kooperation

Die Corona-Krise hat auch für Verzögerung beim Austrian SDG-Award gesorgt, denn die Verleihung hätte bereits im Winter 2020 stattfinden sollen. Eine digitale Version war für den Senat der Wirtschaft allerdings keine Option, da Vorbilder analog vor den Vorhang geholt werden sollten. Ziel war unter anderem der persönliche Austausch zwischen den Teilnehmern.

Am vergangenen Donnerstag war es schlussendlich soweit. Der Austrian SDG-Award 2020 wurde im Boutiquehotel Stadthalle an 14 Vorreiter vergeben, welche die Maßnahmen der globalen Nachhaltigkeitsziele vorbildlich umsetzen.

„Der Austrian SDG-Awards schafft nicht nur einen Überblick über bemerkenswerte Aktivitäten sowie SDG-Pioniere und lässt diesen die mehr als verdiente Anerkennung und Unterstützung zukommen. Vielmehr werden Anreize für alle geschaffen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN als Kompass für das eigene Handeln zu betrachten“, Senats-Vorsitzender Hans Harrer über die Zielsetzung des SDG-Awards, der in unterschiedlichen Kategorien vergeben wurde.

Die Preisverleihung

In der Kategorie „Initiativen von und “ wurden ausgezeichnet:

  • Die Webapplikation „Talentloop“, eine berufliche Orientierungshilfe für Jugendliche
  • HAK/HAS Lustenau mit dem Projekt „Let’s Change“, einer Hoffnungswerkstatt für Jugendliche
  • Verein “Initiative für Teaching Entrepreneurship” mit dem Spiel „Next Generation Of Changemaker“

Die Gewinner in der Kategorie „Gemeinden“:

  • Vizebürgermeister Alfred Lackner, nahm den Preis für die Stadtgemeinde Trofaiach entgegen.
  • Bürgermeister Gerhard Oberberger erhielt den Preis für die Marktgemeinde Kremsmünster
  • Geschäftsführerin Melanie Steinbacher übernahm den Preis für die Leaderregion KUUSK. (Kufstein und Umgebung – Untere Schranne – Kaiserwinkl)

Bei den „Unternehmen“ gingen die Preise an:

  • RC ReUse, Betreiber eines Kaufhauses mit gebrauchten und wiederhergestellten (refurbished & upcycled) Waren
  • Zauner Group, mit seinem ganzheitlichen CSR Management
  • Zotter Schokolade, der für seine biologisch und fair produzierten Tafeln bekannt ist.

Den „Special Award“ gewann:

  • Fair Finance, eine nachhaltige Vorsorgekasse vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Markus Zeilinger.

Der “Preis der JURY“ ging an:

  • Michaela Reitterer, Präsidentin der ÖHV sowie Inhaberin und Geschäftsführerin des Boutiquehotel Stadthalle, des weltweit ersten rein biologisch und nachhaltig geführten PLUS-Energie und somit SDG-konformen Stadthotels.

Die Gewinner in der Kategorie „Medien / Journalisten“:

  • Original Magazin, ein Magazin für nachhaltige Lebenskultur.
  • 5MinutenClimateChance (5mcc), Klima-Podcast
  • Öko-Invest, das Magazin für nachhaltiges investieren

Bewerbung für den nächsten Austrian SDG-Award

Die Bewerbungsphase für den Award 2021 hat bereits begonnen. Noch bis zum 31. Oktober 2021 können Projekte auf www.austrian-sdg-award.at eingereicht werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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