04.08.2020

AUSTRIAN SDG-AWARD: Einreichungen bis 16. Oktober möglich

Der Austrian SDG-AWARD 2020 des Senat der Wirtschaft soll im Dezember im Dachfoyer der Wiener Hofburg über die Bühne gehen. Einreichungen sind ab sofort bis 16. Oktober 2020 möglich.
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Gruppenbild mit allen Preisträgern beim Austrian SDG-Award 2019
(c) Jantzen: Gruppenbild mit allen Preisträgern beim Austrian SDG-Award 2019

Der AUSTRIAN SDG-AWARD, eine Initiative des Ethik-Beirates des Senat der Wirtschaft, hat sich zum Ziel gesetzt, Pioniere bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) einem breiteren Publikum bekannt zu machen.

Der Preis wird seit 2017 vom Senat der Wirtschaft an österreichische Unternehmen, die die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihre Prozesse umfassend integriert haben, verliehen. Seit 2019 wird der Austrian SDG-Award zusätzlich in den Kategorien Jugend/Bildung, Medien/Journalisten sowie Städte und Gemeinden vergeben.

„Unser Ziel ist es, nicht nur bemerkenswerte Aktivitäten und Best Practice-Vorreiter gebührend auszuzeichnen, sondern gleichzeitig ein Bewusstsein und Anreize für Alle zu schaffen, sich in Zukunft die SDGs als Kompass für Ihr Handeln vorzugeben“, betont Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft.

Einreichungen bis 16. Oktober möglich

Die Einreichfrist zum Austrian SDG-AWARD 2020 läuft bis 16. Oktober 2020, 23:59 Uhr. Nach der anschließenden, finalen Jurysitzung wird die Shortlist aus den vier Kategorien veröffentlicht.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Medien/Journalisten und Herausgeber, alle Initiativen von und für junge Menschen sowie alle Städte, Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde – unabhängig von ihrer Größe.

Der Austrian SDG-AWARD findet voraussichtlich Anfang Dezember im Dachfoyer der Wiener Hofburg statt. Neben der Präsentation und Auszeichnung spannender und innovativer Projekte, dürfen sich Teilnehmer auf ein feierliches Event mit anschließendem Get-together freuen. Alle weiteren Details zum Einreichprozedere und zur Preisverleihung unter www.austrian-sdg-award.at

Die Kategorien des AUSTRIAN SDG-AWARD

Folgende Kategorien können für den Austrian SDG-AWARD einreichen:

  • Unternehmen

Unternehmen werden für ihre Vorbildwirkung ausgezeichnet, wenn Sie die SDGs in Ihren Prozessen und Produkten maßgeblich integrieren und so in ihren Branchen zu Vorreitern werden.

  • Jugend/Bildung

Junge Menschen sind die treibende Kraft – nicht zuletzt zur Sicherung ihrer eigenen Zukunft. Es gibt großartige Initiativen von und für Jugendliche, die es verdienen, vor den Vorhang geholt zu werden. Durch die Auszeichnung mit dem Austrian SDG-Award in der Kategorie Jugend/Bildung bekommen sie die ihnen zustehende Aufmerksamkeit.

  • Medien/Journalisten

Ob im Hörfunk und TV, im digitalen oder Print-Bereich – Medien spielen für die Bewusstseinsbildung eine essentielle Rolle, und es gibt Journalisten, die hier die Verantwortung dieser Rolle übernehmen. Sie werden für ihre Bemühungen ausgezeichnet, ein bisher nicht allgemein bekanntes Thema einer breiteren Öffentlichkeit zuzuführen.

  • Gemeinde & Städte

In vielen Fällen sind Bürgermeister mit ihren Gemeinderäten bereits sehr aktiv, wissen aber mitunter gar nicht, dass sie damit bereits viele UN-Nachhaltigkeitsziele aktiv fördern. Herausragende Beispiel-Gemeinden werden daher für ihre Bemühungen und ihre Vorbildwirkung ausgezeichnet.


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Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz, 18-Millionen-Euro-Fördercall
© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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AUSTRIAN SDG-AWARD: Einreichungen bis 16. Oktober möglich

  • Der AUSTRIAN SDG-AWARD, eine Initiative des Ethik-Beirates des Senat der Wirtschaft, hat sich zum Ziel gesetzt, Pioniere bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele einem breiteren Publikum bekannt zu machen.
  • Der Preis wird seit 2017 vom Senat der Wirtschaft an österreichische Unternehmen, die die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihre Prozesse umfassend integriert haben, verliehen.
  • Seit 2019 wird der Austrian SDG-Award zusätzlich in den Kategorien Jugend/Bildung, Medien/Journalisten sowie Städte und Gemeinden vergeben.
  • Die Einreichfrist zum Austrian SDG-AWARD 2020 läuft bis 16. Oktober 2020, 23:59 Uhr.
  • Der Austrian SDG-AWARD findet voraussichtlich Anfang Dezember im Dachfoyer der Wiener Hofburg statt.
  • Austrian SDG Award: Vom kleinen Kreis zum Mainstream-Event mit 130 Einreichungen

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